Abschirmung - steuerlich absetzbar (Allgemein)

KlaKla, Donnerstag, 05.04.2012, 11:08 (vor 4403 Tagen) @ Doris

Den Einspruch wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 27.91.2911 als unbegründet zurück.

Zur Begründung führte er aus, dass die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen nicht nachgewiesen sei. Allein die Bescheinigung einer Gynäkologin reiche nicht aus.

Da hat die gezielte Desinformation von Mediziner eine tolle Wirkung erzielt.

Schade, dass der Name der Gynäkologin nicht genannt wird. Unter zu Hilfenahme der unterschiedlichen Petitionen (z.B. Freiburger Appells) könnte man nachschauen, ob sie die unterschiedlichen Appelle unterstütze und somit als befangen zu werten ist.

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