Berkeley: Diagnose-Funk verbreitet Schnee von gestern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 30.04.2017, 23:40 (vor 2644 Tagen) @ H. Lamarr

Wie ist denn nun diese Geschichte in Berkeley ausgegangen? Den Anstoss, sich noch einmal um diesen Sturm im Wasserglas der Vorstadt von San Francisco zu kümmern, gab kürzlich Diagnose-Funk. Der Anti-Mobilfunk-Verein fordert ...

... dass auf allen Endgeräten (Smartphones, Tablets, DECT-Telefone, Babyphones, WLAN-Router) Warnhinweise angebracht werden, wie das in Berkeley (USA) gesetzlich angeordnet wurde [...] (Quelle)

Die Recherche ergab: Diagnose-Funk behauptet wieder Stuss. Das ist ärgerlich, dieser Verein ist nicht imstande, einfachste Zusammenhänge richtig wieder zu geben, zu groß ist seine Lust am Dramatisieren.

Hier nun das, was tatsächlich in Berkeley passiert ist:

Nachdem der Stadtrat von Berkeley die Aufklärung über Handy-Risiken beschlossen hat, trat die Verordnung am 21. März 2016 in kraft. Seither sind Handy-Händler in dieser Stadt verpflichtet, Kunden mit einem Schild im Verkaufsraum oder Schaufenster (ab 8,5 Zoll x 11 Zoll, Schrift mindestens 28 Punkt) oder mit einem Handzettel für die Kunden (ab 5 Zoll x 8 Zoll, Schrift mindestens 18 Punkt) darauf hinzuweisen, dass Mobiltelefone vorsorglich besser nicht direkt am Körper getragen werden sollten.

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Bild: http://www.saferemr.com/2014/11/berkeley-cell-phone-right-to-know.html

Eine Verpflichtung, einen Warnhinweis auf alle Endgeräte zu kleben, wie von Diagnose-Funk behauptet, gibt es nicht. Diese unausgegorene Idee wurde in Berkeley schon nach kurzer Zeit fallen gelassen. Und auch die dramatische aber falsche Formulierung "gesetzlich angeordnet" statt des schlichten aber zutreffenden Begriffs "Verordnung" zeigt, wie ungenau Diagnose-Funk es mit der Wahrheit nimmt.

Die CTIA (Vereinigung der US-Mobilfunkindustrie) klagte gegen Berkeleys Verordnung und erreichte im September 2015 einen Teilerfolg: Aus dem damals vorgeschlagenen Hinweistext musste eine Passage gestrichen werden ("This potential risk is greater for children", siehe weiter unten). Der CTIA reichte dies nicht, sie zog weiter in die nächste Instanz, unterlag dort jedoch am 21. April 2017 knapp: Eine Richterin der 3-köpfigen Jury äußerte "ernste Zweifel" am Urteilsspruch. Immerhin gab das Berufungsgericht der CTIA sogar recht, es gäbe keine Hinweise darauf, dass Handys eine schädliche Wirkung hätten. Weitere Details zu diesem Urteil in dem Reuters-Beitrag When the government can make businesses talk.

Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein: Ein Hinweisschild in den Schaufenstern von Handy-Läden in Berkeley ist das Ergebnis eines rund drei Jahre dauernden Verfahrens. Die Kosten dafür müssen enorm hoch gewesen sein.

Interessant ist, wie schnell sich im Laufe des Verfahrens der Text auf dem Hinweisschild zum großen Ärger der organisierten Anti-Mobilfunk-Szene verändert hat. Ich habe mit dem Hinweis in seiner jetzigen unaufgeregten Form überhaupt kein Problem, ein Smartphone im BH muss nun wirklich nicht sein. Denn anders als Handys entwickeln Smartphones je nach App-Ausstattung selbsttätig erhebliche Sendeaktivitäten, da können ein bisschen Vorsorge und ein paar Millimeter Abstand nicht schaden. Und hier nun die Berkeleyer Metamorphose dessen, was als "Hund der Baskervilles" losstürmte und am Ziel als "Pudel" angetrottet kam:

Juli 2014: "The World Health Organization has classified wireless transmissions from cell phones as 'possibly carcinogenic,' based on an increased risk for brain cancer. Refer to the instructions in the phone or your user manual for the manufacturer's recommended distance to keep the phone from the body during use."

November 2014: "The Federal Government requires that cell phones meet radio frequency (RF) exposure guidelines. Don't carry or use your phone in a pants or shirt pocket or tucked into a bra when the phone is turned ON and connected to a wireless network. This will prevent exposure to RF levels that may exceed the federal guidelines.
Refer to the instructions in your phone or user manual/or the recommended separation
distance."

September 2015: "To assure safety, the Federal Government requires that cell phones meet radio frequency (RF) exposure guidelines. If you carry or use your phone in a pants or shirt pocket or tucked into a bra when the phone is ON and connected to a wireless network, you may exceed the federal guidelines for exposure to RF radiation. This potential risk is greater for children. Refer to the instructions in your phone or user manual for information about how to use your phone safely."

März 2016: "To assure safety, the Federal Government requires that cell phones meet radiofrequency (RF) exposure guidelines. If you carry or use your phone in a pants or shirt pocket or tucked into a bra when the phone is ON and connected to a wireless network, you may exceed the federal guidelines for exposure to RF radiation. Refer to the instructions in your phone or user manual for information about how to use your phone safely."

Hintergrund
Urteil des Berufungsgerichts vom 21. April 2017
Parade der Warnschilder

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Alter Wein, Gutbier, Forderung, Berkeley, Warnhinweis


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