Frist nach Erinnerung... (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 31.12.2008, 02:51 (vor 5837 Tagen) @ Thomas

Frist oder Erinnerung...

Frist (schriftlich), weil 2 x Erinnerung (telefonisch) ergebnislos blieben.

Außerdem ist es hier spiegelverkehrt zu Ihren Beispielen: Nutznießer von der Einhaltung der Frist ist erstrangig der Chef der BW, je weniger er die Frist ausschöpft, desto länger bleibt seine Antwort an exponierter Stelle kleben ohne von jüngeren Antworten nach unten verdrängt zu werden.

Hier in München sind die Silvester-Leuchtraketen-Sortimente derart üppig und günstig, dass eine allgemeine Generalmobilmachung keine allzu tiefen Löcher in den Geldbeutel reißt. Man müsste mal ausrechnen, wie dieser Hype in dicht besiedelten Gebieten die Wahrscheinlichkeit steigert, von einer ausgebrannt herabfallenden Rakete mitschiffs am Kopf getroffen zu werden. In diesem Sinne wünsche ich besonders denen, die sich heute kurz nach Mitternacht ins Freie wagen, dass sie ohne Volltreffer wieder hereinkommen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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