Änderungen am Verfahren Volksbegehren (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 19.07.2005, 17:14 (vor 6897 Tagen) @ Schutti

Noch mal für Sie zum Verständniss. Das Volksbegehren richtete sich nicht gegen die Handys sondern gegen den willkürlich Netzausbau der Basisstationen. Würden die Bürgermeister hier verantwortlich Handel bräuchte man kein Volksbegehren. Die Gemeinden können über die Bauleitplanung dem Problem bei kommen aber vielen ist die anfallende Arbeit zu viel und die daraus resultierenden Kosten. Entsprechende Unterstützung finden solche Gemeindevertreter beim Bayerischen Umweltminiterium. Ihr müsst nichts tun, der Mobilfunkpakt II regelt alles notwendige. Ihr könnt Euch sauber halten, indem Ihr den Bürgern verklickert: Die Grenzwerte werden eingehalten und wir können nichts machen da die Antennen keiner Genehmigungspflicht unterliegen.
Leben Sie wir kümmern uns um die Details. Die Volksverdummung greift auch hier. Ausnahme Gräfelfing :-P

Würde man die zu erreichende Prozentzahl für ein Volksbegehren an der letzten Wahlbeteiligung (Landtagswahl) anpassen, wäre die 10% Hürde schon lange keinen Bestand mehr haben.
Beispiel:
10% aller Wahlberechtigten in Bayern entspricht 900.000 Bürger.
Bei einer Wahlbeteiligung (Landtagswahl) von 54% dürfte die zu erreichende Prozentzahl dann bei 5,4% liegen. Die Ausgangsposition eines Volksbegehren wäre faier. Man müsste dann 540.000 Unterschriften einfahren.
Die Bedingungen für ein Volksbegehren liegen deutlich höher als die einer Landtagswahl.
Keine Möglichkeit einer Briefwahl und weniger Eintragungsstellen.

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Meine Meinungsäußerung


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