iPhone 12: ANFR erwischt Apple bei Grenzwertüberschreitung (Technik)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 17.09.2023, 14:33 (vor 433 Tagen)

Der Medienzirkus ist um eine Attraktion reicher: Drei Jahre nach Markteinführung des iPhone 12 lässt die staatliche französische Funknetzagentur ANFR wissen, das Smartphone verstrahlt Arme und Beine von Nutzern über das erlaubte Maß hinaus. Die ANFR droht deshalb Apple mit einer Rückrufaktion. Doch bei genauerer Betrachtung des Vorfalls entpuppt sich das Gezeter als Sturm im Wasserglas.

Hierzulande berichtete am 13. September 2023 zuerst der Tagesspiegel über Apples Frevel. Noch am selben Tag erbeutete ein emsiger Mobilfunkgegner die Nachricht und tratschte sie in einem Schweizer Forum an seine Gesinnungsfreunde weiter. Dann blubberten etliche andere Sumpfblasen hoch. Doch was ist dran an dem vermeintlichen Skandal?

Apples Pech, prominent zu sein

Zunächst einmal sei festgestellt, Grenzwertüberschreitungen bei Mobiltelefonen sind keineswegs so selten wie Eisbären in der Sahara. Jahr für Jahr erwischt die ANFR bei ihren Stichprobenuntersuchungen Hersteller, deren Mobiltelefone die Grenzwerte nicht einhalten. Stammleser des IZgMF-Forums wissen das (Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3). Vor drei Jahren erwischten die Franzosen auch den letzten europäischen Hersteller, der in Deutschland Android-Mobiltelefone produziert.

Üblicherweise wird die Grenzwertüberschreitung eines Mobiltelefons vom Hersteller mit einem Firmware-Update beseitigt, das wie jedes andere Firmware-Update per Funk an betroffene Geräte verteilt wird. Fällt eine Nachmessung der SAR-Werte dann positiv aus, ist der Störfall auch schon erledigt.

Bislang gingen Verfahren der ANFR gegen Grenzwertsünder ohne Mitwirkung der Medien völlig geräuschlos über die Bühne. Das liegt wahrscheinlich daran, dass nicht Apple ins Visier der Marktwächter geriet, sondern nur weniger prestigeträchtige Hersteller aus Fernost. Der Fehltritt von Apple unterscheidet sich mit nichts von dem anderer Sünder, allein der Name des Herstellers ließ diesmal aufhorchen. Das war auch 2016 schon einmal so, als Apple sich mit dem iPhone 7 selbst ins Gerede brachte.

Alles eine Frage des Bezugswerts

Die französische Funknetzagentur hat zu Apples Verstoß drei französischsprachige Pressemitteilungen veröffentlicht, die erste und zweite am 12. September, die dritte am 14. September. Darin stellt die Behörde wiederholt fest, das iPhone 12 bewirke in den Gliedmaßen von Nutzern einen unzulässig hohen Energieeintrag von 5,74 W/kg, der zulässige SAR-Grenzwert von 4 W/kg (für Gliedmaßen) sei damit überschritten.

In der dritten Pressemitteilung heißt es jedoch einlenkend, die festgestellte Nichtkonformität rechtfertige keinen sofortigen Rückruf. Apple müsse jedoch dafür sorgen, dass das iPhone 12 sehr bald den überschrittenen SAR-Grenzwert einhält.

Ist das gegenüber Betroffenen verantwortungsvoll gehandelt, auf einen sofortigen Rückruf zu verzichten? Ja, aus einer ganzen Reihe von Gründen:

► SAR-Werte werden stets bei maximaler Sendeleistung eines Mobiltelefons ermittelt. Bei der heutigen Netzdichte wird dieser Maximalwert seltener erreicht als früher.
► Der von der Überschreitung betroffene SAR-Wert ist nicht der für Kopf und Rumpf geltende, sondern der für die Gliedmaßen. Bislang gibt es keinerlei Hinweise, iPhone-12-Nutzer hätten an Händen, Armen, Beinen oder Füßen irgendwelche Absonderlichkeiten entdeckt, die sie in Zusammenhang mit dem Smartphone sehen.

Entscheidend aber ist ein dritter Grund: Wenn ein Energieeintrag von 5,74 W/kg in die Gliedmaßen den zulässigen Grenzwert überschreitet, so trifft dies nur dann zu, wenn dem Sachverhalt die Grenzwerte der Allgemeinbevölkerung (im konkreten Fall 4 W/kg) zugrunde liegen. Doch es gibt zusätzlich Grenzwerte für beruflich genutzte Funktechnik, und diese Grenzwerte sind deutlich höher als die für die Allgemeinbevölkerung. So darf beruflich genutzte Funktechnik, dazu zählen alle Funktelefone der Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungswesen ...) nicht bloß 4 W elektrische Energie pro Kilogramm Gewebemasse in Gliedmaßen eintragen, sondern sage und schreibe 20 W/kg! Das ist um Faktor 5 mehr als bei der Allgemeinbevölkerung und dieser Faktor gilt auch für die Ganzkörper-SAR (0,4 W/kg statt 0,08 W/kg) sowie für die für Kopf und Rumpf zulässige SAR (10 W/kg statt 2 W/kg).

Unter diesem Blickwinkel betrachtet ist die Grenzwertüberschreitung des iPhone 12 völlig belanglos, weil weit unter dem Grenzwert für berufliche Nutzung. Eine kurzzeitige Duldung der Grenzwertüberschreitung für die Allgemeinbevölkerung durch die ANFR ist damit nachvollziehbar begründet.

Wie ich soeben feststellen durfte, sind die zulässigen SAR-Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung im Internet mühelos an vielen Stellen zu finden. Nicht so die SAR-Grenzwerte bei beruflicher Nutzung von Funktechnik. Möglicherweise liegt es an deren stiefmütterlicher Behandlung, dass sie im "iPhone-12-Skandal" von keiner Seite öffentlich thematisiert wurden. Eine belastbare Quelle, die ich nach längerer Suche schließlich doch noch gefunden habe, ist dafür über jeden Zweifel erhaben (Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013). Die Grenzwerte finden sich dort in Tabelle A1 des Anhangs III.

Was unterscheidet berufliche Nutzung von der Allgemeinbevölkerung?

Warum aber darf beruflich genutzte Funktechnik die Nutzer überhaupt stärker "verstrahlen"? Auch dafür gibt es mehrere gute Gründe:

► Geschieht die EMF-Befeldung z.B. in Produktionshallen, herrschen dort gut bekannte Rahmenbedingungen, die eine genau Expositionsabschätzung befeldeter Personen zulassen. Privatpersonen können dagegen ungehindert umherstreifen und sind dabei weitgehend unbekannten EMF-Emissionen ausgesetzt.
► In der Allgemeinbevölkerung gibt es besonders schutzwürdige Personenkreise (Alte, Kranke, Kinder), die im Berufsleben zumindest hierzulande nicht anzutreffen sind.
► Arbeitszeiten, Sonn- und Feiertage begrenzen die Aufenthaltsdauer von Arbeitnehmern und damit deren maximale Befeldungsdauer. Wer hingegen neben einem Standort für Rundfunk, TV oder Mobilfunk wohnt, kann schlimmstenfalls rund um die Uhr befeldet werden.

Warum deckt die ANFR den "Skandal" erst jetzt auf?

Üblicherweise benennt die ANFR einen Grenzwertsünder sehr genau, damit keine Missverständnisse entstehen können. Beim iPhone 12 aber gibt sich die Behörde schwammig und spricht vom iPhone 12 so, als gäbe es davon nur ein Modell. Tatsächlich gibt es jedoch vier Bauvarianten:

► iPhone 12 Mini 5G (A2399)
► iPhone 12 5G (A2403)
► iPhone 12 Pro (A2407)
► iPhone 12 Pro Max (A2411 - MGD83F/A)

Welche betroffen sind ist unklar.

Noch seltsamer: Alle vier Bauvarianten des iPhone 12 hat die ANFR bereits im Juni und im November 2021 auf Einhaltung der SAR-Werte prüfen lassen. Dem iPhone 12 Pro und dem Pro Max erteilte die Behörde ihren Segen, den beiden anderen nicht. Was jedoch nicht zwingend bedeutet, die Modelle A2399 und A2403 wären nicht grenzwertkonform, denn die ANFR lässt nur wissen, die Bewertung dieser beiden Varianten sei "in Bearbeitung".

Wer das selbst prüfen möchte, kann dies mit dieser Tabelle der ANFR online tun. Besser ist es jedoch, sich die Tabelle als Datei zu angeln und selbst mit einer Tabellenkalkulation auszuwerten. Warum besser? Dies ist hier erklärt.

Meine Erwartungen an die Selbstauswertung wurden allerdings enttäuscht. Erwartet hatte ich, in der Spalte "das_tronc_au_contact", das ist die Spalte für SAR-Werte bei direktem Körperkontakt (0 mm Messabstand, weil das Smartphone in der Hand gehalten wird) den Wert 5,74 W/kg zu finden. Dem ist aber nicht so. Bei allen vier iPhone-12-Modellen fehlen in dieser Spalte die Einträge. Genannte andere SAR-Werte sind unauffällig. Das muss nun nicht gleich als Verschwörung gedeutet werden, denn es könnte sein, die ANFR hat einen heißen Tipp bekommen und die iPhones der Serie 12 dieses Jahr noch einmal prüfen lassen, wobei die Ergebnisse noch nicht in die Tabelle eingepflegt wurden. Ergo heißt es abwarten und Tee trinken. Der "Skandal" wird so schnell in der Versenkung verschwinden wie er hochgekocht wurde, und dann kann man ja mal schauen, wie sich die Tabelle verändert hat ...

[Admin: Link zur SAR-Wert-Tabelle der ANFR berichtigt am 18.09.2023, 16:45 Uhr]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Auch iPhone 13 wartet seit 2021 in der Todeszelle der ANFR

H. Lamarr @, München, Montag, 18.09.2023, 17:43 (vor 431 Tagen) @ H. Lamarr

Zunächst einmal sei festgestellt, Grenzwertüberschreitungen bei Mobiltelefonen sind keineswegs so selten wie Eisbären in der Sahara. Jahr für Jahr erwischt die ANFR bei ihren Stichprobenuntersuchungen Hersteller, deren Mobiltelefone die Grenzwerte nicht einhalten.

Bislang hat die ANFR (seit Januar 2012) 876 Mobiltelefone auf Grenzwertkonformität prüfen lassen. 823 erwiesen sich als grenzwertkonform (Conforme), 50 Testmuster zeigten Grenzwertüberschreitungen (Non Conforme). In Bearbeitung (En cours) ist gegenwärtig die Bewertung von drei Testmustern. Und da zeigt sich die Extrawurst, die für Apple gebraten wird. Denn alle drei Testmuster sind von Apple, zwei kennen wir schon (siehe Startposting), das dritte ist das Modell iPhone 13 (A2633), mit dessen Bewertung die ANFR seit Oktober 2021 kämpft.

Wer viel Zeit hat kann versuchen im Messprotokoll des iPhone-13-Testmusters den Hund zu finden, der dort begraben ist und die Bewertung erschwert. Die zu Beginn des Protokolls genannten wichtigen SAR-Werte für Kopf/Rumpf (Grenzwert 2 W/kg) können es nicht sein, denn die sind alle in Ordnung. Den höchsten SAR-Wert hat das Smartphone im Frequenzband LTE 800 MHz (0,517 W/kg), den niedrigsten zum Ärger organisierter Mobilfunkgegner ausgerechnet im 5G-Band 3500 MHz (0,003 W/kg). Auch die Kombination LTE 800 + 5G 3500 (Carrier Aggregation) ist mit einer maximalen SAR von 0,520 W/kg alles andere als eine Strahlenschleuder. Nur knapp verfehlt das iPhone-13-Testmuster das SAR-Kriterium für den "Blauen Engel" (deutsches Umweltzeichen), das maximal SAR-Werte bis 0,50 zulässt. Allerdings weigern sich alle Handyhersteller noch immer geschlossen, auch bei Erfüllung des SAR-Kriteriums, das Umweltzeichen zu beantragen. Auf der Website des Umweltzeichens heißt es zur Produktkategorie Mobiltelefone, Smartphones und Tablets lakonisch: Keine Produkte verfügbar.

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iPhone 12 in Frankreich wieder grenzwertkonform

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 07.12.2023, 21:34 (vor 351 Tagen) @ H. Lamarr

Darin stellt die Behörde wiederholt fest, das iPhone 12 bewirke in den Gliedmaßen von Nutzern einen unzulässig hohen Energieeintrag von 5,74 W/kg, der zulässige SAR-Grenzwert von 4 W/kg (für Gliedmaßen) sei damit überschritten.

Die staatliche französische Funknetzagentur ANFR hatte das iPhone 12 wegen der Grenzwertüberschreitung am 12. September 2023 mit einem Verkaufsverbot in Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten belegt. Apple hat daraufhin den beanstandeten SAR-Wert mit einem Firmwareupdate (iOS 17.1) auf 3,94 W/kg reduziert und ANFR hob das Verkaufsverbot in Kontinentalfrankreich am 26. Oktober 2023 wieder auf. In den Überseegebieten gilt es weiter, da das für Kontinentalfrankreich entwickelte Firmwareupdate dort nicht verwendbar ist. Ein passendes Update wird voraussichtlich bis Jahresende 2023 verfügbar sein.

ANFR hat die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Grenzwertüberschreitung des iPhone 12 aufmerksam gemacht. Daher ist ein europäisches Verfahren im Gange, das es den anderen EU-Ländern ermöglichen soll, Maßnahmen zu ergreifen, die sie für angemessen halten.

Quelle: Medienmitteilung der ANFR

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iPhone 12: Die SAR-Grenzwertüberschreitung, die keine war ...

H. Lamarr @, München, Dienstag, 09.01.2024, 20:46 (vor 318 Tagen) @ H. Lamarr

Die französische Funknetzagentur hat zu Apples Verstoß drei französischsprachige Pressemitteilungen veröffentlicht, die erste und zweite am 12. September, die dritte am 14. September. Darin stellt die Behörde wiederholt fest, das iPhone 12 bewirke in den Gliedmaßen von Nutzern einen unzulässig hohen Energieeintrag von 5,74 W/kg, der zulässige SAR-Grenzwert von 4 W/kg (für Gliedmaßen) sei damit überschritten.

Wie konnte ausgerechnet dem technologischen Wunderknaben Apple so ein Leichtsinnsfehler passieren? Apple veröffentlichte dazu im November 2023 eine Stellungnahme, die den Vorfall nachvollziehbar in ein ganz anderes Licht rückt. Plötzlich ist nicht mehr der Smartphonehersteller der Schuldige, sondern das von AFNR mit den SAR-Messungen beauftragte Messlabor in Deutschland.

Aus Sicht von Apple war und ist das iPhone 12 grenzwertkonform. Das Unternehmen begründet seine Haltung in der Stellungnahme vom 15. November 2023 damit, dass das Smartphone beim bestimmungsgemäßen Gebrauch in den Händen seiner Benutzer den zulässigen Grenzwert von 4 W/kg nicht überschreitet. Geben Benutzer das Gerät jedoch aus der Hand und legen es z.B. vor sich auf einen Tisch, werde die Sendeleistung "leicht erhöht", um bessere Verbindungen zur Basisstation zu gewährleisten. Den für die Steuerung der Sendeleistung verantwortlichen Körpererkennungssensor will Apple schon seit mehr als zehn Jahren in seine Smartphones einbauen. Bei SAR-Messungen in Messlabors wird das Smartphone nicht in der Hand gehalten, sondern von einer Vorrichtung mechanisch fixiert, so dass der Sensor die höhere Sendeleistung freigibt. Ob es im Servicemode seiner Mobiltelefone eine Funktion gibt, den Sensor gezielt abzuschalten, um die Leistungserhöhung während einer Messung zu verhindern, sagt Apple in seiner Stellungnahme nicht.

Apple zufolge wurde das iPhone 12 mit einem Firmwareupdate, das den Sensor dauerhaft abschaltet, inzwischen grenzwertkonform gemacht. Benutzer bemerken dies daran, dass die gewohnte Verbindungsqualität beim freihändigen Gebrauch des Geräts unter schlechten Empfangsbedingungen nicht mehr so gut ist wie zuvor. Nach dem Update ist der maximale SAR-Wert unter allen Umständen auf 3,94 W/kg begrenzt. Aus diesem Wert und dem unzulässigen SAR-Wert lässt sich ausrechnen, dass Apple die maximale Sendeleistung des iPhone beim freihändigen Gebrauch ursprünglich nicht "leicht erhöht" hat, sondern um rd. 45 Prozent.

Blauer Engel unerwünscht

Die allgemein bekannte Funktion von Körpererkennungssensoren (auch Näherungs- oder SAR-Sensoren genannt) war bislang eine andere, nämlich die Abschaltung des Touchdisplays von Smartphones bei Telefonaten am Ohr. Damit verhindert jedes Smartphone, dass versehentliches Berühren des Bildschirms mit der Wange unkontrolliert unerwünschte Funktionen ausgelöst. Dass Apple schon seit mehr als zehn Jahren einen solchen Sensor zur Steuerung der Sendeleistung verwendet, ist eine bislang nicht klar kommunizierte Funktion, die technisch zwar schon vor geraumer Zeit gelöst wurde, vom Marketing der Smartphonehersteller jedoch nicht offensiv vermarktet wurde. Möglicherweise deshalb nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken, von Smartphones könne möglicherweise eine Gesundheitsgefahr ausgehen. Aus demselben Grund hat bislang kein Hersteller strahlungsarmer Mobiltelefone das Umweltsiegel "Blauer Engel" beantragt, obwohl dies seit 2003 möglich ist. Aus Sicht der Industrie entstünde dadurch der unzutreffende Eindruck, der Gebrauch von Mobiltelefonen ohne Umweltsignet sei mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden.

Die "iPhone-12-Skandal" wurde von vielen Medien aufgegriffen und mehr oder weniger zutreffend verwurstet. Schaut man sich die Leserkommentare an, könnte einem wegen gefühlt 99 Prozent Blödsinn jedoch schwindlig werden. Die Leute bringen häufig unwidersprochen alles durcheinander, auch die unterschiedlichen SAR-Werte für Gliedmaßen und für Kopf/Rumpf. Das sind mMn beste Voraussetzungen für Desinformanten, risikolos zu Werke zu gehen.

Hintergrund
SAR-Sensoren: Automatische SAR-Reduzierung bei Körperkontakt
SAR-Messungen: MWF wehrt sich gegen 0 mm Messabstand

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iPhone 12: Künstliche Aufregung in der Schweiz

H. Lamarr @, München, Montag, 11.03.2024, 22:42 (vor 256 Tagen) @ H. Lamarr

Der Medienzirkus ist um eine Attraktion reicher: Drei Jahre nach Markteinführung des iPhone 12 lässt die staatliche französische Funknetzagentur ANFR wissen, das Smartphone verstrahlt Arme und Beine von Nutzern über das erlaubte Maß hinaus. Die ANFR droht deshalb Apple mit einer Rückrufaktion. Doch bei genauerer Betrachtung des Vorfalls entpuppt sich das Gezeter als Sturm im Wasserglas.

In der Schweiz klemmte sich die Nationalrätin Marionna Schlatter (Fraktion Grüne) an die Fersen des iPhone-12-Skandals, der mMn keiner war.

16. Juni 2023 (Interpellation 23.3905): Wer kontrolliert die Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone und andere Endgeräte?

14. September 2023 (Fragestunde 23.7621): In Frankreich wurde das iPhone 12 temporär vom Markt genommen wegen zu hoher Strahlungswerte. Will die Schweiz weiterhin auf eine Kontrolle verzichten?

18. September 2023 (Boulevard-Zeitung "Blick" springt auf den Zug auf): iPhone-Verkaufsstopp in Frankreich – Was bedeutet er für Schweizer User? Die Schweiz vertraut Apple blind.

28. September 2023 (Motion 23.4244): Handys strahlen stärker, als erlaubt. Endlich auch in der Schweiz die NIS-Grenzwerte prüfen!

27. Februar 2024 (Alerte Phonegate, also Marc Arazi, gibt sich über die Schweizer Regierung empört): Schützen Sie die Gesundheit von Millionen von Handynutzern.
In der Schweiz darf Apple Sie weiterhin unzulässig stark befelden. Was steckt dahinter?

Liebe/r Unterstützer/in, Obwohl die Eidgenossenschaft fast 1,4 Milliarden CHF von der Telefonindustrie erhalten hat, ist es ein finanzielles Argument, mit dem die Ablehnung der Motion der Nationalrätin Marionna Schlatter begründet wird. Die Motion wurde nach dem Verbot des iPhone 12 eingereicht und soll im Schweizer Parlament diskutiert werden, um eine Kontrolle und den Schutz der Gesundheit von Handynutzern zu erreichen. Bitte teilen Sie unsere Pressemitteilung, die mit unseren Schweizer Partnern, dem Phonegate Alert Team, erstellt wurde, möglichst weiträumig.

Kommentar: Die 1,4 Mrd. CHF können nicht der Erlös der Schweizer 5G-Auktion gewesen sein, denn die brachte nur rd. 380 Mio. CHF ein. Mutmaßlich hat Arazi alle Lizenzgebühren zusammen gerechnet, welche die Schweiz von den Mobilfunknetzbetreibern eingenommen hat, seit Adam und Eva sich an dem verflixten Apfel vergriffen haben.

Schlatters Drängen nach einer nationalen SAR-Prüfstelle für Mobiltelefone halte ich für überzogen. Warum das Rad neu erfinden? In der EU werden im Zuge der Amtshilfe SAR-Grenzwertüberschreitungen ohnehin von dem, der sie entdeckt, allen anderen EU-Staaten mitgeteilt. Sinnvoller wäre es deshalb mMn, würde sich die Schweiz darum bemühen, in diesen Verteiler der Marktüberwachungsbehörden als Dauergast aufgenommen zu werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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iPhone 12: Künstliche Aufregung in der Schweiz

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.03.2024, 21:22 (vor 254 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn es darum geht, aus einer Elektrosmog-Mücke einen Elektrosmog-Elefanten zu machen, darf das sogenannte Konsumentenmagazin K-Tipp als einer der üblichen Schweizer Verdächtigen nicht fehlen. Das Magazin schlug am 13. Februar 2024 mit seiner Ausgabe 3/2024 gewohnt aufgeregt zu (kostenpflichtiger Artikel), obwohl zu diesem Zeitpunkt der tatsächlich undramatische Sachverhalt schon seit Monaten bekannt war.

Hintergrund
Fußabdruck von K-Tipp im IZgMF-Forum

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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iPhone 12: Künstliche Aufregung in der Schweiz

KlaKla, Donnerstag, 09.05.2024, 08:26 (vor 198 Tagen) @ H. Lamarr

In der Schweiz klemmte sich die Nationalrätin Marionna Schlatter (Fraktion Grüne) an die Fersen des iPhone-12-Skandals, der mMn keiner war.

Ja, die Dame will sich ins Gespräch bringen.

Und in 20 Jahren wird es mit einem anderen Politiker weitergehen, der darauf setzt, die desinformierten Bürger für sich zu gewinnen. Ein Viertel der Bevölkerung ist schon eine Hausnummer. Viel Unsinn kommt ausgerechnet aus der Schweiz. Siehe diese Meldung Mobilfunkstrahlung: Mehr als 7000 Krebstote vom Zentrum der Gesundheit. Solange solche Tatsachenbehauptungen ungefiltert verbreitet werden und die Verbreiter damit Geld verdienen, geht der Spuk weiter. Denn jeden Morgen steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.

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