Murray vs. Motorola: Richterliche Verfügung vom 1. August 2023 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.08.2023, 23:50 (vor 433 Tagen) @ H. Lamarr

Am 1. August 2023 hat Richter Alfred S. Irving (Jr.) folgende endgültige Verfügung in den Fällen Murray et al. vs. Motorola et al. zugunsten der Beklagten erlassen (deutsche Übersetzung des amerikanischen Originaltexts):

ENDGÜLTIGE VERFÜGUNG (Final Judgment Order)

Am 19. Juli 2023 hielt das Gericht eine Anhörung zur Sachlage in den oben genannten Fällen ab. Während der Anhörung kamen die Parteivertreter überein, dass angesichts des Gerichtsbeschlusses vom 25. April 2023, mit dem die Zeugenaussagen von Dr. Laura Plunkett, Abraham Liboff, Michael Kundi, Igor Belyaev, Dimitris Panagopoulos und Wilhelm Mosgoeller ausgeschlossen wurden, sowie der zugrundeliegenden Anordnungen, der Erlass eines Urteils gemäß Regel 56(f) der Superior Court Rules of Civil Procedure angemessen ist.

Die Kläger haben der Form der vorliegenden Verfügung zugestimmt.

Die Kläger haben angegeben, dass sie gegen das Endurteil Berufung einlegen wollen. Die Kläger beanstanden diese Verfügung sowie die zugrunde liegenden Verfügungen, auf die sie sich stützt, als fehlerhaft und behalten sich alle Rechte vor, gegen diese Verfügung sowie die zugrunde liegenden Verfügungen und Entscheidungen Berufung einzulegen, einschließlich folgende:

► Die richterliche Verfügung vom 16. März 2017, mit der der Antrag der Kläger auf zusätzliche Offenlegung abgelehnt wurde (Richter: Weisberg);
► Die geänderte Verfügung vom 28. August 2018 (Richterin: Josey-Herring), mit der dem Antrag der Beklagten vom 1. September 2017 auf Streichung unzulässiger Teile der ergänzenden Sachverständigengutachten stattgegeben wurde;
► Die Verfügung vom 3. Juli 2019 (Josey-Herring), mit der der Antrag der Kläger auf erneute Prüfung der geänderten Verfügung vom 28. August 2018 abgelehnt wurde;
► Die Verfügung des Gerichts vom 21. April 2021, mit der der Antrag der Kläger auf Zulassung eines Sachverständigen für allgemeine Schadensursachen für die Phase I der Beweisaufnahme abgelehnt wurde (Irving);
► Die Ablehnung des Antrags der Kläger auf Prüfung der gesamten Sachverständigenberichte und ergänzenden Sachverständigenberichte während der Daubert-Anhörung im September 2022 (Irving); und
► die Verfügung des Gerichts vom 25. April 2023 (Irving), mit der dem Antrag der Beklagten auf Ausschluss der Sachverständigenaussagen der Kläger stattgegeben wurde.

Dementsprechend ordnet das Gericht am 1. August 2023 hiermit an, dass gemäß Super. Ct. Civ. R. 56(f) ein Urteil im summarischen Verfahren zugunsten der Beklagten in Bezug auf alle Ansprüche in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen erlassen wird; und es wird ferner verfügt, dass ein Endurteil zugunsten aller Beklagten in Bezug auf alle von den Klägern in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen geltend gemachten Ansprüche ergeht.

Hinweise

► Im US-Recht ist eine "Order" eine richterliche Verfügung, die nicht am Ende eines Prozesses, sondern jederzeit erlassen werden kann. Eine "Final Judgment Order" ist eine endgültige richterliche Verfügung (aber kein Urteil mit Begründung, denn das wäre ein "Judgment"), die einen Rechtsfall endgültig abschließt. Eine "Final Judgment Order" ist nicht mehr anfechtbar, es sei denn, es gibt einen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (Quelle: KI der Suchmaschine Bing).
► Die oben rot markierten Passagen sind im Original fett und in Versalien formatiert.
► Welche verhandelten Fälle von der endgültigen Verfügung betroffen sind, wird demnächst in einem Folgeposting nachzulesen sein.
► Das amerikanische Original von Richter Irvings endgültiger Verfügung (PDF) werde ich umgehend zum Download einstellen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Motorola, Hirntumor, Kundi, Sammelklage, Rechtsstreit, Mobilfunk, Belyaev, Handynutzung, Gutachter, Gericht, Murray, Daubert, Mossgöller, Panagopulos, Amerika


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