1. Abmahnung an Charles (Elektrosensibilität)

charles ⌂ @, Mittwoch, 05.12.2007, 14:05 (vor 6124 Tagen) @ Moderator X

Sie erhalten die erste Abmahnung.

4. Sie sollten aufhören zu behaupten als ob es nur eine einzige Betroffene gibt, der dann auch noch verrückt sein soll.

Sie haben gegen die Regel Nr. 2 verstoßen.
Bleiben Sie bitte sachlich.

Der Begriff Diffamierungen ist klar definiert. Als Diffamierung (v. lat.: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute ganz allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann etwa durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.

Einspruch.

Es wird immer wieder diese Frau S. dabei geschleppt.

Es wird nicht akzeptiert das es mehrere ES gibt.
Und das sind normale vernünftige, ordentlich lebende Menschen.

Und die ES die ich kenne, nehmen nicht Teil an Foren.

Meine Bemerkungen sind nicht difamierend, nicht verleumdend, und hat nichts schimpfends.
Es ist eine reine Feststellung.

Und meine bemerkungen können andere auch in die Tasche stecken.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl


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