"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

hertzklopfer, Freitag, 16.06.2006, 18:02 (vor 6990 Tagen) @ Aktivist

Der Mast wird, incl. des Aufsatzes, im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens als bauliche Anlage geprüft und genehmigt.

Beim vorliegenden Fall gibt es im Antrag/Bescheid keine Einbeziehung eines Aufsatzes, der mit Hilfe des genehmigten Flansches montiert werden könnte.


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