Anwalts Liebling (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 23.03.2009, 00:33 (vor 5556 Tagen) @ underground

Vielmehr würde für Ihn sprechen, wenn er denn mal auflisten würde, in welchen konkreten Fällen er bereits Erfolge erzielen konnte, da hält er sich jedoch sehr bedeckt. Warum wohl?

Wenn ich Sie richtig verstehe wollen Sie damit sagen: Bevor ein wild zur Klage Entschlossener sich einem auf Mobilfunkrecht spezialisierten RA anvertraut, soll er diesen fragen, wieviele entsprechende Klagen er bereits vertreten hat und wieviele davon gewonnen wurden - wobei der Abschweifungsgrad der Antwort von der Fragestellung maßgebend in die Bewertung mit eingeht?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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