Prof. Lutz im Gefecht mit der 26. BImSchV (Allgemein)
"Messtechniker, die die Mikrowellenexposition durch Mobilfunk-Basisstationen messen, verwenden für gewöhnlich den Maximalwert. Aber die Vorschriften sind nicht so. Sie verwenden den Effektivwert."
Da Sie auf eine Antwort von Prof. Lutz vermutlich bis zum Jüngsten Gericht warten müssen, probier' ich's mal.
Ich habe diese Passage so verstanden: Messtechniker (Baubiologen), die die Mikrowellenexposition durch Mobilfunk-Basisstationen messen, verwenden für gewöhnlich den Maximalwert (hier im Sinne von: Spitzenwertmessung). Aber die Vorschriften (BImSchV) sind nicht so (naja, das Deutsch schlägt hier schon Purzelbäume). Sie (die Vorschriften) verwenden den Effektivwert.
Vergessen Sie den aus der Wechselstromtechnik stammenden Begriff des "Spitzenwertes" (von Sinuswellen) gegenüber dem "Effektivwert". In der Hochfrequenztechnik misst niemand diesen "Spitzenwert". Dort versteht man unter "Spitzenwert" die maximale Leistung oder elektr. Feldstärke z. B. während eines Pulses.
Prof. Lutz ist offenbar nicht bewusst, dass die 26. BImSchV bei der Berechnung des Sicherheitsabstandes vorschreibt, dass bei einer Mobilfunk-Sendeanlage diese mit allen verfügbaren Kanälen, mit allen Zeitschlitzen und mit maximaler Leistung sendend anzunehmen ist. Vielleicht hat er sich von der von Sparco erwähnten zusätzlichen Definition für gepulste Sendeanlagen irreleiten lassen. Doch diese Definition ist natürlich nur für solche Anlagen relevant, die gar nicht anders können als gepulst senden, wie etwa Radaranlagen.
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass dieser Irrtum in seiner Grenzwertkritik der augenfälligste und am kürzesten beschreibbare ist, aber längst nicht der Einzige. Ich möchte ihm wirklich nahelegen, die verschiedenen ICNIRP-Unterlagen einmal richtig durchzulesen, dazu die Literatur aus dem Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm. Falls er die Zeit dafür findet und er sich weitere Blamagen vor anderen Fachleuten ersparen möchte, welche diese Zeit aus unterschiedlichen Gründen aufbringen. Gleiches gilt für die Mobilfunktechnik im Allgemeinen, siehe z. B. hier.
Aber wie Sie schon geschrieben haben: Eine Antwort ist nicht zu erwarten und ich erwarte auch keine grundsätzliche Besserung.
Ist aber auch nicht notwendig, denn Prof. Lutz mag in noch so vielen Gremien zur EMV von Leistungselektronik kompetent und angesehen sein, doch in Sachen Funk- und Mobilfunktechnik sowie deren biologischen Wirkungen ist er ein Laie und seine Meinung ist somit irrelevant. Bestenfalls geeignet zur Beeindruckung anderer Laien und da kann das sogar noch funktionieren.
RDW
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- Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte -
Doris,
15.03.2008, 17:21
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H. Lamarr,
15.03.2008, 21:25
- Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte - K. Bleser, 15.03.2008, 21:55
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Sparco,
16.03.2008, 22:42
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H. Lamarr,
16.03.2008, 23:47
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Doris,
16.03.2008, 23:57
- Plädoyer für den Quadratmeter - H. Lamarr, 17.03.2008, 01:02
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Doris,
16.03.2008, 23:57
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H. Lamarr,
16.03.2008, 23:47
- Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte - Doris, 20.03.2008, 17:55
- Prof. Lutz im Gefecht mit der 26. BImSchV -
RDW,
16.03.2008, 00:57
- Prof. Lutz im Gefecht mit der 26. BImSchV -
H. Lamarr,
16.03.2008, 21:43
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17.03.2008, 10:45
- Spitzenwert - Effektivwert - Maximalwert -
H. Lamarr,
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RDW,
17.03.2008, 17:35
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- Spitzenwert - Effektivwert - Maximalwert - charles, 17.03.2008, 23:57
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17.03.2008, 19:57
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17.03.2008, 17:35
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17.03.2008, 15:11
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17.03.2008, 10:45
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16.03.2008, 23:59
- 10 kW/m² gemäß 26. BImSchV - H. Lamarr, 17.03.2008, 01:13
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H. Lamarr,
19.08.2011, 20:22
- Neues von Prof. Frentzel-Beyme - H. Lamarr, 19.08.2011, 21:40
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16.03.2008, 21:43
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15.03.2008, 21:25