De-Exposition eher schädlich: Noch ein konkretes Beispiel (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 12.05.2022, 15:07 (vor 732 Tagen) @ H. Lamarr

Suzanne S. hält sich für extrem elektrosensibel, seit November 2002 ist sie deshalb arbeitsunfähig. Anlässlich eines Treffens in Bamberg schilderte sie mir, sie reagiere bereits auf eine Immission von 1 µW/m² und weniger mit heftigen Symptomen. Ab Dezember 2004 trug sie, wie hier berichtet, beim Verlassen ihres Hauses einen Strahlenschutzanzug, der sie vor angeblich schädlichen EMF-Immissionen schützte. Den Strahlenschutzanzug lieh sie sich bei Bedarf aus, was zweifellos ein umständliches Unterfangen ist. Deshalb beantragte sie bei mehreren infrage kommenden Kostenträgern im Juli 2004 die Kostenübernahme (etwa 2400 Euro) für ein eigenes Exemplar, mit der Begründung, sie könne damit ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangen. Klingt erst mal plausibel. Die Kostenträger wiesen den Antrag jedoch unisono zurück, worauf S. Klage gegen einen Kostenträger (Rentenversicherungsträger) einreichte. Das Sozialgericht Augsburg prüfte den Fall und entschied im Dezember 2005 gegen die Klägerin. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a., der Strahlenschutzanzug sei keine Leistung, die für die konkrete Erwerbstätigkeit der Klägerin erforderlich wäre. Es würde sich vielmehr nach dem Vortrag der Klägerin um ein Hilfsmittel handeln, das zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse in allen Lebenslagen notwendig wäre (Einkaufen, Restaurantbesuch, Fahrt mit dem Zug ...). Damit sei aber eine Zuständigkeit der Beklagten als Trägerin von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.

Weiter argwöhnte das Gericht, eine Erfolgsaussicht der begehrten Leistung, d.h. ob der Strahlenschutzanzug die Erwerbsfähigkeit tatsächlich verbessert oder erhält, sei nicht beweisbar. Es bestehe lediglich eine Kausalvermutung der Klägerin, elektromagentische Strahlung könne die Kalziumkrisen auslösen. Damit fehle es an der erforderlichen Erfolgsaussicht der begehrten Leistung.

Wie richtig das Gericht mit dieser Einschätzung lag, sollte sich im August 2012 erweisen. Seinerzeit hatte Frau S. eigenen Angaben zufolge einen Termin vor Sprechstundenbeginn in einer funkfreien Zahnarztpraxis vereinbart (siehe oben verlinkte Quelle). Aufgrund einer "unerwarteten Hochfrequenzexposition aus einer Nachbarwohnung" sollen trotz des Schutzanzuges in den darauf folgenden Tagen deutliche Hypokalzämiesymptome aufgetreten sein.

Unabsichtlich bestätigt dieser Vorfall die Einschätzung, dass De-Exposition den Betroffenen nur kurzfristig Erleichterung bringt, nicht aber langfristig. Wähnte sich Frau S. im Februar 2005 in ihrem Strahlenschutzanzug noch so sicher, dass sie glaubte, damit sogar unmittelbar neben einem großen Funkturm ungestört arbeiten zu können und deshalb sogar gegen den ablehnenden Bescheid eines Rentenversicherungsträgers auf Kostenübernahme klagte, war der Strahlenschutzanzug sieben Jahre später anlässlich eines Zahnarztbesuchs nicht mehr ausreichend, selbst die aller Voraussicht nach belanglos schwache kurze EMF-Exposition aus einer privaten Nachbarwohnung hinreichend zu schirmen. Technisch gibt es für diese Entwicklung keine plausible Erklärung, psychologisch jedoch schon (Nocebo-Effekt). Selbstverständlich wird Frau S. selbst allerlei Begründungen zur Hand haben, warum der Strahlenschutzanzug versagte, jede dieser Begründungen wird sich jedoch allein auf Vermutungen stützen nicht auf Fakten.

Da Frau S. sehr gut weiß, dass sie selbst einen an ihre Erfordernisse angepassten und medizinisch überwachten Provokationstest nicht bestehen kann, sie wäre weltweit die Erste und eine medizinische Sensation, wies sie anlässlich des Rechtsstreits von der Beklagten zur Abklärung der Ursache vorgeschlagene Expositionsversuche mit und ohne Strahlenbelastung "als völlig indiskutabel" ab.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Provokationstest, Strahlenschutzanzug, De-Exposition, Sozialgericht, Hypokalzämiesymptome


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