Nachbarrecht: Obi am Obergericht Solothurn gescheitert (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.03.2024, 02:01 (vor 257 Tagen) @ H. Lamarr

Seine unbeirrbare Überzeugung "elektrosensibel" zu sein, hat Daniel Obi horrende Verfahrenskosten von insgesamt rd. 58'000 CHF eingebracht (beide Verfahren, Nachbarrecht und Arbeitsrecht).

Stimmt nicht, für die beiden vergeblichen außerordentlichen Beschwerden in erster Instanz über vorsorgliche Maßnahmen (Obergericht/Bundesgericht) kommen noch einmal rd. 6000 CHF hinzu, macht zusammen rd. 64'000 CHF und in diesem Betrag sind Obis eigene Anwaltskosten (unbekannt) noch gar nicht enthalten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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