Hadlikon & Mobilfunk: Ein Weiler wächst über sich hinaus (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.12.2017, 17:25 (vor 2535 Tagen)

Dies ist eine Geschichte über eine Handvoll Mobilfunkgegner aus einem Weiler im Raum Zürch, die vorgeben, die Welt retten zu wollen, und doch nur nach dem einen trachten: Der Mast muss weg.

Hadlikon liegt nördlich des Zürichsees im Landkreis der politischen Gemeinde Hinwil, wo vor Jahren die Gerichtsverhandlung Lerchl vs. "wuff" stattfand. Wer das Nest Hadlikon von einem zum anderen Ende durchstreift, ist nach ungefähr fünf Minuten durch, denn das rundliche Örtchen misst nur rd. 300 Meter im Radius. Die Chance, auf Wutbürger zu treffen, gibt es jedoch auch in solchen sogenannten Außenwachten, wie Weiler, die erst noch zum Dorf wachsen müssen, im Raum Zürch heißen. Hadlikon hat schätzungsweise 500 bis 700 Einwohner und leistet sich dennoch eine "Interessengemeinschaft (IG) Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen", die sich angeblich sehr um das Existenzrecht von "Elektrosensiblen" sorgt. Das kann ja auch jeder Depp aus dem Stand heraus ohne einen Funken Ahnung vom Stand des Wissens zu haben.

Diese IG Hadlikon hat nun eine Petition aufgelegt, mit der sich die handvoll Wutbürger des Weilers erstmals öffentlich in die Mobilfunkdebatte einmischen. Eigentlich wäre dies nicht der Rede wert, würde die Petition aus dem Nest nicht von den üblichen Verdächtigen der eidgenössischen Anti-Mobilfunk-Szene vom Luftballon zum Fesselballon aufgeblasen. Der Möchtegern-Dachverband funkstrahlung.ch und Elisabeth Buchs von gigaherz.ch rufen die übrigen fünfzehn aktiven Mobilfunkgegner der Schweiz :-) dazu auf, die Petition zu unterstützen.

Verkauft wird einem das Bittgesuch als "Petition der IG Hadlikon zum Schutz der Bevölkerung". Was für eine anmaßende Bezeichnung! Als ob fachlich restlose überforderte Mobilfunkgegner jemals etwas für den Schutz der Bevölkerung getan hätten, statt nur für sich selbst.

Doch was ist das?! Die Petition aus dem Nichts wird, kaum zu glauben, bei funkstrahlung.ch als Werk von Altruisten vorgestellt, denen nicht das eigene Wohl am Herzen liegt, sondern das der Menschheit. Die sieben Forderungen lesen sich zum Teil allerdings wie aus der guten alten Steinzeit der Mobilfunkgegnerei, als der Bauch das Hirn noch voll beherrschte:

1. Schaffung von antennenfreien Zonen im Siedlungsgebiet der Schweiz, analog zu raucherfreien Zonen, auf der Grundlage der Bundesverfassung Art. 118 sowie des Berichtes des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10.3.2006
2. Regelung der Haftungsfrage bei Schäden infolge nichtionisierender Strahlung an Mensch, Tier und Umwelt
3. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss Umweltschutzgesetz Art. 9 für die heute eingesetzten und die geplanten Mobilfunktechnologien
4. Keine Vergabe von weiteren Konzessionen für flächendeckend eingesetzte Mobilfunktechnologien
5. Revision des NISV-Grenzwertmodells gemäss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes, insbesondere Verschärfung der Emissionsbegrenzung gemäss Art. 11.3. Es steht fest, dass die bestehende Belastung schädlich ist.
6. Forcieren von gesundheitlich besser verträglichen Technologien
7. Anwendung einer erweiterten Messtechnik zur Erfassung biologisch relevanter Eigenschaften der Strahlung

Starker Tobak wenn man sich vor Augen hält, dass es inkompetente aufgehetzte Laien sind, die hier am liebsten Weltpolitik machen möchten. Doch weil nur Geschwätz, wird diese Petition genauso sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden wie ähnliche Anläufe zuvor. Die Hintermänner der Szene juckt dies nicht, denen ist der Erfolg der Petition völlig egal, ihnen kommt es auf die Adressen der Unterstützer an und darauf, wieder einmal öffentliche Aufmerksamkeit für die Sache der Mobilfunkgegner zu ergattern. Das ist gut fürs Geschäft mit der Angst. Nicht das Ziel ist das Ziel, sondern der Weg dorthin.

Die weitschweifige "Medieninformation", die im November 2017 von den Anführern der Hadliker Wutbürger Oswald (Osi) Achermann und Kathrin Luginbühl an den Bedürfnissen der Medien vorbei fabriziert wurde und schon im ersten Satz mit einem Tippfehler unangenehm auffällt (Bundesrast statt Bundesrat), hat in den Medien keinen Niederschlag gefunden. Die IG-Vertreter plaudern in ihrem Papier über viele Dinge, die sie weder durchschaut noch verstanden haben, nur über eines reden sie nicht: Darüber, was die IG wirklich will. Denn dies hat mit all dem vorgetragenen Geschwafel nichts zu tun, sondern es geht um etwas ganz anderes, etwas was nur die Hadliker interessiert. Nämlich das hier (Auszüge aus dem Sitzungsprotokoll vom 12. Juli 2017 der Stv. Gemeindeschreiberin von Hinwil, Katharina List):

Am 16. Dezember 2016 wurde die Gemeinde Hinwil von Salt Mobile SA darüber informiert, dass an der Walderstrasse 132 in Hadlikon eine neue Antennenanlage geplant ist. Die Gemeinde Hinwil wurde mit diesem Schreiben, wie dies das Dialogmodell vorsieht, aufgefordert, innert 40 Tagen einen Alternativstandort im Umkreis von 200 Metern vorzuschlagen. Nach eingehender Prüfung musste festgestellt werden, dass im oben erwähnten Umkreis keine andere, etwas weniger empfindliche Bauzone angrenzt. Zudem hätte auch ein Eigentümer mit geeigneter Parzelle gefunden werden müssen, der einer Mobilfunkantenne auf seinem Grundstück zugestimmt hätte.

Nach erfolgter Publikation des Baugesuchs von Salt Mobile SA rief am 31. März 2017 die Interessengemeinschaft (IG) "Mobilfunkfreie Wohnzone" mittels Flugblättern die Bevölkerung von Hadlikon dazu auf, sich gegen den Standort der neu geplanten Mobilfunkantenne in der Wohnzone zu wehren.

Dann folgte ein aufwendiges "Dialogverfahren", in dem drei Alternativstandorte der Reihe nach geprüft wurden und aus guten Gründen verworfen wurden, so dass der Gemeinderat letztlich in seiner Sitzung vom 12. Juli 2017 das Baugesuch am ursprünglich vorgesehenen Standort bewilligte. Den Einsprechern (Anstössern), die den Baurechtsentscheid eingefordert haben, stand das Recht zu, gegen den Entscheid des Gemeinderates beim Baurekursgericht des Kantons Zürich zu rekurrieren. Ob die Hadliker Wutbürger diesen Schritt machten ist nicht bekannt aber wahrscheinlich. Und die Anfang November gestartete Petition deutet darauf hin, dass sie mit ihrem Einspruch gescheitert sind.

Das also, der kommende Sendemast vor der eigenen Nase, ist aus meiner Sicht der wahre Antrieb für diese dumme Petition aus Hadlikon. Doch es könnte auch noch einen zweiten weniger dummen Grund geben, der jedoch auch nicht ehrenhafter ist. 2018 wird für die Mobilfunkgegner der Schweiz möglicherweise zu einem Stalingrad, denn der Bundesrat bereitet eine Lockerung der schweizer EMF-Vorsorgewerte vor. Die Petition läuft diesem Vorhaben 180° entgegen und könnte als Overtüre gesehen werden, auf welche durchtriebene Weise (nämlich mit geballter Desinformation) organisierte Mobilfunkgegner die Bevölkerung der Schweiz gegen die Pläne der Regierung mobilisieren möchten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Schweiz, Petition, Luginbühl, Mitzeichner, Funkstrahlung, Zürich, Hadlikon, Dialogverfahren

Eine alte Bekannte will lediglich ihr Funkloch behalten

KlaKla, Samstag, 16.12.2017, 08:51 (vor 2534 Tagen) @ H. Lamarr

Kathrin Luginbühl ist eine alte Bekannte. 2005 wurde ihre Geschichte von BRISANT aufgegriffen (Arbeitstitel: "Ich habe keine Chance etwas dagegen zu tun"). Die BI Lindlar sowie die Bürgerwelle machten darauf aufmerksam.

Auszug Bürgerwelle 2005
EHS Kathrin Luginbühl aus dem Schweizer Kanton Sankt Gallen, schläft im Keller und verbringt ihre freie Zeit so oft sie kann in einer abgelegenen Berghütte. Aber nicht, weil es ihr Spaß macht. Diese Orte sind die einzigen, an denen sie sich einigermaßen wohl fühlt. Kathrin Luginbühl leidet an Elektrosensibilität.

Im Juni 2017 meldet sie sich aus ihrem Funkloch Hadlikon, Gründet mit Anwohner Kurt Winkler, Kurt Augustin und Sven Eggenschwiler die Initiative für Hadlikon mobilfunkfreie Wohnzone und wird Sprecherin dieser Initiative.

Auszug: Regio R4
An der Walderstrasse 132 in Hadlikon soll eine Mobilfunkantenne gebaut werden – auf einem Wohnblock. Das Baugesuch ging am 20. März bei der Gemeinde ein, das Baugerüst ist mittlerweile aufgesteckt. Kurt Winkler wohnt in diesem Block, besitzt eine Eigentumswohnung. "Abgesehen davon, dass der Wert der Liegenschaft gemindert wird, macht mir der gesundheitliche Aspekt Sorgen", sagt er."Und wer dafür haftet, ist völlig unklar."

Seit über sieben Jahren gibt es in Hadlikon keine Handyantenne mehr. Die Abdeckung der Gemeinde wird durch Antennen in den Nachbargemeinden gewährleistet. Ungenügend, wie sich in der Vergangenheit Bewohner von Hadlikon immer wieder beschwerten.

Kathrin L. verfolgt nach wie vor ihre persönlichen Interessen. So fordert sie den Gemeinderat auf, Hadlikon zur Mobilfunk freien Wohnzone zu machen. Sie ist überzeugt, dass die Schweizer Grenzwerte die gesamte Bevölkerung unzureichend vor Mittel- und Langzeitschäden aus Mobilfunkstrahlung schützen. Mitstreiter Kurt Augustin nutzt wie viele andere den Mobilfunk aber den Funkmast will er nicht in seiner Nähe haben. Und auch die Partnerin von Sven Eggerschwiler reagiert (angeblich) stark auf die Strahlung. ;-)

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Meine Meinungsäußerung

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Betroffene, EHS, Funkloch, Luginbühl, St.-Gallen

Hadlikon & Mobilfunk: angstfrei nach 160 Metern

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.12.2017, 15:12 (vor 2534 Tagen) @ H. Lamarr

Die weitschweifige "Medieninformation", die im November 2017 von den Anführern der Hadlikoner Wutbürger Oswald (Osi) Achermann und Kathrin Luginbühl an den Bedürfnissen der Medien vorbei fabriziert wurde und schon im ersten Satz mit einem Tippfehler unangenehm auffällt (Bundesrast statt Bundesrat), hat in den Medien keinen Niederschlag gefunden.

Osi Achermann ist Maurer (Polier) und Kathrin Luginbühl ist bekennende "Elektrosensible". Drei weitere Mitglieder der IG sind, wie von "KlaKla" berichtet, Sven Eggenschwiler, Kurt Augustin und Kurt Winkler. Die folgende Karte zeigt die Aussenwacht Hadlikon in ihrer gesamten Ausdehnung.

[image]

Der rote Punkt zeigt den Standort des geplanten Sendemasten. Die gelben Punkte markieren die Adressen der bekannten IG-Mitglieder.

1 = Eggenschwiler und Achermann
2 = Winkler
3 = Augustin
4 = Luginbühl

Alle bekannten IG-Mitglieder leben in einem Angstkreis mit 160 Meter Radius um den geplanten Mobilfunkstandort herum. Es ist also auch in Hadlikon wie überall: Ab einer gewissen Distanz zu einem Sendemast verliert sich die irrationale Angst vor diesem und die Leute lassen sich in aller Regel nur noch dann von Mobilfunkgegnern aus dem Innern des Angstkreises einfangen, wenn sie einen konkreten Nutzen erkennen, z.B. öffentliche Aufmerksamkeit oder finanzieller Gewinn. Ob es überhaupt noch Mitglieder der IG außerhalb des Angstkreises gibt ist nicht bekannt.

"Das Rechtsprimat muss dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Vorsorge zukommen und nicht wirtschaftlichen Interessen.", schreiben Achermann und Luginbühl in ihrer oben verlinkten Medienmitteilung. Dem lässt sich nicht widersprechen. Doch ebenso wenig darf das Rechtsprimat für egoistische Eigeninteressen missbraucht werden – und genau dies hat die IG mMn mit ihrer albernen Petition im Sinn: Es wird von der IG so getan, als ginge es ums Gemeinwohl, um die Rettung aller Schweizer vor einer desaströsen Zukunft, tatsächlich aber gäbe es diese Petition nicht, lebten alle Petenten außerhalb des 160-Meter-Angstkreises, denn es geht ihnen um nichts anderes als um sich.

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Luginbühl, Angstkreis, Elefanten

Das Handy strahlt stärker als die Antenne

Gast, Mittwoch, 07.02.2018, 07:02 (vor 2481 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug 20 Minuten

Eine Petition fordert antennenfreie Wohngebiete. Experten halten die Strahlung aber für ungefährlich.

Die selbsternannte Interessengemeinschaft Hadlikon zum Schutz der Bevölkerung (IG) verlangt, dass gesetzlich vorgeschriebene antennenfreie Zonen eingeführt werden. So soll die Wohnbevölkerung in diesen Zonen vor Mobilfunkstrahlung geschützt werden. Wie schädlich sind die Telecommasten wirklich? 20 Minuten hat mit Gregor Dürrenberger, Leiter der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation an der ETH, gesprochen.

Herr Dürrenberger, die IG schreibt, die bestehende Belastung sei schädlich. Können Sie das bestätigen?
Betreffend der Strahlung von Basisstationen liegen keine wissenschaftlichen Belege für eine gesundheitliche Schädigung vor. Wäre mit Funkstrahlung ein Risiko verbunden, würde das unter Experten eher im Zusammenhang mit dem Handy gesehen.

Warum ist das Handy eher eine Risikoquelle?
Obwohl die Antenne des Handys mit weniger Leistung betrieben wird als die einer Basisstation, ist die Einstrahlung während des Telefonierens – wenn man das Gerät am Kopf hält – deutlich grösser, weil die Antenne nahe am Körper liegt.

Gibt es unabhängige Studien, die bestätigen, dass es die sogenannte Elektrosensibilität überhaupt gibt?
Es gibt recht viele Studien dazu. Die Symptome, die die Menschen nennen, sind real. Das ist unbestritten. Allerdings ist unklar, welches die Ursachen dafür sind. Aufgrund der verfügbaren Arbeiten ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Strahlung die physikalische Ursache ist. Einiges weist darauf hin, dass die Überzeugung der Menschen, die Strahlung sei schädlich, eine wichtige Rolle spielt ...

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Handy, Dürrenberger, Körper nah, Strahlungsquelle, 20Min, Elektrosmog-Quelle

Strahlungsgegner fordern antennenfreie Wohnzonen

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.02.2018, 13:28 (vor 2481 Tagen) @ Gast

Strahlungsgegner fordern antennenfreie Wohnzonen
von R. Knecht - Eine neue Petition fordert Wohngebiete ohne Mobilfunkmasten in der Schweiz. Vorbild der Initianten sind rauchfreie Zonen. weiter ...

Kommentar: Nein, das sind alles nur vorgeschobene Gründe. Es geht hier aus meiner Sicht allein um eine einzige Person, Katharina Luginbühl. Sie versucht ihr ganz persönliches privates Problem des in ihrer Nähe geplanten Sendemasten zu sozialisieren und der Gemeinschaft ans Bein zu hängen. Dabei müsste es Frau Luginbühl nun wirklich besser wissen. Sie scheiterte in einer ähnlichen Sache (Klage gegen Errichtung eines Mobilfunk-Sendemasten) zwischen 2003 und 2006 in allen Gerichtsinstanzen, zuletzt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde 42756/02). Trotzdem versucht sie jetzt wieder ihr Ding auf Kosten der Gemeinschaft durchzuziehen.

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Wohngebiet, Petition, Luginbühl, Eigennutz

Hadlikon & Mobilfunk: Der Mohr kann gehen

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.02.2018, 20:21 (vor 2481 Tagen) @ H. Lamarr

Dies ist eine Geschichte über eine Handvoll Mobilfunkgegner aus einem Weiler im Raum Zürch, die vorgeben, die Welt retten zu wollen, und doch nur nach dem einen trachten: Der Mast muss weg.

Am 31. Januar 2018 war Schicht im Schacht und Schlusstermin der Petition. Eine Woche später gibt es noch immer keinerlei Informationen auf www.funkstrahlung.ch, wie gut die Petition gelaufen ist (Anzahl Unterzeichner) und wie es mit dieser nun weiter gegangen ist. Das ist meiner Erfahrung nach typisch (und unsympathisch) für die Szene, die zwar gerne um Spenden bettelt und noch lieber Mitstreiter und Sympathisanten zu irgendwelchen Aktionen aufruft – nach dem Stichtag jedoch nahezu ausnahmslos keinerlei Interesse mehr an den zuvor aufgestachelten Mitstreitern zeigt. Aus meiner Sicht ein dissoziales Verhalten, das den Verdacht erhärtet, die Petition sei aus reinem Eigennutz gestartet worden, zumal die Initiatorin Luginbühl am 5. Februar für die Presse durchaus Zeit hatte.

Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.

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Petition, Funkstrahlung, Hadlikon

Hadlikon & Mobilfunk: Barbara Dohmen schiebt an

H. Lamarr @, München, Montag, 12.02.2018, 15:37 (vor 2476 Tagen) @ H. Lamarr

Barbara Dohmen gehört zu den Ärztinnen der ersten Stunde, die früh erkannten, dass "elektrosensible" Privatpatienten einer Praxis ordentliche Umsätze bescheren können. Seit rund 20 Jahren alarmiert Frau Dohmen daher im Südschwarzwald öffentlich vor Risiken des Mobilfunks, die sie glaubt, erkannt zu haben. An der getürkten Anti-Mobilfunk-Demonstration am 14. November 2009 in Stuttgart war Dohmen maßgeblich beteiligt. Am 9. Februar 2018 brachte sich die betagte Alarm-Ärztin mit einem Posting im Gigaherz-Forum bei potentiellen Patienten in Erinnerung. Ich habe mir erlaubt, den Text aus meiner Sicht zu kommentieren:

Liebe IG aus Hadlikon,
Ich habe heute aus "20 Minuten" von Eurem Vorhaben und Eurer Petition erfahren.

Mal wieder zu spät, Stichtag für die Petition war der 31. Januar.

Aus dem grenznahen Deutschland (Verein lebenswerter Hochrhein) sende ich Euch viel Kraft und Ausdauer und meinen Respekt,

Bitte kein Kokettieren mit einer Leiche. Der Verein "Lebenswerter Hochrhein" ist leblos, der jüngste "Aktuell"-Eintrag stammt gegenwärtig vom Oktober 2016.

mit so viel Mut als David gegen diesen übermächtigen Goliath anzutreten!

Was könnten wohl die Motive sein, wenn eine Ärztin Dummheit mit Mut verwechselt und die kleine Interessengemeinschaft um Katharina Luginbühl in Hadlikon auch noch aufstachelt?

Auch wir Mediziner und Bürgerinitiativler werden immer wieder laut mit der gleichen Forderung (Freiburger Appell 2002 und Internationaler Ärzteappell 2012).

Fußballfans werden jede Woche laut und auch gehört. Der Freiburger Appell 2002 hingegen verendete ungehört im feuchten Keller der WHO und der "Internationale Ärzteappell 2012" ist ein Dauerwitz, für den seit nunmehr gut fünf Jahren (!) gesammelt und gesammelt und gesammelt wird, ein Ende ist weder angekündigt noch abzusehen. Kein Witz, sondern ein Fall für Datenschutzbeauftragte ist dieser krude Endlos-Appell, wenn die gesammelten Adressen zweckfremd genutzt werden, z.B. für politische oder kommerzielle Zwecke.

Vor 1 Jahr waren wir als Ärztedelegation im Umweltministerium und mittlerweile treffen sich ca. 20 Ärzte alle 1/4 Jahr in Stuttgart zu Themen wie MF und Gesundheit.

Ach ja, der sogenannte Ärztearbeitskreis Stuttgart ...

Vielleicht sollten wir uns noch mehr über die Landesgrenzen vernetzen! Denn das tut Goliath schon lange.

Fürs Geschäft wäre dies bestimmt zuträglich. Aber sonst? Stuss wird über Landesgrenzen verteilt nicht besser. Und was bisher in Sachen Mobilfunkgegner aus der Schweiz an Stuss nach Deutschland einsickerte, das hätte ausnahmslos in der Schweiz bleiben können. Toblerone ja, Gigaherz und Diagnose-Funk nein.

Untenstehend noch meine Recherchen zu Gregor Dürrenberger und sein FSM.

Das alles ist längst bekannt. Wer das heute noch recherchieren muss gibt damit zu erkennen, nicht am Ball, sondern Abseits zu sein. [Hinweis: Dohmens "Recherche" ist nur beim Originalposting zu finden]

Ihr solltet auf die angeblichen "Keine Belege" von Herrn Dürrenberger unbedingt reagieren!

Immer sind es die anderen, die reagieren sollen. Mach' du doch mal!

Haltet durch und seid herzlich gegrüßt
i.V. Barbara Dohmen

in Verwirrung?

(barbaradohmen@web.de)

Hintergrund
Im Oktober 2010 quälte Frau Dohmen den Gemeinderat ihres Wohnortes Murg unter anderem mit dem folgenden "qualifizierten" Lagebericht:
[...] Seitdem die Funktechnologie Anfang der 90ger Jahre flächendeckend unser Land mit Dauerbestrahlung überzieht, kommt immer häufiger eine bisher nicht gekannte Patientengruppe in meine rein umweltmedizinisch ausgerichtete Praxis: Es sind dies Patienten, die nachweislich unter dem sogenannten Mikrowellensyndrom leiden. Das heißt, diese Menschen reagieren – wenn sie hochfrequenter Strahlung ausgesetzt sind - sofort oder verzögert mit Funktionsstörungen der verschiedensten Organbereiche: Mit Müdigkeit, mit Schlafstörungen, mit Kopfschmerzen bis hin zu tagelang anhaltender Migräne, oder mit Schmerz- und Verspannungzuständen an anderen Körperorganen, mit Schwindel, Benommenheit oder Brechreiz, Denk- Lern- oder Gedächtnisstörungen, Ohrgeräuschen, Hochdruckkrisen, Sehstörungen, Ohrenschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Gereiztheit, Nervosität oder Depression, mit Angstzuständen bis hin zu Panikattacken, um nur die häufigsten Beschwerden zu nennen. [...]

Bereits die bisher installierten 9 Mobilfunknetze zeigen schon fatale Auswirkungen auf Flora, Fauna und Mensch :
• Dauerhafte Hochfrequenz führt wissenschaftlich nachgewiesen zu Waldsterben, Bienensterben, Vogelsterben - und dies ist nur die Spitze des noch unbekannten Eisberges!
• Und wenn schwerst Strahlensensible nicht mehr dieser gepulsten hochfrequenten Dauerbestrahlung entfliehen können und keine Rückzugsgebiete mehr in Deutschland vorhanden sind, dann wird neben dem bereits rasanten Anstieg chronischer Krankheiten auch ein Menschensterben beginnen ....

• Zusätzlich zu TETRA sollen in den nächsten Monaten noch 4 weitere Mobilfunknetze bevorzugt im ländlichen Raum errichtet werden. Diesem Mobilfunkwahnsinn von dann 13 Mobilfunknetzen, die immer mehr die Reserven verschlingen, die der Natur und dem Menschen noch verbliebenen sind, muß jetzt Einhalt geboten werden! [...]

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Dohmen, Hannemann, Dürrenberger, Daten, FSM, Aerzte-Arbeitskreis digitale Medien

Hadlikon: Mobilfunkgegner unterliegen vor Baurekursgericht

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.03.2018, 00:27 (vor 2458 Tagen) @ H. Lamarr

Den Einsprechern (Anstössern), die den Baurechtsentscheid eingefordert haben, stand das Recht zu, gegen den Entscheid des Gemeinderates beim Baurekursgericht des Kantons Zürich zu rekurrieren. Ob die Hadliker Wutbürger diesen Schritt machten ist nicht bekannt aber wahrscheinlich. Und die Anfang November gestartete Petition deutet darauf hin, dass sie mit ihrem Einspruch gescheitert sind.

Die Einsprecher haben tatsächlich den Kürzeren gezogen, jedoch nicht im vergangenen November, sondern erst am 21. Februar 2018 (R3.2017.00119).

Der Gemeinderat Hinwil erteilte der Salt Mobile SA die Bewilligung für die Erstellung einer leistungsmässig durchschnittlichen Basisstation im Ortsteil Hadlikon, wogegen mehrere Nachbarn mit zahlreichen Rügen rekurrierten und die Aufhebung der Baubewilligung verlangten. Das Baurekursgericht wies den Rekurs mit einer umfassenden Begründung im Rahmen der bisherigen Rechtspraxis grossmehrheitlich ab. Einzig bezüglich der Abnahmemessungen korrigierte das Gericht die strittige Baubewilligung. Wie züriost am 2. März meldete, wollen die Mobilfunkgegner jedoch nicht aufgeben, sondern mit ihrer Beschwerde in die nächste Instanz ziehen. Die Beschwerdeführerin Katharina Luginbühl (Interessengemeinschaft Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen) hat bekanntlich im Marsch durch die Instanzen viel Erfahrung. Sie behauptete schon früh Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk, klagte und scheiterte letztinstanzlich am 17. Januar 2006 in allen Belangen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Hintergrund
EGMR-Urteil: Katharina Luginbühl gegen die Schweiz (I)

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Klage, Petition, Luginbühl, EGMR

Hadlikon & Mobilfunk: ABM für das schweizerische Parlament

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 30.05.2018, 16:05 (vor 2369 Tagen) @ H. Lamarr

Diese IG Hadlikon hat nun eine Petition aufgelegt, mit der sich die handvoll Wutbürger des Weilers erstmals öffentlich in die Mobilfunkdebatte einmischen.

Am 9. Februar 2018 reichte die IG ihre Petition unter der Geschäftsnummer 18.2002 dem schweizerischen Parlament ein. Dort hängt sie seither unbearbeitet ab. Befassen sollten sich mit dem Blödsinn zuerst die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerates und dann das Parlament. Es besteht meiner Kenntnis nach aber auch die Möglichkeit, die Petition bis zum 9. Februar 2020 einfach weiter abhängen zu lassen, sie gilt dann als "abgeschrieben" und kann sang- und klanglos entsorgt werden.

Hintergrund
Bundesgesetz: Verfahren bei Petitionen und Eingaben

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Petition, Funkstrahlung, Hadlikon

Hadlikon & Mobilfunk: Ständerat gibt Petition keine Folge

H. Lamarr @, München, Freitag, 14.12.2018, 02:06 (vor 2172 Tagen) @ H. Lamarr

Diese IG Hadlikon hat nun eine Petition aufgelegt, mit der sich die handvoll Wutbürger des Weilers erstmals öffentlich in die Mobilfunkdebatte einmischen.

Am 9. Februar 2018 reichte die IG ihre Petition unter der Geschäftsnummer 18.2002 dem schweizerischen Parlament ein. Dort hängt sie seither unbearbeitet ab. Befassen sollten sich mit dem Blödsinn zuerst die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerates und dann das Parlament.

Am 13. Dezember 2018 hat der Ständerat der Petition keine Folge gegeben.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hatte zuvor an ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2018 die von der IG Hadlikon am 9. Februar 2018 eingereichte Petition vorgeprüft.

Die Petition fordert konkrete Massnahmen zum wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Tag und Nacht einwirkender Mobilfunkstrahlung.

Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt oppositionslos, der Petition keine Folge zu geben, weil sie ihr Anliegen ablehnt.

Erwägungen der Kommission
Die Kommission bringt dem Anliegen, die Bevölkerung vor den Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung zu schützen, viel Verständnis entgegen und nimmt die Bedenken der betroffenen Personen ernst. Sie begrüsst in diesem Zusammenhang die vom Bundesrat geplante Einführung eines Monitorings für nichtionisierende Strahlung, mit dem repräsentative Daten gesammelt werden sollen.

Die Kommission weist ausserdem darauf hin, dass der Bundesrat bereits beim Erlass der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung den Ungewissheiten der Mobilfunkstrahlung Rechnung getragen und das Vorsorgeprinzip zur Anwendung gebracht hat: An Orten, an denen Menschen über lange Zeit der Strahlung von Mobilfunkantennen ausgesetzt sind, gilt im Sinne der Vorsorge eine strengere Begrenzung der Strahlung, als sie für die Abwehr der genannten thermischen Auswirkungen erforderlich wäre. Bei der Festlegung der Anlagegrenzwerte, mit denen das Vorsorgeprinzip konkretisiert wird, wurde festgelegt, dass Emissionen so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Begrenzung in der Schweiz ist damit bereits strenger als in den meisten europäischen Ländern.

Die Kommission hält weiter fest, dass Bestrebungen, die geltende vorsorgliche Begrenzung zu lockern, vom Parlament erst kürzlich abgelehnt wurden. Aus diesen Gründen geht die KVF davon aus, dass die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunkantennen ausreichend geschützt ist und weitergehende Massnahmen, wie sie die Petition fordert, nicht notwendig sind. Sie beantragt daher oppositionslos, der Petition keine Folge zu geben.

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Hadlikon & Mobilfunk: Nationalrat gibt Petition keine Folge

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.03.2019, 12:55 (vor 2073 Tagen) @ H. Lamarr

Diese IG Hadlikon hat nun eine Petition aufgelegt, mit der sich die handvoll Wutbürger des Weilers erstmals öffentlich in die Mobilfunkdebatte einmischen.

Am 9. Februar 2018 reichte die IG ihre Petition unter der Geschäftsnummer 18.2002 dem schweizerischen Parlament ein. Dort hängt sie seither unbearbeitet ab. Befassen sollten sich mit dem Blödsinn zuerst die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerates und dann das Parlament.

Am 13. Dezember 2018 hat der Ständerat der Petition keine Folge gegeben.

Dem Votum des Ständerates schloss sich am 22. März 2019 auch der Nationalrat an. Die Petition ist damit erledigt.

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IG Hadlikon träumt von Klage am EGMR

H. Lamarr @, München, Samstag, 23.03.2019, 13:24 (vor 2072 Tagen) @ H. Lamarr

Hadlikon hat schätzungsweise 500 bis 700 Einwohner und leistet sich dennoch eine "Interessengemeinschaft (IG) Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen", die sich angeblich sehr um das Existenzrecht von "Elektrosensiblen" sorgt.

Die IG hat seit Ende 2018 eine eigene Website, viel zu sagen hat sie jedoch nicht, insbesondere nicht über das Scheitern ihrer Petition in beiden Räten des Schweizer Parlaments. Kurios: Die IG träumt von einer abermaligen Klage am EGMR, obwohl Katharina Luginbühl dort schon einmal den Kürzeren gezogen hat. Warum noch einmal? Der EGMR verrät: Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist kostenfrei. Derjenige, der die Beschwerde einlegt, trägt nur seine eigenen Kosten, wie die Anwaltskosten und die eventuell durch Schriftverkehr oder Nachforschungen entstandene Kosten. Also wie in Anti-Mobilfunk-Kreisen üblich: Die Aufwendungen werden sozialisiert auf Kosten der Gemeinschaft, die (erhofften) Erträge werden privatisiert.

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IG Hadlikon schickt EHS in die Wüste

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.03.2019, 21:34 (vor 2071 Tagen) @ H. Lamarr

Die IG träumt von einer abermaligen Klage am EGMR, obwohl Katharina Luginbühl dort schon einmal den Kürzeren gezogen hat.

Die IG behauptet auf ihrer Website:

Das reguläre Verfahrensprozedere des EGMR schreibt vor, dass vor dem Gang nach Strassburg die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft werden müssen, bevor innerhalb von sechs Monaten ab einem höchstrichterlichen nationalen Gerichtsurteil in Strassburg eine Beschwerde einreicht werden kann. Der Europäische Gerichtshof hält in seinem Merkblatt zum Ausfüllen des Beschwerdeformulars aber auch ganz klar fest, dass von Anbeginn unwirksame innerstaatliche Rechtsmittel nicht ergriffen werden müssen bzw. dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden dürfen.

Die IG ermuntert nun jeden, der bereits am Beginn eines innerstaatlichen Rechtsweges im Zuge einer Auseinandersetzung wegen des NISV-Vollzugs in erster Instanz unterlegen ist, beim EGMR Beschwerde einzureichen, obwohl die innerstaatlichen Rechtsmittel noch längst nicht ausgeschöpft sind. Seitens der IG heißt es dazu vorsichtig formuliert:

Dies bedeutet, dass der innerstaatliche Rechtsweg bereits dann erschöpft ist, wenn die NISV in einem konkreten Gerichtsverfahren zur Anwendung kommt. Damit kann nach dem Rechtsverständnis der IG Hadlikon jede Person eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, die in einem unter die NISV-Vollzugsregelung fallenden Mobilfunk-Rechtsverfahren involviert ist. Entsprechende Formulare können beim Europäischen Gerichtshof heruntergeladen und die obigen Rügen geltend gemacht werden.

Das hört sich jetzt trotz der vorsichtigen Formulierung überzeugend an. Doch stimmt es auch? Da die IG befremdlicherweise zwar ein Spendenkonto, nicht aber einen Link zu dem besagten Merkblatt nennt, habe ich auf der Website des EGMR danach Ausschau gehalten und dieses Merkblatt gefunden. Dort aber findet sich die von der IG oben durch Unterstreichung kenntlich gemachte Formulierung weder im Wortlaut noch bei der Suche nach ihren Kernwörtern. Aus meiner Sicht ist es eine Zumutung, dem EGMR Beschwerdeführer auf den Hals zu hetzen und dann noch nicht einmal auf das Dokument zu verlinken, in dem die angebliche Ausnahmeregelung auffindbar enthalten ist.

Der EGMR hat auch ohne Empfehlung der IG schon genug zu tun und tadelt in einem Papier die Einreichung unzulässiger Beschwerden scharf:

Am 1. November 2014 waren ungefähr 78.000 Beschwerden vor einer richterlichen Formation des Gerichtshofs anhängig. Auch wenn die Liste der anhängigen Fälle des Gerichtshofs über die letzten drei Jahre um fast 50% reduziert wurde, sind dies nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Fällen, die vor ein internationales Gericht gebracht werden und weiterhin die Effizienz des in der Konvention verankerten Rechts auf Individualbeschwerde bedrohen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die überwiegende Zahl der Fälle (92% aller 2013 entschiedenen Fälle) vom Gerichtshof aus einem der Unzulässigkeitsgründe zurückgewiesen wird. Diese Fälle müssen von Juristen und Richtern untersucht werden, bevor sie zurückgewiesen werden. Sie verstopfen die Prozessliste des Gerichtshofs und behindern die Prüfung verdienstvollerer Fälle, in denen die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt wurden und die die Behauptungen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen betreffen können.

Weil sich die IG clever auf ihr "Rechtsverständnis" beruft, entzieht sie sich vorsorglich der Verantwortung, Leute möglicherweise ohne jede Erfolgsaussicht auf den Weg nach Straßburg zu schicken. Sollte ihr Rechtsverständnis ähnlich ausgeprägt sein wie ihre Wahrheitsliebe, werden wir wohl lange auf Erfolgsmeldungen warten müssen. Damit spiele ich auf diese verlogene Behauptung der IG an:

[...] Dies ist besonders gravierend für die inzwischen um die 10 % der Schweizer Bevölkerung, die heute als elektrosensibel gelten und zwingend auf einen Lebensraum angewiesen sind, wo sie nicht Tag und Nacht der Funkstrahlung ausgesetzt sind. [...]

Die Begründung, warum diese Behauptung der IG verlogen ist, lässt sich <hier>. nachlesen. Und ich behaupte: Die IG weiß sehr gut, den Umfragen entsprungene "Elektrosensible" bringen lediglich irgendwelche Allerweltsleiden subjektiv mit EMF in Verbindung, sie sehen sich nur zu einem verschwindend geringen Prozentsatz so stark betroffen, wie die Hard-Core-"Elektrosensiblen", die von den Medien vorgeführt werden. Solange die Wissenschaft keinen einzigen "echten Elektrosensiblen" gefunden hat, der nachweislich kausal auf schwache Funkfelder reagiert, wird sich das Problem der EHS-Anerkennung aus meiner Sicht auch auf dem Rechtsweg nicht grundsätzlich lösen lassen. Erst liefern, dann klagen – und nicht umgekehrt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, EU, EHS, Straßburg, Glaubwürdigkeit, Schaden, Menschenrechte, Luginbühl, Wahrheit, EGMR

IG Hadlikon schickt EHS in die Wüste

Peter Brill, Schweiz, Dienstag, 26.03.2019, 13:51 (vor 2069 Tagen) @ H. Lamarr

In diesem Weiler Hadlikon stand schon eine Antenne von Swisscom auf einem Stalldach eines Bauernhofes.
Der Bauer behauptete die Kälber kommen Blind zur Welt.
Die Antenne wurde abgebaut. Seither hörte man aber nichts mehr und ich habe bei der Lokalzeitung "Der Zürcher Oberländer" nachgefragt wie es den heute um die Kälber steht.
Keine Antwort.
Stattdessen gewährt man regelmässig in diesem Lokalblatt eine Plattform, sogar auf der Frontseite dieser Zeitung.

Erst die Rinder, dann die Kinder. Oder andersrum

H. Lamarr @, München, Dienstag, 26.03.2019, 14:16 (vor 2069 Tagen) @ Peter Brill

Keine Antwort.

Das wundert mich nicht. Seit Prof. Hässig enttäuscht feststellen musste, dass Schweizer Milchbauern sich so gut wie nicht für Elektrosmog-Märchen um elektrosensible Kühe interessieren, ist das Thema in der Schweiz auf Stand-by runtergefahren worden. Auch Haupt-Prediger Sturzenegger schweigt und die Dreschflegel von Diagnose-Funk und Gigaherz.ch hängen schlapp runter. Das lebt erst erneut auf, wenn irgendein Milchbauer mal wieder Lust verspürt, den Boulevard-Medien den alten Mist neu anzubieten, um sich dort in Farbe wiederzufinden. Macht am Stammtisch beim "Alten Wirt" ja auch ordentlich was her :-).

Hintergrund
Rindergesundheitsdienst (CH) erfasste Probleme mit Mobilfunk
"Nunis"-Bericht beendet Thema EHS-Kühe in der Schweiz

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E-Smog-Verein träumt seit nunmehr 5½ Jahren von Klage am EGMR

H. Lamarr @, München, Sonntag, 08.09.2024, 21:09 (vor 76 Tagen) @ H. Lamarr

Kurios: Die IG träumt von einer abermaligen Klage am EGMR, obwohl Katharina Luginbühl dort schon einmal den Kürzeren gezogen hat.

1996 Tage später (5 Jahre; 5 Monate; 2 Wochen; 2 Tage) träumt der Verein E-Smog Hadlikon (ehemals IG Hadlikon) noch immer von seiner Beschwerde am EGMR. Praktisch: Die Website des Vereins ist zeitlos, d.h. es fehlen auf der Leitseite Datumsangaben, anhand derer Besucher der Site die Aktualität der Inhalte beurteilen könnten. Mit dem simplen Trick sind die Inhalte für Gelegenheitsbesucher immer aktuell.

Mutmaßlich wird es mit einer erneuten Beschwerde "elektrosensibler" Schweizer am EGMR jedoch sowieso nichts werden, egal ob der Verein eine vorbereitet oder nicht. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 2-mal Beschwerden von "Mobilfunkgeschädigten" abgeschmettert (Fall Gaida, Fall Luginbühl) und gemäß Artikel 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention befasst er sich nicht mit einer Beschwerde, die im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof geprüften Beschwerde übereinstimmt oder schon einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine neuen Tatsachen enthält.

[Admin: Schlusspassage editiert und mit Link versehen am 10.09.2024]

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Hadlikon & Mobilfunk: Neuer Anlauf mit 5G-Moratorium

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 23.09.2020, 20:28 (vor 1522 Tagen) @ H. Lamarr

Die Querulanten der Interessengemeinschaft Hadlikon, inzwischen umbenannt in Verein E-Smog Hadlikon, geben trotz aller Misserfolge nicht auf. Jüngste Aktion: Eine Petition für ein 5G-Moratorium auf dem Gemeindegebiet Hinwil sowie ein Betriebsverbot für Mobilfunkanlagen, die ohne Baubewilligung bzw. mittels "Bagatellverfahren" aufgerüstet wurden. Aller Voraussicht nach abermals eine Totgeburt, überfliegt man den ellenlangen und mit zahlreichen szenebekannten Behauptungen, Fehlinterpretationen und Verdrehungen durchwirkten Text der Petition, dem nicht einmal zu entnehmen ist, an wen die Petenten sich wenden. Wer für ein simples Anliegen eine derart umständliche und ausschweifende Begründung benötigt, der hat keine überzeugenden Argumente, sondern hofft auf Zermürbung. Es ist eine Zumutung: Wer immer diese Petition bearbeiten muss, er ist zu bedauern.

"Bezüglich der technischen Sachverhalte stützen wir uns in weiten Teilen auf die Ausführungen der Vereins 'Schutz-vor-Strahlung'", heißt es irgendwo in dem Textbrei, womit eigentlich schon alles gesagt ist, warum der Petition der Erfolg verwehrt bleiben und Gigaherz-Präsident Jakob sich insgeheim darüber freuen wird. Und selbstverständlich werben die Querulanten um Spenden: "Wir arbeiten alle unentgeltlich, und zur Deckung unserer Kosten sind wir auf Spendengelder angewiesen." Nein, das seid ihr nicht, ihr versucht lediglich euer persönliches Problem mit Funk zu sozialisieren, den erhofften Erfolg aber allein für euch zu privatisieren. Dafür um Spenden zu betteln ist mMn verwerflich.

Sieben Mobilfunkstandorte auf dem Gemeindegebiet von Hinwil sind Stand heute auf 5G aufgerüstet worden. Der Hadlikon am nächsten liegende Standort ist 1220 Meter von dem Weiler entfernt.

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Querulant, sozialisieren, Hadlikon

Hadlikon & Mobilfunk: Endstation erreicht nach sieben Jahren

H. Lamarr @, München, Dienstag, 10.09.2024, 14:09 (vor 74 Tagen) @ H. Lamarr

Am 16. Dezember 2016 wurde die Gemeinde Hinwil von Salt Mobile SA darüber informiert, dass an der Walderstrasse 132 in Hadlikon eine neue Antennenanlage geplant ist.

Die hier im Strang geschilderten Pleiten der Mobilfunkgegner in Hadlikon, z.B. das Scheitern ihrer Petition im National- und Ständerat, deuteten stark darauf hin, dass der geplante Standort an der Waldstrasse 132 in Hadlikon trotz des Widerstands realisiert wurde. Doch es kam anders. Wie die Senderkarte der Schweiz (Screenshot) zeigt, gibt es in Hadlikon bis heute weder an der Waldstrasse 132 noch sonstwo einen Mobilfunkstandort. Was zum Teufel passiert eigentlich in dieser Außenwacht?

[image]◄ Noch gibt es in Hadlikon keinen einzigen Mobilfunkstandort. Doch das dürfte sich demnächst ändern.
Bild: Swisstopo/Bakom

Hier eine Zusammenfassung des juristischen Tauziehens um den ersten Mobilfunkstandort in Hadlikon, beginnend mit der ersten Baubewilligung für die umstrittene Mobilfunkanlage bis hin zum (vorläufigen) Finale am 12. August 2024.

Der Gemeinderat Hinwil bewilligte der Salt Mobile SA mit Beschluss vom 12. Juli 2017 den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Gebäude Vers.-Nr. 2255 an der Walderstrasse 132 in Hadlikon-Hinwil. Gegen diesen Beschluss rekurrierten diverse Personen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dieses hieß den Rekurs am 21. Februar 2018 teilweise gut. Es hob Dispositiv-Ziffer I.1 der angefochtenen Baubewilligung auf und lud den Gemeinderat Hinwil ein, die Baubewilligung insbesondere bezüglich der notwendigen Abnahmemessungen im Sinne der Erwägungen zu ergänzen. Im Übrigen wies es den Rekurs ab.

Gegen diesen Entscheid erhoben die Rekurrenten (Beschwerdeführer) am 21. März 2018 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses wies die Beschwerde mit Entscheid vom 14. März 2019 ab, soweit es darauf eintrat (Kosten für die Rekurrenten: Gerichtsgebühr 4190 CHF, Parteientschädigung 3000 CHF). Das Bundesgericht trat auf eine dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 1C_217/2019 vom 4. Dezember 2020 nicht ein, obwohl die Rekurrenten dem Gericht noch im November 2020 eine "fachtechnische Beurteilung" von Thomas Fluri vorlegten. Zur Begründung legte das Gericht dar, es handle sich beim Entscheid des Verwaltungsgerichts um einen Zwischenentscheid, der nach Art. 93 BGG nicht anfechtbar sei. Dieser könne jedoch mit dem späteren Endentscheid angefochten werden, soweit er sich auf dessen Inhalt auswirke (Kosten für die Rekurrenten: Gerichtsgebühr 2000 CHF, Parteientschädigung 2000 CHF).

Mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 erteilte der Gemeinderat erneut die Baubewilligung. Mit Entscheid vom 18. Mai 2022 hieß das Baurekursgericht einen von den Rekurrenten dagegen erhobenen Rekurs teilweise gut und ordnete zusätzliche Abnahmemessungen an. Im Übrigen wies es den Rekurs ab, soweit es darauf eintrat. Gegen diesen Entscheid gelangten die Rekurrenten, unter denen sich inzwischen auch eine Erbengemeinschaft befindet, am 17. Juni 2022 mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 13. Juli 2023 ab, soweit es darauf eintrat (Kosten für die Rekurrenten: Gerichtsgebühr 4555 CHF, Parteientschädigung 3000 CHF).

Mit Beschwerde vom 12. September 2023 ans Bundesgericht beantragen die Rekurrenten nun im Wesentlichen, der Entscheid des Verwaltungsgerichts und die Baubewilligung seien aufzuheben. Eventualiter sei die Sache zur neuen Beurteilung an den Gemeinderat zurückzuweisen, wobei dieser eine neue Immissionsprognose vorzunehmen habe.

Am 12. August 2024 fällte das Bundesgericht sein Urteil 1C_459/2023 (das auch die Quelle dieser Chronik ist) und wies, soweit es darauf eintrat, die Beschwerde der Rekurrenten ab. Die Gerichtskosten von 4000 CHF wurden den Beschwerdeführenden auferlegt, die zusätzlich an die Beschwerdegegnerin eine Parteientschädigung in Höhe von 3000.CHF zu zahlen haben.

Kommentar: Dies sollte es jetzt eigentlich gewesen sein, denn eine Beschwerde beim EGMR gegen das jüngste Urteil des Bundesgerichts dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angenommen werden. Den Mobilfunkgegnern um die "elektrosensible" Kathrin Luginbühl gelang es, den Bau der Sendeanlage mit teuren juristischen Schritten um sieben Jahre hinauszuzögern. Allein die Verfahren am Verwaltungsgericht und am Bundesgericht kosteten sie 14'745 CHF (Gerichtskosten) und 11'000 CHF (Parteientschädigungen). Das kann man als "Erfolg" werten. Doch jetzt ist davon auszugehen, dass in vielleicht einem Jahr die Senderkarte der Schweiz in Hadlikon an der Waldstrasse 132 einen farbigen Punkt zeigen wird. Momentan ist der Verein E-Smog Hadlikon noch in Schockstarre und außerstande, die jüngste Niederlage am Bundesgericht auf seiner Website einzugestehen.

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Website www.e-smog-hadlikon.ch ist vom Netz

H. Lamarr @, München, Montag, 04.11.2024, 23:59 (vor 19 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: Dies sollte es jetzt eigentlich gewesen sein, denn eine Beschwerde beim EGMR gegen das jüngste Urteil des Bundesgerichts dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angenommen werden. Den Mobilfunkgegnern um die "elektrosensible" Kathrin Luginbühl gelang es, den Bau der Sendeanlage mit teuren juristischen Schritten um sieben Jahre hinauszuzögern. Allein die Verfahren am Verwaltungsgericht und am Bundesgericht kosteten sie 14'745 CHF (Gerichtskosten) und 11'000 CHF (Parteientschädigungen). Das kann man als "Erfolg" werten. Doch jetzt ist davon auszugehen, dass in vielleicht einem Jahr die Senderkarte der Schweiz in Hadlikon an der Waldstrasse 132 einen farbigen Punkt zeigen wird. Momentan ist der Verein E-Smog Hadlikon noch in Schockstarre und außerstande, die jüngste Niederlage am Bundesgericht auf seiner Website einzugestehen.

Die Website des Vereins E-Smog Hadlikon ist gegenwärtig im Netz nicht mehr auffindbar. Ob dies eine vorübergehende technische Störung ist oder der Verein seine Website nach der jüngsten schweren Niederlage vor dem Schweizer Bundesgericht aufgegeben hat, ist derzeit unklar.

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