HUJs Irrtümer (4): Grabrede auf die Wasserfallen-Motion (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 18.10.2023, 21:12 (vor 397 Tagen) @ e=mc2

Kommentar Gigaherz: Herr Wsserfallen, da sollten sie schon noch etwas differenzieren. Die Mobilfunk-Sendeantenne auf dem Nachbardach weist typisch eine Sendeleistung von 3000Watt ERP pro Senderichtung, also von 3 mal 3000 = 9000Watt ERP auf und das Handy, wenn es hochkommt von 1-2 Watt ERP. Und das erst noch freiwillig für ein paar Minuten an den Schädel gedrückt, während die andere Quelle rund um die Uhr strahlt und strahlt und strahlt….
Schwer zu glauben, dass HUJ den Unterschied zwischen Emission und Exposition nicht kennt. Sonst hat er es ja auch mit dem Abstand. Aber tönt auf jeden Fall süffig. [...]

Mit Ihrem Posting haben Sie einige "Klassiker" aus Jakobs Repertoire aufgegriffen, die hier im Forum schon mehrfach durch die Mangel gedreht wurden. Wahrscheinlich habe ich mich deshalb nicht geäußert. Gut, dass Sie es hier in diesem Sammelstrang gemacht haben. Im Beispiel oben begeistert mich die Passage "3 mal 3000 = 9000Watt ERP". Ganz Ex-Elektriker zählt Jakob die Strahlungsleistung von drei Sektorantennen mit 120° horizontaler Flächenabdeckung zusammen, um auf gruselige 9 kW Strahlungsleistung zu kommen. Das aber halte ich für hirnrissig, da es sich um drei sich nicht deckende separate Funkzellen handelt (Kleeblatt), so dass kein Mensch im Wirkbereich des besagten Funkmasten einer Emission von 9 kW ausgesetzt sein kann, sondern schlimmstenfalls einer von 3 kW. Mit Jakobscher Logik hätte eine Kanone mit 50 km Reichweite schon deshalb 100 km Reichweite, nur weil sie z.B. nach Norden und nach Süden (dann aber auf die eigenen Leute :-)) schießen kann. Mit Verlaub: Wer technisch so neben der Spur ist wie der amtierende Gigaherz-Präsident, der hat mMn mit ziemlicher Sicherheit auch den Unterschied zwischen Emission und Exposition nicht begriffen.

Was halten Sie denn von folgender Enigma-Passage aus Jakobs "Grabrede":

[...] Da Reflektionen (Spiegelwirkungen) von Nachbarfassaden resp. deren metallischen Fensterläden, metallischen Storen oder von sonstigen Metallteilen oder gar parkierten Fahrzeugen einen beträchtlichen Anteil der an einem Ort empfindlicher Nutzung einfallenden Strahlung ausmachen, wird die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung in den Vollzugsverordnungen auf 15dB, das heisst auf Faktor 32 beschränkt. Ohne Berücksichtigung dieser Reflektionswirkung könnte der Dämpfungsfaktor laut Antennendiagramm rein theoretisch bis zu 25dB oder dem 320-Fachen betragen. Was aber in der Realität NIE zutrifft. Weil die Lobby annimmt, dem blöden Volk könne man nebst dem unsäglichen Korrekturfaktor, auch noch diesen Schwindel zumuten, wird demnächst mit Sicherheit ein Angriff auf die 15dB-Regel erfolgen. Aufgepasst Herr Wasserfallen, wir haben euch bereits durchschaut! [...]

Ich habe vergeblich versucht, aus dem Kauderwelsch um die 15 dB Dämpfung inhaltlich schlau zu werden und kann als Technischer Redakteur aus langjähriger Erfahrung sagen: Wer so wirr daher redet, der weiß nicht wirklich, wovon er spricht. Auch habe ich in der NisV-Vollzugsempfehlung des Bafu die 15 dB nicht finden können. Wohl aber einen Hinweis, dass die "Richtungsdämpfung" einer adaptiven 5G-Antenne im Korrekturfaktor für die Antenne enthalten ist. Sollte dies zutreffen, müssten sich durch die bislang nur diffus beschriebenen Maßnahmen in Erfüllung der Wasserfallen-Motion die Korrekturfaktoren für adaptive 5G-Antennen demnächst in Richtung höhere Werte ändern. Was meinen Sie: Bin ich auf der richtigen Spur oder auf dem Holzweg?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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