26. BImSchV: Novellierung auf der Zielgeraden (Allgemein)

cassandra, Mittwoch, 27.02.2013, 16:55 (vor 4286 Tagen) @ H. Lamarr

Dass private Funkanlagen mit weniger als 10 W Strahlungsleistung dem Geltungsbereich der 26. BImSchV einverleibt werden, konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.

Es macht keinen Sinn, so etwas in die Regelung mit einzubeziehen, weil Geraete mit derart geringen Sendeleistungen fuer den Immissionsschutz irrelevant sind. Einzig vorgesehene Ausnahme: Ein Transmitter mit weniger als 10 W EIRP muss mit beruecksichtigt werden, wenn er an einem Standort mit anderen Anlagen errichtet wird, sodass insgesamt die 10 W ueberschritten werden. (Davon ausgenommen sind wiederum Transmitter mit weniger als 100 mW, weil deren Beitrag zur Gesamt-EIRP vernachlaessigbar ist.)

Das BMU hatte m.W. zu keiner Zeit vor, diese Bagatellregelung abzuschaffen. Man denke nur an den buerokratischen Overkill, der dadurch entstuende. Die BNetzA wuerde in Arbeit ersaufen, wenn 60 Mio. Buerger ihre Handys, DECT- und WLAN-Geraete dort melden muessten.


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