Ochsenhausener G'schichtn (Allgemein)

AnKa, Freitag, 09.02.2007, 04:35 (vor 6424 Tagen) @ H. Lamarr

(Marianne: ) Dem würde ich nicht glauben, der TÜV ist betreiberfreundlich. Wer garantiert daß danach nicht einfach weiter aufgedreht wird?

Jetzt ist es aber so, dass Funkzellen sich möglichst wenig überlappen sollen, denn in solchen Grenzbereichen kommt es gerne zu Verbindungsstörungen, zu so genannten Interferenzstörungen, da die Handys hier die Signale unterschiedlicher Basisstationen in etwa gleich stark empfangen. Ein Betreiber hat daher großes Interesse daran, die Überlappung von Funkzellen möglichst klein zu halten. Auf obiges Beispiel bezogen bedeutet dies, dass besagte drei Sendemasten nur noch deutlich kleinere Gebiete ausleuchten dürfen! Die Betonung liegt hier auf dürfen, denn es wäre für die Versorgungsqualität schädlich, wenn ein Betreiber sich nicht um Interferenzen kümmern würde und alle drei Masten zum Ärger von Anrainern mit der vollen Sendeleistung des ursprünglichen (einzelnen) Masten arbeiten ließe. Alle drei Masten müssen daher mit einer geringeren Sendeleistung betrieben werden, als zuvor der einzelne Mast.

Und jetzt Marianne.


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