HUJs Irrtümer (13): Bundesgericht ist Asut-Mitglied (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 16.07.2024, 00:24 (vor 126 Tagen) @ H. Lamarr

Behauptung: [...] FAZIT: Das Bundesgericht, welches über die Regulierungsbehörde die Oberaufsicht führen sollte, ist Mitglied des Verbandes, welcher die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dieser Regulierungsbehörde vertritt. Und das Schlimmste: Die Interessen gegenüber der Öffentlichkeit vertritt, also auch gegenüber uns allen!
Quelle: https://www.gigaherz.ch/da-hoert-der-spass-auf/
Jahr: 2024

Berichtigung: Ex-Gigaherz-Präsident Jakob ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine irreführende Meldung des alternativen Nachrichtenportals Infosperber hereingefallen. Da die Meldung seine persönlichen Vorbehalte gegen das Schweizer Bundesgericht und seinen eigenen Geltungsdrang stützt, hat Jakob obendrein in seiner Zweitveröffentlichung alles weggelassen, was in der Erstveröffentlichung die vermeintliche Dramatik der Meldung noch relativiert.

Auf Jakobs verzerrte Darstellung des Originalartikels und auf seine bizarren Forderungen nach Konsequenzen will ich gar nicht erst weiter eingehen, sondern den Kern der Anschuldigung beleuchten. Dieser lautet: Das Schweizer Bundesgericht ist Mitglied bei Asut, einem Interessenverband der Schweizer Mobilfunknetzbetreiber. Wäre dies zutreffend, Jakobs Aufregung wäre nachvollziehbar. Doch die Anschuldigung ist höchstwahrscheinlich falsch.

Ein Blick in die Statuten des Vereins Asut macht deutlich: Vollmitglied kann dort allein eine juristische Person sein. Da meiner Kenntnis nach ein Gericht keine juristische Person ist, kann das Bundesgericht kein Asut-Vollmitglied sein. Alternativ bietet Asut eine "Assoziierte Mitgliedschaft" an. Diese steht exklusiv natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. Damit kommen wir der Sache schon näher, denn im Originalartikel zitiert Infosperber einen Sprecher des Bundesgerichts: «Die Mitgliedschaft betrifft ausschliesslich den Informatikdienst des Bundesgerichts und hat einzig den Zweck, jederzeit über den aktuellsten Stand der technischen Entwicklung auf dem Laufenden zu sein.»

Da ein "Informatikdienst" keine natürliche Person ist, war es voraussichtlich dessen Leiter, der bei Asut die assoziierte Mitgliedschaft beantragt und auch bekommen hat. Diese jetzt unspektakuläre Deutung des Sachverhalts stützt Infosperber mit einem weiteren Zitat des Sprechers in Lausanne: «Was die Geschichte unserer Mitgliedschaft bei Asut betrifft, so können wir Ihnen leider keine weiteren Details nennen, da der damalige IT-Chef nicht mehr im Amt ist.» Und wer genau hinschaut, findet in dem Infosperber-Artikel noch ein weiteres Indiz dafür, dass die Behauptung nicht stimmt, das Bundesgericht sei Mitglied bei Asut. Denn im Text des Aufmacherbilds – und nur dort – heißt es: «Die Informatikabteilung [des Bundesgerichts; Anm. Postingautor] ist Mitglied eines Wirtschaftsverbands.» Dass im Artikel dann aus der Informatikabteilung unvermittelt das Bundesgericht wird, ist ein Zeichen für Sensationsjournalismus.

Fazit: Die unspektakuläre Tatsache, dass ein Mitarbeiter des Bundesgerichts, mutmaßlich der ehemalige IT-Chef, aus beruflichem Interesse bei Asut eine assoziierte Mitgliedschaft beantragt und bekommen hat, wurde auf journalistisch unseriöse Weise dramatisiert, indem diese Mitgliedschaft kurzerhand dem Bundesgericht angedichtet wird. Aus einer Mücke wurde so ein Elefant. Bislang allerdings einzig und allein in der Echokammer Gigaherz. An den großen Schweizer Medien ging der angebliche Skandal bislang spurlos vorüber.

Hintergrund: Pascal Sigg, Autor des Originalartikels bei Infosperber hat sich anscheinend darauf spezialisiert, organisierte Mobilfunkgegner mit mMn tendenziösen populistisch aufgeladenen Artikeln gegen Mobilfunk glücklich zu machen. Hier ein weiteres Beispiel.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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