Adaptive 5G-Antennen: Abschätzung der Maximalimmission (Technik)

Wellenreiter, Sonntag, 21.03.2021, 22:58 (vor 1201 Tagen) @ H. Lamarr

Beliebig hoch dürfen Immissionsspitzen hierzulande dennoch nicht sein. Gemäß 26. BImSchV dürfen sie das 32-Fache des (frequenzabhängigen) Grenzwerts nicht überschreiten. Beispielsweise im 3,5-GHz-Band (Grenzwert 61 V/m) sind somit Immissionsspitzen von bis zu 1'952 V/m dann zulässig, wenn dadurch die über 6 Minuten gemittelte Immission den Grenzwert nicht überschreitet. Wie ich soeben an einem fehlgeschlagenen Rechenexempel ausprobieren konnte, ist es gar nicht so einfach auszurechnen, welche schwache Immission nötig wäre, um so eine Immissionsspitze zu kompensieren. Ein Immissionseinbruch auf 1/32 des Grenzwerts (1,91 V/m) ist es jedenfalls nicht ...

Hier kommt ja noch der Faktor Zeit ins Spiel. Es ist einfacher auf die Leistungsdichte- bzw. Energiedichteebene zu wechseln. Bei 10W/m2 und einer zulässigen Mittelungsdauer von 360s dürfen Sie sich 10W/m2 x 360s = 3600 J/m2 =3.6kJ/m2 gönnen. Abhängig davon, wie lange Ihr 10000W/m2-Puls (Faktor 32^2 =ca. 1000, in den ICNIRP-Guidelines und der EU-Ratsempfehlung ist der Leistungsbewertete Faktor 1000, daher 10W/m2 x 1000 = 10000W/m2) dauert, können Sie sich anhand der Obergrenze von 3,6kJ/m2 ausrechnen, wieviel Energiedichte Sie für den Rest der Mittelungszeit noch übrig haben. Diesen Wert durch die Mittelungszeit teilen und anschließend die Wurzel daraus ziehen, dann haben Sie Ihre erlaubte Feldstärke für den Rest der Zeit


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