Erste 5G Volksinitiative in der Schweiz gescheitert (Allgemein)
e=mc2, Donnerstag, 25.02.2021, 19:32 (vor 1360 Tagen)
Heute wurde berichtet, dass die erste 5G Initiative gescheitert ist. Man muss dem Initiativkommittee zu Gute halten, dass sie sich durchaus selbstkritisch äussern. Aber eigentlich schade, wäre eine einmalige Gelegenheit gewesen, die Naturgesetze mit der Schweizer Bundesverfassung in die Schranken zu weisen.
Zum Beispiel:
"12. in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen und höheren Bildungseinrichtungen, Kommunalgebäuden sowie Spitälern, Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen sind die Räumlichkeiten frei von elektromagnetischer Strahlung einzurichten.“
Erste 5G Volksinitiative in der Schweiz gescheitert
Gustav, Donnerstag, 25.02.2021, 20:27 (vor 1360 Tagen) @ e=mc2
Schadenfreude ist ja ein wenig unanständig aber das muss ich mir jetzt einfach gönnen.
Aus der Mitteilung:
Stattdessen reichen wir die bisher gesammelten, gut 15’000 Unterschriften zuhanden der Bundesversammlung jetzt als PETITION ein.
Hochgerechnet haben die Initianten 20% der benötigen Unterschriften geschafft. Immer noch mehr als ich erwartet hätte aber nicht weiter überraschend.
Besonderer Dank gebührt dem führenden Schweizer Elektrosmogkritiker, Herrn Hans-U. Jakob von „Gigaherz“, für seine Dringlichkeitserklärung
Wenn das alles ist wofür sie sich bedanken können, dann lief die Initiative noch viel schlechter als ich es in meinen kühnsten Träumen erhofft hatte.
In den eigenen Reihen, seitens von Schutzorganisationen und Interessengemeinschaften, tauchten leider von Anfang an verwirrendes Gerede über fünf Mobilfunkinitiativen auf
Vor 15 Montage haben sich die Kritiker noch damit gebrüstet, u.a. vom "führenden" Schweizer Elektrosmogkritiker:
Hoffnung dürfen wir auch daraus schöpfen, dass gegen diesen Wahnsinn zur Zeit 5 Volksinitiativen geplant sind. Bei zwei davon sind die Unterschriften-sammlungen bereits am Laufen. Drei stehen kurz vor dem Start. So etwas hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Gleichzeitig 5 Volksinitiativen mit dem selben Ziel: «5Geh!»
Und dazu noch frühlingshafte Temperaturen im Februar - was will man mehr?
Erste 5G-Volksinitiative: jenseits von Gut & Böse
H. Lamarr , München, Donnerstag, 25.02.2021, 22:51 (vor 1360 Tagen) @ Gustav
Aus der Mitteilung:
Besonderer Dank gebührt dem führenden Schweizer Elektrosmogkritiker, Herrn Hans-U. Jakob von „Gigaherz“, für seine Dringlichkeitserklärung
Frau Niggli bedankt sich mit ihrer lobenden Erwähnung artig dafür, dass Gigaherz-Jakob das Vorwort zu ihrem Strahlenmeer-Buch geschrieben hat. Sie macht damit den Bock zum Gärtner, denn aus meiner Sicht trägt alles, was mit dem "führenden Schweizer Elektrosmogkritiker" kontaminiert ist, den Keim des Scheiterns von Anfang an in sich. Heißt: Ohne Ex-Elektriker Jakob wäre die Initiative vielleicht weiter gekommen. Die untergegangenen Gegner der Salzburgleitung können ein Lied davon singen.
In der Mitteilung heißt es u.a. auch:
Ausländische Fachleute wie z.B. Peter Hensinger von „Diagnose Funk Deutschland“ und der Strahlenbiologe Dr. Oleg A. Grigoriev, Vorsitzender des „Nationalen Russischen Komitees zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung“, bedachten unsere Vorschläge mit grösster Anerkennung.
Stimmt, der deutsche Rentner Hensinger ist als gelernter Drucker tatsächlich ein ausländischer Fachmann – auf seinem Gebiet. Wer ihn jedoch für einen EMF-Fachmann hält, muss mMn an einer halluzinatorischen Störung leiden oder äußerst niedrige Ansprüche an Fachleute stellen.
Die Existenz des in Kreisen der Mobilfunkgegner zuweilen erwähnten mysteriösen russischen Komitees ist meinen Recherchen nach nicht weniger ungewiss als die Existenz der angeblichen deutschen Großstadt Bielefeld. Sollte Oleg Grigoriev Frau Nigglis dilettantische Volksinitiative jedoch wirklich mit "grösster Anerkennung" bedacht haben, dann macht mir dies größte Sorge. Grigoriev könnte ein verdeckt arbeitender Putin-Troll sein, der geduldig an den Stuhlbeinen westlicher Demokratien sägt, um diese langfristig zu destabilisieren. Wobei im konkreten Fall die Säge aber eher eine Einweg-Nagelfeile ist.
Und dazu noch frühlingshafte Temperaturen im Februar - was will man mehr?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Game over, Volksinitiative
Angeblich droht auch zweiter Volksinitiative das Aus
H. Lamarr , München, Donnerstag, 25.02.2021, 22:06 (vor 1360 Tagen) @ e=mc2
Heute wurde berichtet, dass die erste 5G Initiative gescheitert ist.
Dem Bericht zufolge droht auch der zweiten gegen Mobilfunk gerichteten Volksinitiative, der sogenannten Mobilfunkhaftungsinitiative das baldige Aus. Eines der mutmaßlichen K.o.-Kriterien dürfte die Nähe der Initiative zu der Sekte OCG von Ivo Sasek sein. Auf der Website der Initiative ist von einem drohenden Aus nichts zu lesen, die Initianten geben sich noch kämpferisch. Misstrauisch macht mich diese Seite des Webauftritts, die ich bei einer "Haftungsinitiative" nicht erwartet hätte. "Elektrosensible" werden dort eingeladen, ihre "Geschichte" einem Kontaktformular anzuvertrauen. Das Formular fragt mit Pflichtfeldern sämtliche Kontaktdaten eines Geschichtenerzählers ab. Was mit diesen Daten geschieht ist unklar, denn eine Datenschutzerklärung suchte ich soeben auf der Seite vergebens. Seriös ist dies mMn nicht, einem Missbrauch (z.B. Weitergabe an die OCG oder kommerziell interessierte Mobilfunkgegner) sind so Tür & Tor geöffnet.
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Angeblich droht auch zweiter Volksinitiative das Aus
Gustav, Donnerstag, 25.02.2021, 23:23 (vor 1360 Tagen) @ H. Lamarr
Zumindest im Internet, bzw. den sozialen Medien passiert nicht viel mit dieser Volksinitiative.
Das YouTube Video welches verlinkt ist kann man nicht sehen. Die neusten Beiträge auf Facebook und Twitter sind vom Oktober 2019. Bei Twitter sind es ganze 6 Follower, bei Facebook immerhin 33 Abonnenten und 3 Likes.
Warum auch der zweiten Volksinitiative das Aus droht
H. Lamarr , München, Samstag, 27.02.2021, 15:48 (vor 1358 Tagen) @ Gustav
Zumindest im Internet, bzw. den sozialen Medien passiert nicht viel mit dieser Volksinitiative.
Das YouTube Video welches verlinkt ist kann man nicht sehen. Die neusten Beiträge auf Facebook und Twitter sind vom Oktober 2019. Bei Twitter sind es ganze 6 Follower, bei Facebook immerhin 33 Abonnenten und 3 Likes.
Den Grund für diese doch ziemlich gedrosselte Begeisterung sehe ich in dem dissozialen Ansatz von 99 Prozent aller Sendemastengegner. Die interessieren sich exklusiv für "ihren" Sendemast, was 500 Meter weiter passiert ist ihnen schon egal. Für diese Einschätzung gibt es hier im Forum viele Belege. Das restliche Prozent sind kommerziell oder politisch motivierte Personen, die von irrationalen Ängsten gegenüber Mobilfunk profitieren. Der Szene fehlt es deshalb hinten und vorne an willigen "Arbeitssklaven", die sich selbstlos immer wieder neu für die Gemeinschaft einsetzen und nicht (nur) zum eigenen Vorteil schuften. Solche Jobs sind nichts für Couchkartoffeln und Schönwetterdemonstranten, die das Gros der Sendemastengegner stellen.
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Strahlenschutzverein will Initiative mit Torschlusspanik retten
H. Lamarr , München, Mittwoch, 10.03.2021, 23:57 (vor 1347 Tagen) @ Gustav
Zumindest im Internet, bzw. den sozialen Medien passiert nicht viel mit dieser Volksinitiative.
Das YouTube Video welches verlinkt ist kann man nicht sehen. Die neusten Beiträge auf Facebook und Twitter sind vom Oktober 2019. Bei Twitter sind es ganze 6 Follower, bei Facebook immerhin 33 Abonnenten und 3 Likes.
Die Sammelfrist der Mobilfunkhaftungsinitiative endet, wenn nichts dazwischen kommt, am 3. Juli 2021.
Um diese Initiative scheint es tatsächlich nicht zum Besten zu stehen, denn die Initiatoren erhoffen sich jetzt mehr Breitenwirkung, wenn der Verein "Schutz vor Strahlung" die Aufmerksamkeit auf diese Initiative lenkt. Der älteste und angeblich größte Anti-Mobilfunk-Verein der Schweiz, Gigaherz, ist als "Schutzorganisation" offenbar ein nicht mehr in Erwägung gezogenes Auslaufmodell geworden, er teilt damit das Schicksal der deutschen Bürgerwelle.
Wenn aber "Schutz vor Strahlung" irgendwo die Finger mit drin hat, dann ist Vorsicht geboten, denn der Verein spielt meiner Beobachtung nach auffallend gerne mit gezinkten Karten. Diesmal musste ich nicht lange suchen, um die Karte im Ärmel zu finden.
Der Verein ruft heute, 10. März, auf seiner Website dazu auf, den angebotenen Sammelbogen jetzt zu unterzeichnen und einzusenden. Das ist legitim. Die krumme Tour ist, der Verein verkürzt die Sammelfrist künstlich auf "Ende Mai", um die Massenträgheit der Adressaten mit Torschlusspanik zu überwinden. Mutmaßlich wird, so der Plan, rechtzeitig vor "Ende Mai" ein bedauerlicher Irrtum beim genannten Ende der Sammelfrist eingeräumt und dann bis zum tatsächlichen Fristende munter weiter gesammelt.
Screenshot von der Website des Vereins Schutz vor Strahlung (10. März 2021)
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Was sagt uns dieses trickreiche Vorgehen?
Optimist: Die Haftungsinitiative läuft so gut, dass die 100'000 Unterstützer mit einem letzten Kraftakt erreicht werden können.
Pessimist: Die Chancen, die Mindestanzahl der Unterstützer zu erreichen stehen so schlecht, dass das Ziel nur noch mit List & Tücke zu erreichen ist.
Spätestens nach dem 3. Juli 2021 wissen wir, wer Recht behalten hat.
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Seilschaft, Volksinitiative, Hepfer, OCG, Schutz vor Strahlung, Echokammer, Mobilfunkhaftungsinitiative
Torschlusspanik: Seite wurde entfernt
H. Lamarr , München, Donnerstag, 11.03.2021, 11:20 (vor 1346 Tagen) @ H. Lamarr
Um diese Initiative scheint es tatsächlich nicht zum Besten zu stehen, denn die Initiatoren erhoffen sich jetzt mehr Breitenwirkung, wenn der Verein "Schutz vor Strahlung" die Aufmerksamkeit auf diese Initiative lenkt.
In der Nacht vom 10. März auf den 11. März war der Link noch intakt, jetzt, am 11. März um kurz nach 11:00 Uhr ist er tot. Der Strahlenschutzverein hat die Seite aus seinem Webauftritt gelöscht. Weil damit der Haftungsinitiative nicht geholfen ist, wird es in Kürze wahrscheinlich einen neuen Anlauf geben, dann vielleicht mit dem richtigen Datum fürs Ende der Sammelfrist.
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Torschlusspanik: Seite wurde wieder eingestellt
H. Lamarr , München, Freitag, 12.03.2021, 23:59 (vor 1345 Tagen) @ H. Lamarr
Um diese Initiative scheint es tatsächlich nicht zum Besten zu stehen, denn die Initiatoren erhoffen sich jetzt mehr Breitenwirkung, wenn der Verein "Schutz vor Strahlung" die Aufmerksamkeit auf diese Initiative lenkt.
In der Nacht vom 10. März auf den 11. März war der Link noch intakt, jetzt, am 11. März um kurz nach 11:00 Uhr ist er tot. Der Strahlenschutzverein hat die Seite aus seinem Webauftritt gelöscht. Weil damit der Haftungsinitiative nicht geholfen ist, wird es in Kürze wahrscheinlich einen neuen Anlauf geben, dann vielleicht mit dem richtigen Datum fürs Ende der Sammelfrist.
Wie schreiben den 12. März, kurz vor Mitternacht, und die verschwundene Seite ist unverändert mit Datum 10. März und falscher Sammelfrist kommentarlos wieder eingestellt worden.
Die liebe Tochter Ärgerlich, die weiß nicht was sie will.
Und was sie will, dass soll sie nicht,
und was sie soll das will sie nicht.
Die liebe Tochter Ärgerlich, die weiß nicht was sie will.
Vielleicht war es so: Bei Content-Management-Systemen lässt sich eine Webseite mühelos mit einem Klick von sichtbar auf unsichtbar umschalten. Aufgeschreckt von meinem Mitternachtsposting vom 10. März nahm der Webmaster des Vereins am Vormittag des 11. März den fraglichen Beitrag vorsorglich aus dem Netz. Dann wurde der Kriegsrat einberufen. Der kam letztlich zu dem nachvollziehbaren Ergebnis, dass eine Berichtigung der Sammelfrist von "Ende Mai" auf den amtlich verkündeten 3. Juli 2021 ein Schuldeingeständnis wäre, was unbedingt zu vermeiden sei. Und weil das Kind ohnehin schon in den Brunnen gefallen ist, beschloss der Kriegsrat, der Webmaster möge die Seite unverändert wieder einstellen, als ob nichts gewesen sei. So geschehen heute im Laufe des Tages.
So weit, so gut.
Spannend wird es jetzt erst wieder "Ende Mai". Hat die Haftungsinitiative bis dahin ihre 100'000 Unterschriften beisammen, kann die Sammlung tatsächlich eingestellt werden und der Verein kann sich rühmen, diese Entwicklung schon am 10. März in seiner Glaskugel gesehen zu haben. Es ist anzunehmen, dass diese Nachricht dann nicht erst am 3. Juli an die Weltpresse geht. Sollte die Glaskugel jedoch gelogen haben und am 31. Mai die 100'000 Unterstützer noch in weiter Ferne liegen, wird die Weltpresse nicht vorzeitig alarmiert und der Verein muss sich etwas einfallen lassen, seine tapferen Sammeltruppen trotz (angeblich) abgelaufener Sammelfrist fürs Weitersammeln zu begeistern. Dieser Motivationsschub wird dann aus nahe liegenden Gründen voraussichtlich diskret per E-Mail erledigt.
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Sammelende der Haftungsinitiative: Chaos um falsche Angaben
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.03.2021, 01:30 (vor 1343 Tagen) @ H. Lamarr
Die krumme Tour ist, der Verein verkürzt die Sammelfrist künstlich auf "Ende Mai", um die Massenträgheit der Adressaten mit Torschlusspanik zu überwinden.
Da auch Chance5g.ch auf seiner Website behauptet, die Unterschriftensammlung der Mobilfunkhaftungsinitiative würde "bis Mai 2021" dauern, habe ich bei der Eidgenössischen Bundeskanzlei noch einmal gründlich nachrecherchiert, was denn nun stimmt.
► Unter normalen Umständen dauert die Sammlung für eine Volksinitiative 548 Tage.
► Wegen Corona wurde die Sammelfrist der Haftungsinitiative um 72 Tage verlängert.
► Sammelbeginn der Haftungsinitiative war am 22. Oktober 2019.
► Ohne Corona-Verlängerung wäre die Sammlung am 22. April 2021 nach 548 Tagen zuende.
► Mit Corona-Verlängerung endet die Sammlung am 3. Juli 2021 nach 548+72=620 Tagen.
Damit scheidet als Erklärung für die falschen Angaben zum Ende der Sammlung auch die Variante aus, derzufolge "Schutz vor Strahlung" und Chance5G irrtümlich das Datum ohne die gültige Corona-Verlängerung angegeben.
Die Nennung von "Mai" 2021 als Ende der Sammlung ist somit zweifelsfrei willkürlich gewählt worden und ich bleibe bei meiner Einschätzung, der Verein "Schutz vor Strahlung" will auf diese Weise gezielt den Effekt der Torschlusspanik nutzen.
Rätselhaft bleibt, wie Chance5G das Ende der Sammlung auf "bis Mai 2021" datieren konnte, zumal das Datum der betreffenden Meldung auf 31. August 2020 lautet. Da auf der Seite jedoch der Abbruch der ersten gegen 5G gerichteten Volksinitiative mit dem Hinweis "Zurückgezogen per 25.02.2021" versehen ist, wurde die Seite offensichtlich nachträglich aktualisiert.
Dem Webarchiv wiederum ist zu entnehmen, dass Chance5G die falsche Angabe "bis Mai 2021" nicht etwa erst kürzlich von dem Verein "Schutz vor Strahlung" übernommen hat, sondern bereits seit mindestens Oktober 2020 verbreitet. Umgekehrt halte ich einen Import der falschen Angabe von Chance5G durch den Verein "Schutz vor Strahlung" für unwahrscheinlich.
Die Mobilfunkhaftungsinitiative selbst nennt auf ihrer Website kein Datum für das Ende der Sammlung. Sie weist mit diesem Hinweis lediglich auf den befristeten Sammelstopp wegen Corona hin. Das magische Datum 31. Mai taucht in diesem Hinweis zwar auf, taugt aber in keiner Weise als "natürliche" Erklärung für die falschen Angaben bei Chance5G und den Zürcher Strahlenschützern.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Sammelende der Haftungsinitiative: Chaos um falsche Angaben
Gustav, Sonntag, 14.03.2021, 09:33 (vor 1343 Tagen) @ H. Lamarr
► Unter normalen Umständen dauert die Sammlung für eine Volksinitiative 548 Tage.
► Wegen Corona wurde die Sammelfrist der Haftungsinitiative um 72 Tage verlängert.
► Sammelbeginn der Haftungsinitiative war am 22. Oktober 2019.
► Ohne Corona-Verlängerung wäre die Sammlung am 22. April 2021 nach 548 Tagen zuende.
► Mit Corona-Verlängerung endet die Sammlung am 3. Juli 2021 nach 548+72=620 Tagen.
Sie machen sich um das Thema viel zu viele Gedanken. Wenn die Sammelfrist am 3. Juli abläuft bedeutet das nicht, dass sie am Abend des 2. Juli noch durch die Fussgängerzone laufen können um Unterschriften zu sammeln. Die Unterschriften müssen auch beglaubigt ein, dafür sind die Gemeinden zuständig. D.h. sie müssen die Bögen mit den Unterschriften einzeln an die Wohnortgemeinde der Unterschreiber senden und diese brauchen natürlich ein paar Tage Zeit um die Unterschriften auch zu beglaubigen.
Als Daumenregel gilt dass man mindestens 110'000-115'000 Unterschriften zusammen haben sollte, damit am Ende auch 100'000 beglaubigte Unterschriften dabei heraus kommen. Es gab schon Initiativen, bei denen es sehr knapp wurde. Da haben sich die Initianten ganz im Sinne der Mobilfunk-Kritiker - zumindest in den Medien - darüber beschwert, dass die Gemeinden bei der Beglaubigung zu sehr getrödelt haben und die Unterschriften deshalb nicht rechtzeitig zusammen kamen.
Wir haben jetzt Mitte März, wie bereits geschrieben heisst es auf der Webseite es immer noch:
Nationaler Sammeltag der beiden Eidgenössischen Mobilfunk-Initiativen
Wir planen auch im neuen Jahr 2021 einen Nationalen Sammeltag.
„Mobilfunkhaftungs-Initiative“ und „Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk“
Passiert ist bisher nichts. Für mich bedeutet das, diese Initiative ist klinisch tot.
Ich denke alles was wir von dieser Initiative noch hören und sehen werden ist ein nüchterner Eintrag am 5. Juli auf der Seite der Bundeskanzlei: "Im Sammelstadium gescheitert"
Sammelende der Haftungsinitiative: Chaos um falsche Angaben
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.03.2021, 14:29 (vor 1343 Tagen) @ Gustav
Sie machen sich um das Thema viel zu viele Gedanken.
Ja, das könnte gut sein.
Wenn die Sammelfrist am 3. Juli abläuft bedeutet das nicht, dass sie am Abend des 2. Juli noch durch die Fussgängerzone laufen können um Unterschriften zu sammeln.
Davon ging ich aus .
Die Unterschriften müssen auch beglaubigt ein, dafür sind die Gemeinden zuständig. D.h. sie müssen die Bögen mit den Unterschriften einzeln an die Wohnortgemeinde der Unterschreiber senden und diese brauchen natürlich ein paar Tage Zeit um die Unterschriften auch zu beglaubigen.
Der Bundesrat meinte einmal zu dem Vorschlag, der Bund möge sich selbst um die Beglaubigung der Unterschriften kümmern, eine Person könne erfahrungsgemäß pro Tag etwa 350 Unterschriften prüfen, damit sei die Verwaltung des Bundes personell nicht in der Lage, diesen Job zu übernehmen. Allerdings muss eine Initiative nicht bis zum Schluss warten und dann alle Unterschriftsbögen auf einmal zur Prüfung bei den Gemeinden einreichen, sie könnten diesen Engpass vermeiden, indem sie Unterschriften schon während der Sammlung prüfen lassen.
Ich denke alles was wir von dieser Initiative noch hören und sehen werden ist ein nüchterner Eintrag am 5. Juli auf der Seite der Bundeskanzlei: "Im Sammelstadium gescheitert"
Ich mache mir schon wieder zu viele Gedanken. Denn wegen der bisherigen "Erfolge" der Schweizer Anti-Mobilfunk-Szene schreibe ich die Haftungsinitiative noch nicht völlig ab. Immerhin hat sogar eine dämliche Petition wie diese rd. 40'000 Sofa-Unterstützer gefunden. Eine andere Petition auf change.org (Petent Marvin Grimm) hatte noch mehr Unterstützer, ist heute jedoch unauffindbar. Beide Petition könnten 2019 mMn die heimliche Generalprobe für die beiden Volksinitiativen gewesen sein. Und warum sollte sich "Schutz vor Strahlung" jetzt noch ins Zeug legen, wenn absehbar ist, dass das Sammelziel weit verfehlt wird? Nur, um wenigstens noch ein paar Adressen potentieller Mitstreiter mehr zu bekommen? Genug spekuliert, Anfang Juli 2021 wissen wir mehr, die Anzahl erreichter Unterschriften gibt die BK aber offenbar nicht bekannt.
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Sammelende der Haftungsinitiative: Chaos um falsche Angaben
Gustav, Sonntag, 14.03.2021, 14:47 (vor 1343 Tagen) @ H. Lamarr
Genug spekuliert, Anfang Juli 2021 wissen wir mehr, die Anzahl erreichter Unterschriften gibt die BK aber offenbar nicht bekannt.
Woher sollten sie diese Zahl haben? Wenn das Sammelziel nicht erreicht wird, werden in der Regel gar keine Unterschriften eingereicht.
Wenn die Unterschriften erreicht sind, dann sieht das in den Medien oft so aus:
Angeblich droht auch zweiter Volksinitiative das Aus
Gustav, Donnerstag, 11.03.2021, 18:09 (vor 1346 Tagen) @ Gustav
Auf der Webseite heisst es immer noch:
Nationaler Sammeltag der beiden Eidgenössischen Mobilfunk-Initiativen
Wir planen auch im neuen Jahr 2021 einen Nationalen Sammeltag.
„Mobilfunkhaftungs-Initiative“ und „Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk“
Habe die immer noch nicht mitbekommen, dass ihre "Schwester-Initiative" inzwischen zurückgezogen wurde.
Schweizer Haftungsinitiative kündigt nationalen Sammeltag an
H. Lamarr , München, Mittwoch, 31.03.2021, 23:49 (vor 1326 Tagen) @ Gustav
Am Samstag, den 24. April 2021, will die Mobilfunkhaftungsinitiative einen nationalen Sammeltag durchführen.
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Im August 2020 war Mobilfunkhaftungsinitiative noch auf Kurs
H. Lamarr , München, Montag, 01.03.2021, 01:23 (vor 1356 Tagen) @ H. Lamarr
Heute wurde berichtet, dass die erste 5G Initiative gescheitert ist.
Dem Bericht zufolge droht auch der zweiten gegen Mobilfunk gerichteten Volksinitiative, der sogenannten Mobilfunkhaftungsinitiative das baldige Aus.
Im August 2020 hieß es in der Aargauer Zeitung noch ganz anders, die Mobilfunkhaftungsinitiative sei trotz Corona mit drei weiteren Volksinitiativen "auf Kurs" und werde die Hürde von 100'000 Unterstützern wahrscheinlich schaffen. Elf weitere hängige Initiativen würden dagegen wahrscheinlich scheitern. Das Aus für die Initiative von Ursula Niggli wurde bereits damals richtig vorhergesagt. Worauf die Zuversicht für die Mobilfunkhaftungsinitiative beruhte geht aus dem Artikel nicht hervor. Mutmaßlich auf Auskünften des Initiativkomitees.
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Gescheiterte Volksinitiative: Was ich nicht weiß ...
H. Lamarr , München, Samstag, 27.02.2021, 16:04 (vor 1358 Tagen) @ e=mc2
Heute wurde berichtet, dass die erste 5G Initiative gescheitert ist.
Zwei Tage ist diese für Mobilfunkgegner enttäuschende Botschaft nun alt. Und es passiert, womit zu rechnen war: Organisierte Mobilfunkgegner weigern sich, diese Botschaft zur Kenntnis zu nehmen, auf keiner einzigen ihrer Websites konnte ich bislang auch nur die kleinste Meldung über die schlechte Nachricht finden, das Gigaherz-Forum inklusive. Als ob die Enttäuschung verschwinden würde, steckte man nur ...
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Gescheiterte Volksinitiative: Was ich nicht weiß ...
Gustav, Samstag, 27.02.2021, 17:13 (vor 1358 Tagen) @ H. Lamarr
Zwei Tage ist diese für Mobilfunkgegner enttäuschende Botschaft nun alt. Und es passiert, womit zu rechnen war: Organisierte Mobilfunkgegner weigern sich, diese Botschaft zur Kenntnis zu nehmen, auf keiner einzigen ihrer Websites konnte ich bislang auch nur die kleinste Meldung über die schlechte Nachricht finden, das Gigaherz-Forum inklusive. Als ob die Enttäuschung verschwinden würde, steckte man nur ...
Da würde ich ihnen nicht zustimmen. Frau Buchs meldet es hier: https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?f=2&t=43593#p76387
Zwar nicht in grossen Lettern VOLKSINITIATIVE GESCHEITERT aber immerhin. Im verlinken Dokument heisst es unmissverständlich "...veranlasst das Komitee, vom weiteren Unterschriftensammeln abzusehen"
Und der Strang ist nicht mehr an den Anfang gepinnt, damit wird er langsam aber sicher von der Gigaherz-Forum Frontseite verschwinden. Offensichtlich gibt Gigaherz auch der Mobilfunkhaftungs-Initiative nicht mehr so viele Chancen.
Gescheiterte Volksinitiative: Was ich nicht weiß ...
H. Lamarr , München, Samstag, 27.02.2021, 21:58 (vor 1358 Tagen) @ Gustav
Zwei Tage ist diese für Mobilfunkgegner enttäuschende Botschaft nun alt. Und es passiert, womit zu rechnen war: Organisierte Mobilfunkgegner weigern sich, diese Botschaft zur Kenntnis zu nehmen, auf keiner einzigen ihrer Websites konnte ich bislang auch nur die kleinste Meldung über die schlechte Nachricht finden, das Gigaherz-Forum inklusive. Als ob die Enttäuschung verschwinden würde, steckte man nur ...
Da würde ich ihnen nicht zustimmen. Frau Buchs meldet es hier: https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?f=2&t=43593#p76387
Zwar nicht in grossen Lettern VOLKSINITIATIVE GESCHEITERT aber immerhin. Im verlinken Dokument heisst es unmissverständlich "...veranlasst das Komitee, vom weiteren Unterschriftensammeln abzusehen"
Stimmt, Frau Buchs verlinkt auf die Kapitulationsurkunde von Ursula Niggli. Die Tarnung der Pleite ist jedoch perfekt, nichts in ihrem Text weist auf das Scheitern der Volksinitiative hin. Ich hätte schon erwartet, dass dieses für die Schweiz wichtige Thema, auch wenn es schmerzt, auf der Leitseite des Vereins angemessen verwurstet und nicht verschämt in einem alten Forumstrang versteckt wird. Für mich sieht dies bislang nach einer Alibi-Maßnahme aus, allerdings bin ich nicht unvoreingenommen.
Und der Strang ist nicht mehr an den Anfang gepinnt, damit wird er langsam aber sicher von der Gigaherz-Forum Frontseite verschwinden. Offensichtlich gibt Gigaherz auch der Mobilfunkhaftungs-Initiative nicht mehr so viele Chancen.
Stimmt auch, das war mir noch nicht aufgefallen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Gescheiterte Volksinitiative: Was ich nicht weiß ...
Gustav, Sonntag, 28.02.2021, 10:48 (vor 1357 Tagen) @ H. Lamarr
Zwei Tage ist diese für Mobilfunkgegner enttäuschende Botschaft nun alt. Und es passiert, womit zu rechnen war: Organisierte Mobilfunkgegner weigern sich, diese Botschaft zur Kenntnis zu nehmen, auf keiner einzigen ihrer Websites konnte ich bislang auch nur die kleinste Meldung über die schlechte Nachricht finden, das Gigaherz-Forum inklusive. Als ob die Enttäuschung verschwinden würde, steckte man nur ...
Vielleicht liegt es auch einfach nur daran, dass diese Volksinitiativen selbst innerhalb der Szene kein allzu grosses Interesse wecken konnten.
Selbst Gigaherz konnte sich anfangs nicht dazu durchringen diese Volksinitiative zu unterstützen. Statt dessen wollten sie abwarten bis alle fünf Initiativen gestartet sind (wie kann man nur so blauäugig sein?) und dann die unterstützen welche ihnen am meisten liegt - also mutmasslich die radikalste und/oder dümmste. Als sich dann abzeichnete, dass diese fünf Ankündigungen nicht mehr waren als Stammtischgelaber rang sich H.U. Jakob dazu durch alle Initiativen in gleicher Weise zu unterstützen, bzw. zu ignorieren.
Eidgenössische Volksinitiativen gegen 5G: aktueller Stand
H. Lamarr , München, Sonntag, 28.02.2021, 11:18 (vor 1357 Tagen) @ e=mc2
Angekündigt waren ab Herbst 2019 in der Schweiz ursprünglich einmal fünf bundesweite Volksinitiativen gegen Mobilfunk (Farbcodes zuletzt aktualisiert am 6.12.2022).
█ 1. «Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» (Ursula Niggli u.a.)
█ 2. «Mobilfunk-Haftungsinitiative» (Felix Hepfer u.a.)
█ 3. «Safer-Phone-Initiative» (Frequencia)
█ 4. «Zur vernünftigen Weiterentwicklung des Mobilfunks» (Verein Stop 5G)
█ 5. «Gemeinde-Autonomie für Mobilfunk-Abdeckung» (Verein "Wir bestimmen")
Farbcodes
█ = Eingereicht, im Sammelstadium
█ = Eingereicht, im Sammelstadium gescheitert
█ = Eingereicht, im Sammelstadium erfolgreich
█ = Noch nicht eingereicht, Einreichung wahrscheinlich
█ = Noch nicht eingereicht, wahrscheinlich erledigt
Eidgenössische Volksinitiativen haben eine Verfassungsänderung zum Ziel. Dazu müssen Hürden überwunden werden. Die erste Hürde ist das Erreichen eines Sammelziels von mindestens 100'000 stimmberechtigten Unterstützern in einem Zeitraum von 18 Monaten. Gelingt dies nicht, ist eine Volksinitiative bereits an der ersten Hürde gescheitert.
Tatsächlich eingereicht und zugelassen fürs Sammelstadium wurden bislang jedoch nur die Initiativen 1. und 2.
Die Initiative 1. wurde am 22. Februar 2021 von den Initiatoren wegen geringer Resonanz im Schweizervolk vorzeitig aufgegeben und ersatzweise in eine Petition an die Bundesversammlung umgewandelt. Die Bundeskanzlei (BK) führt die Initiative gegenwärtig jedoch noch immer unter den hängigen Initiativen.
Die Sammelfrist für Initiative 2. endet am 3. Juli 2021.
Die Initiative 3. gibt noch schwache Lebenszeichen von sich, zuletzt im Dezember 2020. Ursprünglich war angekündigt, im Frühjahr 2020 mit der Sammlung zu starten. Dann kam die Coronakrise. Angeblich soll jetzt 2021 mit dem Sammeln begonnen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Initiative bei der Bundeskanzlei zur Prüfung und Zulassung eingereicht wurde. Dies ist bislang offenbar nicht geschehen, denn die Bundeskanzlei listet sie nicht unter den hängigen Initiativen.
Die Initiativen 4. und 5. sind seit der Ankündigung inaktiv. Sie wurden entweder nicht bei der BK eingereicht oder dort abgelehnt, dürfen daher nicht sammeln und dürfen aller Voraussicht nach als erledigt abgeschrieben werden.
► Welche Initiativen aktuell von der Bundeskanzlei zugelassen und im Sammelstadium sind ist hier verbindlich zu erfahren. Eine Liste sämtlicher zugelassenen eidgenössischen Volksinitiativen, egal ob erfolgreich oder nicht, ist zurück bis 1893 hier einzusehen.
Hintergrund
Schweiz: Mobilfunk-Volksinitiativen
[Admin: Am 22.03.2021 Titel der Initiative 4 und Trägerschaft "Verein Stop 5G" ergänzt; Farbcodes nachgetragen]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Auch Initiativen verlieren ihr Sprachrohr
Gustav, Montag, 22.03.2021, 20:13 (vor 1335 Tagen) @ H. Lamarr
Donald Trump ist nicht der einzige dem man sein Online-Spielzeug weggenommen hat.
Bei den Seiten "Freiheitliche Bewegung Schweiz" (fbschweiz.ch) und
"Wir bestimmen" (wirbestimmen.ch) heisst es nur noch: "Der Zugriff auf diese Seite wurde deaktiviert"
Die geplante Initiative «Gemeinde-Autonomie für Mobilfunk-Abdeckung» hat damit das Zeitliche gesegnet.
Diese beiden Seiten waren auch Heimat von Initiativen wie "STOPP Impfpflicht" und anderer eher fragwürdiger Anliegen.
Verein "Wir bestimmen" akquiriert Sammler vorsorglich
H. Lamarr , München, Samstag, 15.05.2021, 22:59 (vor 1281 Tagen) @ H. Lamarr
█ 5. «Gemeinde-Autonomie für Mobilfunk-Abdeckung» (Verein "Wir bestimmen")
Der Verein "Wir bestimmen" betreibt Marketing unorthodox. Seine eigene Volksinitiative hat er bis heute nicht bei der Bundeskanzlei eingereicht, auf seiner Website wirbt er gleichwohl dafür, dass sich Unterschriftensammler melden sollen. Begründung:
Damit wir für besorgte Bürgerinen und Bürger bei der Politik aktiv werden können und um eine Eidgenössische Volksinitiative «Gemeinde-Autonomie für Mobilfunkabdeckung» zu starten, suchen wir Bürgerinnen und Bürger, denen wir beim Start der Initiative den Unterschriftsbogen zustellen dürfen.
Was von Sammlern abgefragt wird ist hier zu sehen, eine Datenschutzerklärung konnte ich nicht finden. Der Verein kann mit den Daten ergo auch Unfug anstellen.
Unerwartet ist diese Werbung für die Mobilfunk-Haftungsinitiative auf der Site des Vereins. Sie steht dort schon seit mindestens August 2020, auch sie wird also das voraussichtliche Scheitern der Haftungsinitiative Anfang Juli 2021 nicht verhindern können.
So wie sich der Verein anstellt, wird aus seiner eigenen Initiative, so er diese überhaupt jemals einreicht, mMn nichts werden.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Datenschutz, Volksinitiative, Unterschriftensammlung, 5G-Moratorium, Vorsorgeplanung, Haftungsinitiative
Ob bei der dritten Volksinitiative (saferphone) noch was kommt?
Gustav, Montag, 15.03.2021, 15:05 (vor 1342 Tagen) @ e=mc2
Angekündigt ist die Volksinitiative ja bereits seit Oktober 2019.
Laut Faktenblatt zum Thema „Vorprüfung einer Volksinitiative“ muss eine Volksinitiative folgende Punkte umfassen:
- einen Titel, der weder irreführend ist noch Verwechslungen zulässt und der auch weder kommerzielle noch persönliche Werbung enthält;
- den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens;
- die Namen und Adressen von mindestens 7 und höchstens 27 Mitgliedern des Initiativkomitees;
- eine Unterschriftenliste mit der Angabe von Kanton und politischer Gemeinde, wo die unterzeichnende Person stimmberechtigt ist; diese Liste muss es der unterzeichnenden Person ermöglichen, Name, vollständige Adresse und Unterschrift anzubringen;
- die Erwähnung der Möglichkeit des Rückzugs der Volksinitiative;
- das Datum der Publikation im Bundesblatt.
Soweit ich das sehe ist vermutlich jeder dieser Punkte erfüllt, interessant ist jedoch der letzte Punkt: das Datum der Publikation im Bundesblatt.
Auf der Webseite der Saferphone-Initiative heisst es:
Neu in die Bundesverfassung (vorläufige Endfassung, 17.01.21) ...
Wenn man sich so die anderen Initiativen anschaut sieht es aus dass die Vorprüfung einer Initiative in der Regel 1-2 Wochen dauert. Bei der Saferphone-Initiative sind es jetzt schon zwei Monate ohne das etwas passiert wäre.
Dabei sollte den Initianten doch klar sein, dass es immer schwieriger wird, je länger sie warten und immer mehr Leute ein 5G Smartphone besitzen und die Vorteile dieser Technik selber nutzen.
saferphone Initiative müht sich in Details ab
Gustav, Samstag, 08.05.2021, 13:50 (vor 1288 Tagen) @ Gustav
bearbeitet von Gustav, Samstag, 08.05.2021, 15:45
Bei dieser Initiative ist es wirklich spannend ob sie jemals gestartet wird oder nicht. Das Initiativkomitee ist mit 15 Leuten zwar recht ansehnlich aber sonst passiert wenig.
Unter "Aktuell" wurden vor kurzem die Reden von Alt-Nationalrat Thomas Hardegger und Olivier Pahud auf der Kundgebung in Bern am 21.09.2019(!) eingestellt. Also nichts weiter als alte Konserven aufgewärmt. Immerhin, nach wenigen Tagen bemerkten sie wohl diese Peinlichkeit und nahmen das "NEU" und das Datum wieder von der Seite, jetzt heisst es nur noch "In Artikel"
Beim Initiativtext feilen die Verfasser noch an Details:
vorläufige Endfassung (25.11.2020):
Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen grundsätzlich nur den Aussenbereich. In den Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen grundsätzlich nur den Innenbereich.
Alle Gebäude im Siedlungsgebiet, die einen Kommunikationsanschluss benötigen, werden mittels Glasfaser oder einer möglichst emissionsarmen Kabeltechnik nach Artikel 118bis Absatz 2 versorgt. Die Kantone können vorläufige Ausnahmen gewähren.
In öffentlichen Mobilfunknetzen sind nur Trägerfrequenzen zulässig, die unterhalb der Obergrenze des bis 31.12.2020 genutzten Frequenzbereichs liegen.
vorläufige Endfassung, 17.01.21:
Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Aussenbereich. Das Gesetz regelt die Ausnahmen. In Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Innenbereich.
Gebäude im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss werden mittels Glasfaser oder einer möglichst emissionsarmen Kabeltechnik nach Artikel 118bis Absatz 2 versorgt. Die Kantone können vorläufige Ausnahmen gewähren.
Die Kantone unterstützen die Initiativen der Gemeinden zur zeitlichen und örtlichen Verringerung der Exposition gegenüber Funkstrahlung.
Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunktnetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2020 konzessionierten Frequenzbänder liegen.
vorläufige Endfassung 10.04.21:
Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Aussenbereich; das Gesetz regelt die Ausnahmen. In Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Innenbereich.
Gebäude im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss werden mittels Glasfaser versorgt. Die Kantone können Ausnahmen gewähren.
Die Kantone unterstützen Initiativen der Gemeinden zur zeitlichen und örtlichen Verringerung der Exposition gegenüber Funkstrahlung.
Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunktnetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2020 konzessionierten Frequenzbänder liegen.
Diese Mühe ist wirklich Verschwendung. Ein Artikel in der Verfassung ist kein Gesetz oder gar eine Verordnung. Das Parlament nimmt sich bei der Gestaltung der Gesetze relativ viel Spielraum heraus, das weiss eigentlich jeder.
saferphone Initiative müht sich in Details ab
H. Lamarr , München, Samstag, 08.05.2021, 22:09 (vor 1288 Tagen) @ Gustav
vorläufige Endfassung (25.11.2020):
Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen grundsätzlich nur den Aussenbereich. In den Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen grundsätzlich nur den Innenbereich.
Schon in der nächsten Version vom 17. Januar 2021 fehlte das Wörtchen "grundsätzlich". Wahrscheinlich, auch wenn die folgende Deutung eher auf Deutschland zutrifft, deshalb:
[Das Wort] grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich), während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung immer, aus Prinzip (keine Ausnahmen) verwendet wird. Hierfür findet sich in deutschen Gesetzen meist stets, in der Rechtsprechung regelmäßig. In der sonstigen Rechtssprache (Urteile, Kommentarliteratur, Schrifttum) ist der Gegenbegriff generell, was bedeutet, dass keine Ausnahmen möglich sind. (Quelle)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
saferphone Initiative müht sich weiterhin in Details ab
Gustav, Mittwoch, 16.06.2021, 09:38 (vor 1249 Tagen) @ Gustav
Eine weitere Fassung des Initiativ-Text:
Fassung 15.06.2021
Art. 118c Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume vor technisch erzeugter nichtionisierender Strahlung.
Sie sorgen dafür, dass die Anlagen und Geräte, die nichtionisierende Strahlung erzeugen, den Grundsatz der technisch und betrieblich tiefstmöglich erreichbaren Exposition einhalten. Das Gesetz regelt die Grenzwerte entsprechend diesem Grundsatz.
Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Aussenbereich; das Gesetz regelt die Ausnahmen. In Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Innenbereich.
In allen Gebäuden im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss ist jede Nutzungseinheit an das Kabelnetz angeschlossen. In den Innenräumen ist die Funkabdeckung einer Nutzungseinheit auf diese begrenzt; die Kommunikation unter Ausschluss jeglicher Funkstrahlung ist technisch gewährleistet.
Bund und Kantone bevorzugen und fördern den Einsatz von funkfreien Techniken in allen Anwendungsbereichen.
Art. 197 Ziff. 1313. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. d und Art. 118c (Schutz vor nichtionisierender Strahlung)
Die Bundesversammlung erlässt das Ausführungsgesetz zu den Artikeln 118 Absatz 2 Buchstabe d sowie 118c spätestens fünf Jahre nach deren Annahme durch Volk und Stände. Tritt das Ausführungsgesetz innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes.
Bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes gilt:
a. Alle Gebäude im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss werden mittels Glasfaser versorgt; die Kantone können Ausnahmen gewähren.
b. Die Kantone unterstützen Initiativen der Gemeinden zur zeitlichen und örtlichen Verringerung der Exposition gegenüber Funkstrahlung.
c. Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunknetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2020 konzessionierten Frequenzbänder liegen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn der Text noch einmal geändert wird. Er enthält mindestens einen grösseren Patzer, der vermutlich nicht im Sinne der Initianten sein dürfte. Ich möchte ihn aber nicht verraten.