Grenzwert für Amtsstuben (Elektrosensibilität)

charles ⌂ @, Donnerstag, 15.01.2009, 10:01 (vor 5573 Tagen) @ H. Lamarr

Als Richtwert benütze ich noch immer für Wohn/Arbeitszimmer 100 uW/m², und für Schlafzimmer 1 uW/m².


Und wie ist es bei Behörden? In Deutschland hält sich hartnäckig das Vorturteil vom friedlichen Büroschlaf seiner Beamten. Gelten in Amtsstuben also nun 100 µW/m² oder 1 µW/m²? Möglicherweise wäre so eine Amtsstube dann das richtige für Uli Weiner, er müsste lediglich umsatteln.

Wenn friedlichen Büroschlaf erlaubt ist gilt die 1 uW/m² wenn auch Betten da sind.

Sonst gilt nur die 100 uW/m², weil normalerweise ein Büroschlaf nicht erlaubt ist.

Normalerweise gibt es doch auch getrennte Räume, wo man rauchen darf. Da könnte man ggf. auch ein Bett plazieren.

Übrigens kann man an Behörden nicht sehen ob sie schlafen oder nicht.
Hier tut man das mit offenen Augen.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl


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