Adaptive 5G-Antennen: Abschätzung der Maximalimmission (Technik)

H. Lamarr @, München, Samstag, 20.03.2021, 19:12 (vor 1202 Tagen) @ rallb

Verständnisfrage hierzu: Wie viele Messungen innerhalb des 6-Minuten-Intervalls werden denn vorgenommen? Jede Sekunde eine und dann werden 360 Werte gemittelt ? Oder wie kann ich mir das praktisch vorstellen ?

Ja, genau so. Nur, dass es mutmaßlich weit mehr als 360 Werte sein werden, wenn die Messwerte, wie bei Persondosimetern, im Millisekundentakt hereinkommen. Da aber von den Sonden nicht bloß das Signal auf einer Frequenz beobachtet wird, sondern die Signale in einem großen Frequenzbereich von rd. 6 GHz, was etwas Zeit benötigt, werden es pro Sekunde pro Signal nicht tausend Messwerte sein, sondern deutlich weniger (vielleicht 5 oder 10). Genauere Angaben kann ich Ihnen nicht geben, da mir die technischen Daten der von ANFR verwendeten Sonden nicht bekannt sind. Die Website des Herstellers Exem ist leider nur auf französisch, was mir spanisch vorkommt :-).

Laut den ersten ANFR-Messreihen entstanden die hohen Expositionen ja nur kurzzeitig für wenige Sekunden während der aktiven Datenanforderung durch den Nutzer. Ist sichergestellt, dass man diese kurzen Phasen mit Traffic nicht „verpasst“ ?

Meinen Sie mir erster ANFR-Messreihe diese hier? Da gab es aber keine "hohen" Expositionen im Sinne von Icnirp-grenzwertnah.

Da die Messsonden kontinuierlich messen, nach je 6 Minuten über sämtliche Messwerte eines Intervalls den quadratischen Mittelwert bilden und dann sofort das nächste Messintervall starten, sehe ich nicht, dass Immissionsspitzen verpasst werden. Aber: Durch die Mittelwertbildung werden kurze Immissionsspitzen "eingeebnet". Als Spitzen sind sie im Mittelwert nicht mehr sichtbar, sie heben diesen Mittelwert nur mehr (länger andauernde Spitzen) oder weniger (kürzere Spitzen) minimal an. Manche Mobilfunkgegner erkennen darin Betrug, nach wissenschaftlicher Mehrheitsmeinung, die allein von träge einsetzender thermischer HF-EMF-Wirkung ausgeht, ist das Verfahren jedoch korrekt.

Beliebig hoch dürfen Immissionsspitzen hierzulande dennoch nicht sein. Gemäß 26. BImSchV dürfen sie das 32-Fache des (frequenzabhängigen) Grenzwerts nicht überschreiten. Beispielsweise im 3,5-GHz-Band (Grenzwert 61 V/m) sind somit Immissionsspitzen von bis zu 1'952 V/m dann zulässig, wenn dadurch die über 6 Minuten gemittelte Immission den Grenzwert nicht überschreitet. Wie ich soeben an einem fehlgeschlagenen Rechenexempel ausprobieren konnte, ist es gar nicht so einfach auszurechnen, welche schwache Immission nötig wäre, um so eine Immissionsspitze zu kompensieren. Ein Immissionseinbruch auf 1/32 des Grenzwerts (1,91 V/m) ist es jedenfalls nicht ...

Statt Grenzwert müsste ich eigentlich von abgeleiteten Referenzwerten reden, da die tatsächlichen (Basis-)Grenzwerte anders definiert sind, doch das würde hier und jetzt zu weit führen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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