Eintrag ins Lobbyregister ist verpflichtend, wenn ... (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 21.01.2023, 07:46 (vor 656 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Samstag, 21.01.2023, 08:40

Wer Kontakt zu Mitgliedern, Organen, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages oder zur Bundesregierung aufnimmt, um deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, muss sich registrieren. Siehe hier ...

Mit dem STOA-Bericht hat Diagnose-Funk die STOA-Kampagne angezettelt, um Einfluss auf Bundestagsabgeordnete auszuüben. Der Ersteintrag des Vereins im Lobbyregister datiert auf den 16.03.2022.

Im Feb. 2022 kündigt Diagnose-Funk in Kompakt an: "Wir schlagen vor, dass Sie und wir in einer Informationskampagne die Bevölkerung und die Abgeordneten über diese Studie informieren. Bei den Abgeordneten wird dies nicht einfach, denn sie werden von hunderten Lobbyisten bearbeitet ..."

Anfang Feb. 2022 dokumentiert Diagnose-Funk:
„Papier ist geduldig“ – wäre das nicht so, dann müsste die nahezu 200-seitige Studie des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments STOA zu Parlamentsdebatten und zu einer ernsthaften Strahlenschutzpolitik führen. Denn diese Studie weist nach, dass Mobilfunkstrahlung Krebs und Fruchtbarkeitsstörungen auslösen kann.

Bereits im Jan. 2022 ist die Kurzfassung des STOA-Berichts von Diagnose-Funk fertig gewesen.

Es ist durchaus möglich, dass Diagnose-Funk aufgefordert wurde, sich ins Lobbyregister einzutragen.
Transparenz war nie deren Stärke :wink:

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