Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m (Allgemein)
Im Juli 2006 wurde dort eine weitere Mobilfunksendeanlage genehmigt, die in einem Abstand von 7,60 Metern zur Grundstücksgrenze steht. Angeblich werde der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zum Grundstück der Kläger nicht eingehalten. Das habe zum einen einen erheblichen Wertverlust für die eigene Immobilie zur Folge, zum anderen werde eine geplante Aufstockung des eigenen Hauses dadurch unmöglich.
Wenn der Sicherheitsbereich tatsächlich über die Grundstücksgsgrenze hinaus verläuft könnte es kritisch werden, wenn der Nachbar ausbauen will. Der Betreiber müsste evtl. die Leistung der Mobilfunksendeanlage drosselt damit der Sicherheitsbereich nicht im Neubau liegt. Einen Wertverlust verursacht die Mobilfunksendeanlage erst nach Errichtung des Neubaus, wenn sie nicht den neuen Gegebenheiten angepasst wird.
Ich gehe mal davon aus, dass derartige Fälle nicht über das Baurechtlich abgesichert sind. Antennen unter 10 m benötigen keine Baugenehmigung, nur eine Betriebserlaubnis und die erhalten die Betreiber von der BNetzA durch die Standortortbescheinigung.
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Gast,
20.03.2009, 17:10
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23.03.2009, 00:33
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balu2003,
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