Abschirmung - abenteuerlich absetzbar (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.04.2012, 23:07 (vor 4428 Tagen) @ Gast

Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Ach, das wird das Zentralkomitee der Baubiologen-Verbände und die einschlägig bekannten Attestaussteller aber mächtig freuen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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