Grenzwerte, die keine sind (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 18.10.2007, 19:51 (vor 6035 Tagen) @ H. Lamarr

Aber: Wenn bei uns die Bundesregierung es bislang versäumt hat, die EU-Ratsempfehlung für maximal zulässige Handy-Funkfelder in eine Neufassung der 26. BImSchV einfließen zu lassen, damit auch für Handys ein amtlich festgesetzter Grenzwert gilt, dann muss das nicht überall so sein. So kann im EU-Ausland z.B. in Großbritannen, Frankreich oder Spanien die Empfehlung der maximalen SAR = 2 W/kg durchaus den Status eines gesetzlichen Grenzwerts haben.

Habe zur Verfestigung noch ein bißchen gegoogled: In Finnland hat der SAR-Wert von 2 W/kg tatsächlich den Status eines amtlichen Grenzwerts (siehe zweiter Absatz dort), festgesetzt vom Gesundheitsministerium.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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