Direktor des Bafu antwortet Gigaherz-Präsident (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 25.05.2015, 23:57 (vor 3250 Tagen) @ H. Lamarr

Dem Präsidenten des Vereins gefällt mein Artikel gar nicht. Er hat Beschwerde beim Bafu eingelegt.

Am 25.05.2015 teilte Hans-U. Jakob der Gemeinde mit:

Das Ergebnis der internen Untersuchung im schweizerischen Bundesamt für Umwelt, beantragt durch den Verein Gigaherz.ch, ob dort mit einer ausländischen kriminellen Organisation zusammengearbeitet wurde, liegt uns nun vor.
Mit Brief vom 19. Mai bestätigt Direktor Oberle, dass tatsächlich eine intensive Zusammenarbeit seiner Fachleute mit der Agentur Heidrun und Stefen Schall in München stattgefunden habe. Dies obschon wir das BAFU zuvor eingehend über deren Tätigkeitsfeld und die verschiedenen Gerichtsurteile, die bereits über die dort Tätigen ergangen sind, ausführlich informiert hatten.
Ob der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 StgB, begangen durch die Fachleute des BAFU, welcher für ein solches Vergehen immerhin Zuchthaus bis zu 5 Jahren vorsieht, nun gegeben ist, werden die oberen Instanzen zu entscheiden haben. Uns stehen zu einer solchen Klage, resp. Beschwerde verschiedene Wege offen. Welchen davon wir beschreiten werden, wird an unserer nächsten Vorstandssitzung Mitte Juni entschieden.
Die Notwendigkeit zu diesem Schritt scheint uns gegeben, da im BAFU wenig Bereitschaft zu einer Kursänderung zu erkennen ist.
Wir werden die Oeffenlichkeit an dieser Stelle laufend über den Stand des Verfahrens informieren.

Kommentar: Soso, "Die Notwendigkeit zu diesem Schritt scheint uns gegeben", schreibt der Gigaherz-Präsident vergleichsweise milde und bescheiden im Pluralis Majestatis. Am 11. April wütete Herr Jakob noch: "Gigaherz wird, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, keine Minute zögern, beim Bundesstrafgericht die erforderliche Strafanzeige einzureichen." Na gut, aus "keiner Minute zögern" wurde jetzt immerhin schon mal fast einen Monat zögern. Und nur wenige Tage später, am 13. April, stand der Schaum schon ein bisschen tiefer, damals tönte der Noch-Chef der bröckelnden Alpenfestung: "Im Falle, dass tatsächlich eine Zusammenarbeit Schall/BAFU stattfindet oder stattgefunden hat, würden wir nicht zögern, gegen den fehlbaren Mitarbeiter beim Bundes-Strafgericht eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gemäss Art.312 StgB einzureichen."

Also: Ich freue mich auf Mitte Juni, wenn Herr Jakob mit hoffentlich unterhaltsamer Nachricht an die Öffentlichkeit geht. Was es auch sein wird, es wird Auskunft darüber geben, wie es - nach der Insolvenz der Bürgerwelle Deutschland - um die letzte Diktatur in der Anti-Mobilfunk-Szene bestellt ist. Als Chronist der größten Gigaherz-Pleiten wäre es mir am liebsten, Gigaherz würde klagen. Allerdings sitzt im Vorstand des Vereins mit Vital Burger ein Rechtsanwalt, einer, der sich mit "Schall & Rauch" bestens auskennt, der könnte HUJ stoppen und mir so die erhoffte ulkige Realsatire-Vorstellung womöglich noch vermasseln. Schaunmermal.

Nächster Halt: Mitte Juni.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Jakob, Denunzieren, Gigaherz, Rufmord, Cyber-Mobbing, Dissozial, Bafu


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