Dr. Bergmann über Mobilfunk-Grenzwerte (I) (Allgemein)

Gast, Sonntag, 02.03.2008, 21:37 (vor 5891 Tagen)

Mobilfunk - Grenzwerte:
Legalisierung unbegrenzter Schädigung von Mensch und Natur

Zeitgleich mit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein von industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising Radiation), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk aufgestellt. Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26. Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.

Seither berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien auf diese Werte. Seither wird behauptet, bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung.

Diese Behauptung ist wissenschaftlich falsch, sachlich absurd und gesundheits- und lebensgefährlich.

--- Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.

--- Sie wurden ermittelt mit einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen, mit denen wir gleichzeitig bestrahlt werden (D- und E-Netz, UMTS, WLAN, GPRS, EDGE, TETRA,digitales Fernsehen usw.), die zudem noch gepulst sind, wurde gar nicht berücksichtigt. Auch nicht deren Potenzierung mit anderen Umweltbelastungen wie z.B. Schwermetallen, Ozon, ionisierende Strahlen..

--- Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden. Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es keinerlei Datenbasis und schon gar keine Forschungsgrundlagen.

--- Diese Werte hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.

--- Die ICNIRP selber gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen.

--- Prof. Jürgen Bernhardt, führendes Mitglied der ICNIRP, langjähriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission, tätig im Bundesamt für Strahlenschutz und "Berater" aller Umweltminister der letzten Regierungen, Hauptverantwortlicher für die Erfindung der Grenzwerte und deren Übernahme durch den Bundestag, gab auf gezieltes Fragen zu: "Einige Hochfrequenzfelder können die biochemische Informationsverarbeitung an der Zellmembbran beeinflussen...Es gibt auch Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen." Auf die Frage, warum dann die Grenzwerte nicht geändert würden, erklärte er: "Dann wird der Standort Deutschland gefährdet. Wenn man jeder Hypothese nachgeht und Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt."

--- Noch 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43, 3.3. 1992 über "spezielle Efffekte, die nicht auf Erwärmung beruhen" geschrieben: "Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten....es handelt sich meist um Veränderungen der Permeabilität der Zellmembranen...Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt."

--- Sowohl den beteiligten Wissenschaftlern wie den zuständigen Behörden sind also diese Zusammenhänge bekannt. Dass sie heute im Gegensatz dazu behaupten, es gäbe keine Nachweise einer schädigenden Wirkung und die geltenden Grenzwerte schützten vor Gesundheitsgefahren, veranlaßte Prof. Volger von der TH Aachen 2001 zu der Feststellung: "Die Behauptung einer Schutzwirkung (der Grenzwerte) ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."

--- Als die neuseeländische Regierung die Werte der ICNIRP übernehmenn wollte, hat Dr. Neil Cherry (Lincoln University Neuseeland) in einem Gutachten für die Regierung zu der Arbeit und den Werten der ICNIRP festgestellt: " Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und gegen die Anerkennung von schädllichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht." (Neil Cherry. "Criticism of the Proposel to adopt the ICNIRP Guidelines for Cellsites in New Zealand", 1999).

--- Ende 2007 hat die "BioInitiative", eine Gruppe von hochkarätigen unabhängigen internationalen Wissenschaftlern, ihre Ergebnisse einer Untersuchung von über 2000 wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt. Ihr Fazit: die derzeit gültigen öffentlichen Sicherheitsgrenzwerte sind für den Schutz der öffentlichen Gesundheit untauglich. (www.bioinitiative.org).

--- In Reaktion auf diese aktuelle Bestätigung der seit langem erforschten Tatsachen hat die EU-Umweltagentur dringend vor gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunk gewarnt und vergleicht die Situation mit der von Industrie und Politik über Jahre betriebenen Verharmlolsung von Schäden durch Asbest, Benzol, Tabak u.a. und deren katastrophalen Folgen.

--- Die Aussage, es gäbe nur thermische und keine biologische Wirkung, ist in sich schon eine naturwissenschaftliche Farce: bevor lebendes Gewebe elektromagnetische Energie in Wärmeenergie verwandelt, muß eine Unzahl biochemischer Reaktionen ablaufen, die diese Erwärmung erst ermöglichen und begleiten. Viele dieser Reaktionen sind seit fast 8 Jahrzehnten, seit der Nutzung von Hochfrequenzen, wie sie auch beim Mobilfunk verwendet werden, sehr gut erforscht und belegt. Sie reichen u.a. von der Verschiebung der Kaliumionen an der Zellmembran über Freisetzung von freien Radikalen bis hin zu Brüchen in der Erbsubstanz. Über Frequenzähnlichkeit und Resonanz prägen die Mobilfunkfrequenzen den biologischen Regelkreisen unnatürliche technische Signale und Schwingungsmuster auf, die lebende Organismen zu krankhaften Fehlreaktionen und damit zur Entwicklung von Krankheiten bis hin zu Krebs veranlassen.

Tags:
Pulsung, EU, BioInitiative, EDGE, Selbstüberschätzung, Körperverletzung, Bergmann, Brief, Cherry, Geltungssucht, ICNIRP-Kritiker, Kaliumionen


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