"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

hertzklopfer, Samstag, 17.06.2006, 11:06 (vor 6564 Tagen) @ Raylauncher

Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit
weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des
Turms) vorgeschrieben?


Solange der aufgesetzte Mast mit Antenne die genehmigte Struktur um
weniger als 10 m überragt, ist keine weitere baurechtliche Genehmigung
erforderlich.

Raylauncher

korrektheit der Onfo vorausgesetzt, würde das bedeuten, dass ein Stahlgittermast genehmigungsrechtlich eben doch behandelt wird wie ein Gebäude.(s.o. bei "Doris")


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