Unbegründete Sorgen begründen (Technik)

Kuddel, Sonntag, 27.02.2022, 22:39 (vor 830 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 27.02.2022, 23:15

Naja, es heißt ja nicht, "dem Kunden die Angst nehmen", sondern "unbegründete Sorgen nehmen".


Aus dem WILA Bericht:

Insbesondere der untere Messwert ist wichtig, weil er Aufschluss darüber gibt, ob eine Belastung noch akzeptabel ist oder ob bereits Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen sind.

Der Messbereich beginnt also nicht schon bei 3,8 μW/m², wie vom Hersteller
behauptet, sondern erst oberhalb von 41 μW/m². Das ist extrem unempfindlich.
...
....die sehr hohe Rauschgrenze macht das Gerät für baubiologische Messungen
völlig unbrauchbar

Naja,...einen Wert von ...41uW/m² als "extrem unempfindlich" zu bezeichnen, angesichts des Umstandes, das dieser Wert nur das 0,000005-fache des Gesetzlichen Grenzwertes beträgt , spricht m.M.n. eindeutig dafür, dass des Autors' Intention nicht darin besteht , "unbegründete Sorgen zu nehmen".

Wenn ein "Wissenschaftsladen" den Anspruch hat, unbegründete Sorgen zu nehmen, sollte er gar nicht erst mit SBM-"Richtwerten" argumentieren, denn diese basieren auf keiner wissenschaftlicher Basis, wie seinerzeit der "Erfinder" der SBM , Wolfgang Maes (*), in einem Interview selbst gesagt hat.

(*) Der ehemalige Journalist und Rutengänger hat die SBM Richtwert-Grenzen (Unauffällig...schwach auffällig...stark auffällig ...extrem auffällig) daran orientiert, was er in seinen Messkampagnen als niedrigste und höchste Werte festgestellt hat und Wertebereich schlicht in 4 Kategorien aufgeteilt.
Das hat überhaupt nichts mit "Wissenschaft" zu tun, sondern eher damit, welche "Rauschgrenze" der Radioempfänger des Herrn Maes seinerzeit hatte und welche Werte man mit (aus wissenschaftlicher Sicht völlig unnötigen) "Sanierungen" , die man dem Kunden aufgeschwatzt hat, erreichen konnte.

Es ist auch völlig hirnrissig, von einer "Wünschelrute" zu erwarten, einen Messfehler von weniger als 3dB einzuhalten wenn doch die SBM Richtwerte, mit welcher die "Messergebnisse" bewertet werden, reine "Erfindungen" eines Journalisten gewesen sind und Abstufungen von 20dB haben => der Unterschied zwischen den in SBM (willkürlich festgelegten) Richtwerten " schwach auffällig" und " stark auffällig" beträgt 20dB (Faktor 100) .
Obendrein liegt der Richtwert (stark auffällig) immer noch Faktor 1.000.000 (=60dB) unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes.

Da wäre selbst eine Messabweichung von +/- 20dB noch völlig unproblematisch weil "sicher".

K

Tags:
Marketing, SBM, Vorsorgeempfehlung, Detektor, Irreführung, Richtwert, Wünschelrute, Wissenschaftsladen Bonn


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