Grenzwert für Amtsstuben (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.01.2009, 23:07 (vor 5791 Tagen) @ charles

Als Richtwert benütze ich noch immer für Wohn/Arbeitszimmer 100 uW/m², und für Schlafzimmer 1 uW/m².

Und wie ist es bei Behörden? In Deutschland hält sich hartnäckig das Vorturteil vom friedlichen Büroschlaf seiner Beamten. Gelten in Amtsstuben also nun 100 µW/m² oder 1 µW/m²? Möglicherweise wäre so eine Amtsstube dann das richtige für Uli Weiner, er müsste lediglich umsatteln.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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