Gigaherz' Aufsichtsbeschwerde gegen das Bafu (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 30.07.2015, 18:49 (vor 3212 Tagen) @ H. Lamarr

[Admin: Posting am 06.08.2015 hierher verschoben]

Also: Ich freue mich auf Mitte Juni, wenn Herr Jakob mit hoffentlich unterhaltsamer Nachricht an die Öffentlichkeit geht. Was es auch sein wird, es wird Auskunft darüber geben, wie es - nach der Insolvenz der Bürgerwelle Deutschland - um die letzte Diktatur in der Anti-Mobilfunk-Szene bestellt ist. Als Chronist der größten Gigaherz-Pleiten wäre es mir am liebsten, Gigaherz würde klagen. Allerdings sitzt im Vorstand des Vereins mit Vital Burger ein Rechtsanwalt, einer, der sich mit "Schall & Rauch" bestens auskennt, der könnte HUJ stoppen und mir so die erhoffte ulkige Realsatire-Vorstellung womöglich noch vermasseln. Schaunmermal.

Nächster Halt: Mitte Juni.

The show must go on - verspätet zwar, aber immerhin ...

Am 29. Juni 2015 verkündte der scheidende Gigaherz-Präsident Jakob:

Die Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Umwelt wegen Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation, resp. mit der Agentur Schall in München, wurde heute, am 29.6.2015 der Post übergeben. Amtsmissbrauch nach Art 312 Strafgesetzbuch. Die Beweislage ist eindeutig.
Bei unbefriedigendem Ergebnis steht uns immer noch der Weg einer Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft offen. Mal sehen, was jetzt passiert.
Wir werden die Oeffenlichkeit an dieser Stelle laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Nötigenfalls mit Originaldokumenten auf unserer Hauptseite.

Auslöser dieses Schubs war der IZgMF-Beitrag Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?, der dem Gigaherz-Präsidenten nicht zugesagt hat.

Was hat es nun mit so einer Aufsichtsbeschwerde auf sich, muss das Bafu zittern? Nein, niemand dort muss vor Hans-U. Jakob zittern, denn das Schwert, mit dem sich das tapfere Schneiderlein wütend auf das Bundesamt stürzt, ist stumpf. Prof. Andreas Kley, Uni Zürch, schreibt über die Aufsichtsbeschwerde:

Die Auf­sichts­be­schwer­de (auch Auf­sichts­an­zei­ge) ge­mäss Art. 71 VwVG ist ein blos­ser Rechts­be­helf, mit wel­chem die Auf­sichts­be­hör­de auf Miss­stän­de hin­ge­wie­sen wer­den kann. Wer ei­ne sol­che An­zei­ge ein­reicht, hat kein An­spruch dar­auf, dass sei­ne Ein­ga­be be­han­delt wird oder dass in der Fol­ge An­ord­nun­gen ge­trof­fen wer­den; der An­zei­gen­de hat mit­hin kei­ne Par­tei­rech­te (Art. 71 Abs. 2 VwVG). Die Mög­lich­keit der Auf­sichts­an­zei­ge be­steht un­ab­hän­gig von ei­ner ge­setz­li­chen Grund­la­ge und zu je­dem Zeit­punkt. Je­des staat­li­che Han­deln oder Un­ter­las­sen kann an­ge­pran­gert wer­den, so­lan­ge die­ses in Er­fül­lung ho­heit­li­cher Auf­ga­ben er­folg­te.

Schon jetzt wage ich daher voraus zu sagen: Das tapfere Schneiderlein und sein Schwert werden leise vor sich hin fluchend weiter ziehen müssen zum Bundesgericht nach Lausanne. Gut für das Schneiderlein, denn der Drache dort ist noch größer als der in Bern. Viel Feind, viel Ehr'. Wie im Flurfunk zu hören ist, freut man sich dort bereits auf den Poltergeist aus Schwarzenburg, denn dessen Unterhaltungswert, das hat sich auch an der Av. du Tribunal fédéral 29 herum gesprochen, ist beträchtlich. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir von dem alten Recken anlässlich seines voraussichtlich letzten Gefechts noch mit reichlich Glückshormonen versorgt werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Querulant, Kriminelle, Geltungssucht, Strafanzeige, Scheinriese


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