Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil (Allgemein)

mamabo, Montag, 02.08.2010, 09:18 (vor 5261 Tagen) @ H. Lamarr

...Nein, der Autor wurde nicht angezeigt. Das Gericht sieht in dem Posting des Autors eine unhaltbar formal beleidigende Aussage. Das IZgMF sei (Mit-)Täter, da wir uns von diese Aussage nicht distanziert, sondern sie uns zueigen gemacht hätten und zu vermuten sei, dass wir solche Aussagen auch künftig billigen. Unserer umfangreichen Argumentation, derzufolge die streitigen Tatsachenbehauptungen im Posting des Autors erweislich wahr sind, wollte sich das Gericht nicht anschließen. Der Gang in die Berufung scheiterte im wesentlichen an den begrenzten Finanzmitteln auf Seiten der Klägerin....

versteht ich sie richtig:

1.der mittäter, der tranporteur, wurde angezeigt und verurteilt und nicht der täter?
2.das posting des autors enthält eine unhaltbare formal beleidigende aussage, für die der mittäter haftet und nicht der autor?
3."Der Gang in die Berufung scheiterte im wesentlichen an den begrenzten Finanzmitteln auf Seiten der Klägerin."

wer war in dem verfahren denn dann der/die beklagte? Prof. A...?

bisher hatte ich den eindruck, dass Prof. A. gg IZgMF geklagt und recht bekommen hat. dh Prof. A. war Kläger, das IZgMF die Beklagte.

"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."


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