Keine Verbreitung der Verbotsbehauptungen durch das IZgMF (Allgemein)

mamabo, Montag, 02.08.2010, 09:53 (vor 5261 Tagen) @ H. Lamarr

... Wenn wir z.B. der "Bunte" die Verbotsbehauptungen in Form des Urteils zusenden und diese darüber berichtet, indem sie schreibt, wir dürften das und das nicht mehr sagen, dann hat die "Bunte" kein Problem, das IZgMF aber schon, weil uns - klingelingeling - indirekte Verbreitung der Verbotsbehauptungen vorgeworfen werden könnte...

versteh ich sie endlich richtig, das ist ihre interpretation des urteils, steht aber so nicht drin?

warum schreiben denn bunte + co nicht von sich aus über die neue sachlage? das können sie doch auch ohne dass ihnen das urteil vom IZgMF zugesandt wird. da kommt die presse doch auch anders ran. nachdem ähnliche "unhaltbare tatsachenbehauptungen" groß in den medien waren, müssten die doch ein ureigenes interesse an der fortsetzung der geschichte haben.

"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."


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