Bewerten mit "gefühlten Ängsten" (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 19.12.2010, 16:24 (vor 4894 Tagen) @ Thomas G.

Zur Info wird mitgeteilt, dass alle Sachverständige für Immobilienbewertungen sich an die aktuelle ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) halten müssen (ab 01.07.2010). Demnach sind Lagemerkmale, wie z.B. Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, .... sowie Umwelteinflüsse (§6 Abs.4 ImmoWertV) wertmäßig zu berücksichtigen.

Ja aber, da steht nichts von Mobilfunksender, die man dem Umwelteinflüssen zuordnet. Das scheint mir doch wohl eher Ihre Definition von Umwelteinfluss zu sein.

[Hinweis Moderator 20.12.2010: Bundesrat Drucksache 2009, Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV)]

Wenn der Markt mit Angst bzw. Marktabschlägen reagiert, dann bin ich verpflichtet, dieses Marktverhalten in Gutachten zu berücksichtigen. Tue ich es nicht, wie Sie es gerne hätten, handle ich fahrlässig.

Noch ist das nur eine Ihre Behauptungen, wobei nachprüfbare Quellen fehlen. Meiner Meinung nach sorgen Sie 1. für die Bedingung, (Markt reagiert mit Angst) und 2. versuchen Sie anschließend daraus Profit zu ziehen. Letzt endlich schaden Sie dem Immobilienmarkt durch Ihre nicht gerade seriöses wirkendes Geschäftsmodell.

In der Umfrage zu Frage 2 wird explizit gefragt ..... in Sichtweite eines Mobilfunkmastes im Radius von 1000 Metern.

Wieso 1000 Meter und nicht 500 oder 300 Meter?
Denn mit der Entfernung fällt bekanntlich auch die Belastung.

Soll ich also den wertrelevanten Faktor also lieber verschweigen ?

Nein, Sie sollten den wertrelevanten Faktor erst mal belegen. Aber bitte mit seriösen Quellenangaben.

--
Meine Meinungsäußerung


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