Kein Sendemast in Ochsenhausen (Allgemein)

wahrnehmer, Freitag, 09.02.2007, 13:56 (vor 6424 Tagen) @ caro

Liebe Caro,

auf Ihr posting vom 9.2. 12.33
hätte ich Fragen:

sollte sich in einem Streitfall solchen und ähnlichenn Ausmaßes, nicht die Regulierungsbehörde, jetzt Bundesnetzagentur um eine Einigung kümmern?

Es gehört doch zu deren Pflichten, bevor eine Standortbescheinigung erteilt wird und danach eine Betriebserlaubnis, die Eingaben der Betreiber anzuschauen, den Ort zu besichtigen und wenn alles ihre Ordnung ist, mit Stempel zur Errichtung der Basisstation frei zu geben,
oder nicht, wenn die Berechnungen und örtlichen Gegebenheiten nicht stimmen.

Ein großes Manko finde ich ist, daß die Netzbetreiber, haben sie erst einmal die Standortbescheinigung und die Betriebserlaubnis, sie auf ihre Ständer nachträglich draufsetzen können was sie wollen ( nur höher werden dürfen sie nicht), siehe die Fälle T-mobil mit EGDE.

Nur im Protestfall kommt dann einer, der einmal nachmißt, oder stimmt das nicht?

Wenn sich nach der Betriebserlaubnis herausstellt, daß hier geschwindelt wurde, kann ja nachgeregelt werden, sowohl behördlich wie auch von Seiten der Betreiber.

Oder irre ich mich?

Was alles genau gehört denn nun zu den aktuellen Pflichten dieser Behörde?

Was kann man tun, wenn man denkt, man ist über das gesetzlich geregelte Maß hinaus von außerhäuslichen Quellen bestrahlt?


Hat sich die ehemalige Regulierungsbehörde mit dem Namenswechsel auch in ihren Aufgaben und gesetzlich geregelten Pflichten und Maßnahmen verändert?

Geht es da so, daß man nur seinen Namen ändern muß um dem täglichen Ansturm der Beschwerden Herr zu werden? Das kenne ich von Konzernen zur Genüge.
Bitte, wer kann mir Links für meine Weiterarbeit geben? Ich will die Zusammenhänge verstehen


wahrnehmer


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