Berufliche Qualifikation des Diagnose-Funk-Personals (Allgemein)

cassandra, Dienstag, 14.01.2014, 14:09 (vor 3964 Tagen) @ KlaKla

Geschäftsführer
5. Uwe Dinger, Dipl.-Astrologe

Bei dem Herrn Dinger habe ich mich mal gefragt, wie der denn zu seinem Diplom gekommen sein mag? Ist "Astrologie" irgendwo als Diplom-Studiengang zu belegen?

Wikipedia schreibt nämlich hierzu:

Das Recht, sich astrologisch zu betätigen, ist in Deutschland durch das Grundrecht der Berufsfreiheit geschützt. Im Jahre 1965 hob das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil unter Verweis auf Art. 12 GG Verbote auf, die bis dahin in einigen Bundesländern in Kraft waren, beispielsweise die Bremer Wahrsageverordnung vom 6. Oktober 1934.[60] Da aber das Berufsbild „Astrologe“ gesetzlich nicht näher definiert ist und keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, bestehen hinsichtlich des Zugangs und der Ausübung des Astrologenberufs keinerlei Einschränkungen. Lediglich die Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung ist zu beachten.

Weiss jemand genaueres?

Tags:
Astrologe, Qualifikation, Randgruppe, Dinger


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