Soll + Haben: Nagt Gigaherz am Hungertuch? (Allgemein)

Trebron, Donnerstag, 27.06.2013, 18:11 (vor 3948 Tagen) @ H. Lamarr

Vereinsrechtlich sieht das (und vermutlich auch in der Schweiz) so aus:
Einblick in die Finanzen eines gemeinnützigen Vereins bekommen die Mitglieder bei der jährlichen Mitgliederversammlung. Und das Finanzamt bei der Steuererklärung des Vereins. Und sonst niemand. Dass die Vereine ihren Kassenstand nicht gerne an die große Glocke hängen ist normal. Eine volle Kasse schreckt potentielle Spender und Sponsoren nämlich eher ab.
Das „Kontroll-Organ“ für das Finanzgebaren eines Vereins ist die Mitgliederversammlung. Das klappt in der Regel gut bei örtlich organisierten Vereinen (Fußballverein, Feuerwehrkapelle usw.) Bei überregionalen Vereinen kommt zur Mitgliederversammlung nicht selten wg. privat zu tragender Fahrt- und – Übernachtungskosten nur der winzige “harte Kern“, und der könnte schon mal aus der Familie des Vorstands oder „Präsidenten“ bestehen. Das typische Modell von Spendensammel-Firmen, die dann auch gar keine Vereinsmitglieder anwerben. Die dann aber nach dem bayerischen Amigo-Modell gerne hohe Beträge aus der Vereinskasse für (wirklich oder angeblich) erbrachte Leistungen im operativen Geschäft zahlen (an den Schwager z.B.) Etwa für öffentliche Info-Veranstaltungen oder „Kongresse“. So können sich auch zwei derartig aufgestellte Vereine wunderbar gegenseitig den Ball zu spielen. Das Spendengeld von Verein A sackt der Vorständler von Verein B als Referent ein. Drei Monate später läuft es dann umgekehrt ;-).
Seine Gemeinnützigkeit (steuerliche Begünstigung des Vereins und seiner Spender) erklärt der Verein bei der Gründung als Absicht einfach selbst. Das Finanzamt überprüft das im zweiten Vereins-Jahr und dann, sofern die FA-Kapazitäten das ermöglichen, alle drei Jahre wieder. Und bestätigt dabei diese selbstverliehene Gemeinnützigkeit rückwirkend. Mehr ist an der Sache nicht dran und der Verein muss sich schon ganz blöde anstellen, bis ihm diese Eigenschaft ab-erkannt wird. In diesem Falle gründet der Vorstand einfach sofort einen neuen Verein und nennt den dann „Dachverband“.

[Hinweis Moderator 29.06.2013: Bayern (CSU) und das Amigo-System]

Tags:
Verein, Gemeinnützig, Amigo-System, Mitgliederversammlung


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