Wenn ICNIRP irrt, wer haften dann? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.12.2005, 20:30 (vor 6683 Tagen)

ICNIRP ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. VR 14570 eingetragen.

Die Empfehlungen der ICNIRP erfahren weltweit eine hohe fachliche und politische Akzeptanz. Sie bilden die Grundlage für Rechtsregelungen sowohl mit rechtlich bindender Wirkung oder empfehlendem Charakter auf weltweiter, europäischer und nationaler Ebene. U. a. stützen sich die Empfehlung des EUMinisterrates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) sowie Expertengremien in zahlreichen Staaten innerhalb und außerhalb Europas auf Leitlinien von ICNIRP.

ICNIRP ist eine eigenständige international ausgerichtete Organisation. Sie ist keine Unterorganisation einer anderen internationalen Organisation. ICNIRP unterhält jedoch enge Kooperationen u. a. mit der WHO (World Health Organisation), der UNEP (United Nations Environment Programme) und der ILO (International Labour Office).

((Hinweis: Die obigen Informationenen zu ICNIRP entstammen der Drucksache 14/7907 des Deutschen Bundestages))

So weit, so gut. Doch wie steht es jetzt um die Haftung der ICNIRP für den Fall, dass die ICNIRP-Grenzwerte nun doch irrtümlich ein paar Nummern zu hoch angesetzt sind? Wenn im Zuge des Handy-Booms nur 1 % der Mobilfunk-Teilnehmer weltweit auf die Dauereinwirkung der Mobilfunkfelder mit Erkrankungen reagieren, dann sind ungefähr 20 Mio. Menschen betroffen, die womöglich Schadenersatzforderungen geltend machen könnten. Aber wer soll wirksam haftbar gemacht werden, wenn sich alle Welt letztlich auf die Empfehlungen eines gemeinnützigen Vereins stützt, der über kein nennenswertes Vereinsvermögen verfügt? Sieht ganz danach aus, dass die Unverbindlichkeit der ganzen Konstruktion für Betroffene nur den Schluss zulässt: Pech gehabt. Oder weiß es jemand besser?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schadenersatzforderung


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