Keine Verbreitung der Verbotsbehauptungen durch das IZgMF (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 31.07.2010, 14:08 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Alle dürfen die Verbotsbehauptungen risikolos bringen (Spiegel, Stern, Bild, Bunte ...)

Stimmt nicht ganz. Wenn wir z.B. der "Bunte" die Verbotsbehauptungen in Form des Urteils zusenden und diese darüber berichtet, indem sie schreibt, wir dürften das und das nicht mehr sagen, dann hat die "Bunte" kein Problem, das IZgMF aber schon, weil uns - klingelingeling - indirekte Verbreitung der Verbotsbehauptungen vorgeworfen werden könnte. Vorausgesetzt der Nachweis gelänge, wir, und niemand anders sonst, hätte die "Bunte" informiert, nachdem das Urteil rechtsgültig geworden ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Verbotsbehauptung


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