Amtliches Endergebnis kommt am 23. August (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 20.07.2005, 23:27 (vor 6855 Tagen) @ Gast

Wie die Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern, Frau Brigitta Brunner, mitteilt, wurden für das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" in der Zeit vom 5. Juli 2005 bis zum Ende der Eintragungsfrist am 18. Juli 2005 nach dem vorläufigen Ergebnis 400 286 Eintragungen geleistet. Damit haben 4,4 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern das Volksbegehren unterstützt. Sämtliche (vorläufigen) Kreisergebnisse des Volksbegehrens sind im Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (www.statistik.bayern.de) verfügbar.

Art. 71 Abs. 2 Landeswahlgesetz fordert zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens, dass das Verlangen nach Schaffung eines Gesetzes von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten gestellt worden ist. Für das Volksbegehren waren nach dem vorläufigen Ergebnis 9 201 976 Personen eintragungsberechtigt. Die zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens erforderliche Anzahl von 920 198 Unterschriften wurde somit um 519 912 Eintragungen unterschritten.

Die höchsten prozentualen Eintragungen wurden mit 10,6 Prozent im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, mit 10,5 Prozent in den Landkreisen Weilheim-Schongau und Lichtenfels sowie mit 10,2 Prozent im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ermittelt. In 26 von 96 Kreisen haben sich über 5 Prozent der Stimmberechtigten eingetragen. Die niedrigsten Eintragungsanteile wurden gemeldet von den Landkreisen Neu-Ulm (1,1 Prozent), Deggendorf (1,6 Prozent), Rottal-Inn und Günzburg (je 1,7 Prozent) sowie Regen (1,8 Prozent). Sämtliche Kreisergebnisse sind im Internet-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (www.statistik.bayern.de) unter dem Button "Mobilfunk" verfügbar.

Der Landeswahlausschuss wird nach Prüfung der Eintragungslisten in seiner Sitzung am Dienstag, den 23. August 2005, 10 Uhr, im Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Neuhauser Str. 8, 80331 München, das endgültige Ergebnis feststellen. Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich. Interessierte haben im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.

Die Landeswahlleiterin macht das endgültige Ergebnis im Bayerischen Staatsanzeiger, in einer gedruckten Veröffentlichung mit Ergebnissen für Bayern, alle Regierungsbezirke und Kreise sowie über das Internet-Angebot des Landesamts bekannt. Die Veröffentlichungen der Landeswahlleiterin können im Webshop (www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/webshop) oder im Vertrieb des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung erworben oder dort per Fax 089 2119-457 oder E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de bestellt werden.

Quelle: http://www.statistik.bayern.de/pressemitteilungen/archiv/2005/VoB/1_2005.php

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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