Berichtigung zur Anzahl der Funkzellen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 19.09.2023, 22:21 (vor 426 Tagen) @ Gustav

Üblicherweise tragen die Funkmasten eines Mobilfunknetzbetreibers zur Rundumversorgung drei Antennen mit je 120° Flächenabdeckung. Ein solcher Mobilfunkstandort ergibt dann drei Funkzellen. Teilen sich die drei Mobilfunknetzbetreiber der Schweiz einen Standort (Site Sharing), was in der Schweiz üblich ist, erzeugt ein Standort bereits neun Funkzellen, gespeist von neun Mobilfunksendern, die z.B. am Fuß des Antennenträgers in einem Container untergebracht sind. Die Anzahl der Standorte bestimmt somit maßgebend die Anzahl der Funkzellen.

Stimmt nicht ganz. Zur Zeit von GSM war diese Aussage noch richtig, bei UMTS, LTE und NR (5G) sieht es anders aus. Bei diesen Systemen bildet jeder Träger (d.h. jede Frequenz) eine eigene Funkzelle mit Cell-Id, Pilotsignal, Handover-Beziehungen und allem was sonst noch dazu gehört. Die Sendeleistungen dieser Zellen müssen für die Elektrosmog Belastung notabene zusammen addiert werden.

Oups, das war mir so nicht bekannt. Danke für die Berichtigung, ich lerne gerne dazu.

Woran erkenne ich denn, wie viele Träger z.B. das LTE-Funksystem an einem Standort verwendet? Lässt sich dies dem Standortdatenblatt entnehmen (in diesem Exemplar habe ich allerdings nichts Passendes gefunden) oder gibt es andere Möglichkeiten für Außenstehende, die Anzahl der verwendeten Trägerfrequenzen in Erfahrung zu bringen?

Bislang ging ich davon aus, pro Träger sei auch eine Sektorantenne erforderlich und die Anzahl der Antennen (Singleband) an einem Antennenträger sei mit der Anzahl der Träger identisch. Wenn das bei modernen Funksystemen nicht mehr gilt, wie isses dann? Sollten Sie einen Link zur Hand haben, wo das erklärt wird, bitte her damit :yes:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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