Bayerische Grüne hören nicht auf Favre (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.04.2018, 23:55 (vor 2185 Tagen) @ H. Lamarr

Daniel Favre hat inzwischen zwei Bienenstudien vorgelegt, mit denen er und mit ihm eine Handvoll schweizerische Mobilfunkgegner den Nachweis führen möchten, Mobilfunk hätte irgendetwas mit dem Bienensterben zu tun. Vor zehn Jahren noch hätte Favre die Grünen im Bayerischen Landtag womöglich beeindrucken können, nach vielen Pleiten mit Mobilfunkgegnern sind die Grünen gegenüber deren Einflüsterungen jedoch immun geworden. So kommt es, dass die bayerischen Grünen im Landtag sich zwar wegen des Bienensterbens sorgen, die schräge "Mobilfunkthese" aus der Schweiz jedoch nicht beachten und stattdessen ernsthafte wissenschaftliche Befunde ins Feld führen:

Antrag der Grünen vom 22. März 2018 im Bayerischen Landtag (Drucksache 17/21453)

Bienensterben stoppen – Keine bienengefährlichen Pestizide in Haus- und Kleingärten

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dafür einzusetzen, dass im Hinblick auf die Zulassung von bienengefährlicher oder massiv bienenschädlicher Insektizide (Neonicotinoide) der Schutz der Natur verbessert wird, indem die Abgabe dieser Mittel an Privatpersonen und die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich verboten wird.

Begründung:
Die Insektenvielfalt in der Stadt ist inzwischen größer als in der landwirtschaftlichen „Normallandschaft“. Auch die Imker sprechen inzwischen von z. T. höheren Honigerträgen in der Stadt im Vergleich zu landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten. Die Bedeutung der Städte für den Artenschutz ist deshalb nicht zu unterschätzen. Allein im Münchner Stadtgebiet leben aktuell mindestens 184 verschiedene Wildbienenarten, von denen 94 auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Bayerns stehen. Leider sind für Haus- und Kleingärten immer noch hochgradig bienenschädliche Insektizide im Handel. Die meisten Kleingärtnerinnen und Kleingärtner kommen längst ohne Pestizide aus. Der Einsatz der bienengiftigen Mittel, dem keine wirtschaftliche Notwendigkeit und keine fachliche Ausbildung gegenübersteht, ist deshalb aufgrund der starken Gefährdung der Wildbienen und weiterer blütenbesuchender Insekten zu untersagen.

Betroffen sind bienengefährliche Mittel (B1) mit der Kennung NB6611, sowie Neonicotinoide (Thiacloprid, Acetamiprid). Neonicotinoide beeinflussen das Orientierungsvermögen von Bienen und schwächen deren Immunsystem (Johannes Fischer, Uwe Greggers, Bernd Grünewald, Randolf Menzel. 2014. Neonicotinoids interfere with specific components of navigation in honeybees. URL: www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0091364).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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