"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

Aktivist, Donnerstag, 15.06.2006, 13:49 (vor 6541 Tagen) @ Doris

Eigentlich alles ganz einfach:

Die in der Standortbescheinigung angegebene "Höhe über Grund" ist eben genau jene Höhe, in der sich die Unterkante der untersten Antenne über dem Erdboden befindet.

Genehmigungs- und verfahrensfrei sind Antennenanlagen dann, wenn deren eigene bauliche Höhe, also ohne Hinzurechnung der Höhe des Gebäudes, 10 Meter nicht übersteigt.

Erklärung ausreichend ?

Gruss

Tags:
Standortbescheinigung


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