"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

Aktivist, Freitag, 16.06.2006, 11:30 (vor 6565 Tagen) @ hertzklopfer

Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit
weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des
Turms) vorgeschrieben?

Der Mast wird, incl. des Aufsatzes, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als bauliche Anlage geprüft und genehmigt.

Eine Montage weiterer Antennen unterliegt sodann einzig und allein nur noch dem Verfahren nach 26.BImSchV, dass heißt, es ist hinsichtlich der geänderten technischen Parameter eine neue Standortbescheinigung bei der BnetzA zu beantragen.

Alles andere, insbesondere eine erneute baurechtliche Prüfung, ist weder vorgesehen noch erforderlich.

Gruss


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