"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

Doris @, Donnerstag, 15.06.2006, 15:36 (vor 6906 Tagen) @ Aktivist

Eigentlich alles ganz einfach:

Die in der Standortbescheinigung angegebene "Höhe über Grund" ist eben
genau jene Höhe, in der sich die Unterkante der untersten Antenne über dem
Erdboden befindet.

Genehmigungs- und verfahrensfrei sind Antennenanlagen dann, wenn deren
eigene bauliche Höhe, also ohne Hinzurechnung der Höhe des Gebäudes, 10
Meter nicht übersteigt.

Erklärung ausreichend ?

Gruss

Danke für die Antwort. Ja, die Erklärung ist ausreichend. Und eigentlich sagt es das Wort "Montagehöhe über Grund" schon aus, da haben Sie recht.
Soweit mir bekannt ist, fallen solche Anlagen, die auf entsprechend hohe Stahlgittermasten montiert werden unter die Genehmigungspflicht. In diesem Fall wird dann das Stahlgerüst ja nicht einem Gebäude gleichgesetzt. Denn die eigentliche Antenne, die auf so ein Stahlgerüst montiert wird, überschreitet ja die 10 m auch nicht.

Gruß
Doris


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