Rheinfelden will keine Bagatellbewilligung für 5G-Antennen mehr (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 13.06.2024, 01:04 (vor 159 Tagen) @ H. Lamarr

Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem "Worst-Case"-Szenario bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10-mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über sechs Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal Faktor drei übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmäßig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen.

Die Bewilligung und Nachrüstung von Mobilfunkanlagen mit der neuen Technologie sorgt seit Jahren für heftige Diskussionen im Städtli [Rheinfelden; Anm. Postingautor]. Nun hat der Rat der Stadt einen Beschluss gefasst: «Der Gemeinderat setzt sich nach seinen Möglichkeiten dafür ein, dass die nachträgliche Beanspruchung eines Korrekturfaktors einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterliegt.» mehr ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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