Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für EMF-Sachverständige (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 28.03.2013, 10:54 (vor 4259 Tagen)

[Admin: Strang abgetrennt am 07.01.2016, Absprung war hier]

http://www.ifsforum.de/cms/dokumentdetail.php?sv[id]=159166

Ob Herr Müller da mithalten kann?

Dieses Dokument ist ja eine Offenbarung!

Zeigt es doch eindrücklich den Unterschied zwischen Experten und Pseudoexperten (Amateuren). Die IHK-Anforderungen an den echten Sachverständigen zur "Bestimmung der Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF)" sind so streng, dass mMn keiner der hinlänglich bekannten Pseudoexperten auch nur annähernd die Chance hat, sie zu erfüllen. Nur, wo stecken denn nun die echten Sachverständigen, und warum lädt der bayerische Landtag Pseudoexperten zu EMF-Anhörungen, wenn es doch augenscheinlich weitaus qualifiziertere Leute gibt?

Aus der Einleitung ...

Das Sachgebiet „Bestimmung der Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF)" umfasst die wissenschaftlich qualifizierte und gemäß dem Stand der Technik erfolgende Ermittlung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern mittels Messung und/oder Berechnung, den Vergleich der auf diese Weise gewonnenen Resultate mit den gültigen Grenzwerten für die Exposition gegenüber derartigen Feldern im Umwelt und Arbeitsschutz sowie eine fundierte Beurteilung der Expositionssituation. Der Sachverständige muss durch eine sach- und fachgerechte Ermittlung der Exposition die Grundlage für eine wissenschaftlich begründete Bewertung dieser Exposition liefern und diese angemessen erläutern können.

Da kann z.B. Hans-Ueli samt "NIS-Fachstelle" und Schoßhund seine Koffer packen ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
BUND, Amateur, Sachverständiger, Berater, Experte


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