Wenn ICNIRP irrt, wer haften dann? (Allgemein)

Fee, Sonntag, 11.12.2005, 21:10 (vor 6950 Tagen) @ H. Lamarr

So weit, so gut. Doch wie steht es jetzt um die Haftung der ICNIRP für den Fall, dass die ICNIRP-Grenzwerte nun doch irrtümlich ein paar Nummern zu hoch angesetzt sind? Wenn im Zuge des Handy-Booms nur 1 % der Mobilfunk-Teilnehmer weltweit auf die Dauereinwirkung der Mobilfunkfelder mit Erkrankungen reagieren, dann sind ungefähr 20 Mio. Menschen betroffen, die womöglich Schadenersatzforderungen geltend machen könnten. Aber wer soll wirksam haftbar gemacht werden, wenn sich alle Welt letztlich auf die Empfehlungen eines gemeinnützigen Vereins stützt, der über kein nennenswertes Vereinsvermögen verfügt? Sieht ganz danach aus, dass die Unverbindlichkeit der ganzen Konstruktion für Betroffene nur den Schluss zulässt: Pech gehabt. Oder weiß es jemand besser?

Es würde mich interessieren wie die andern das sehen, ob Befürworter sich auf das Demokratieverständnis berufen können, wenn z.B. 1 % der Bevölkerung d.h. die Elektrosensiblen geopfert werden, ihnen der letzte Lebensraum weggenommen wird, sie nirgends mehr beschwerdefrei leben können und die Beschwerden so schlimm werden, dass das Leben nicht mehr lebenswert ist, weil eine Mehrheit von Handynutzern diese Dienste möchte. Oder ob eine Regierung da zu einem Schutz dieser Minderheit verpflichtet wäre. (am einfachsten kann solchen Fragen entgangen werden, wenn behauptet wird, Elektrosensibilität komme nicht von EMF, Repacholis Auesserung kann so als politische Bemerkung gesehen werden).


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