Masten besteuern - Nachtrag (Allgemein)

Doris @, Sonntag, 22.08.2010, 17:26 (vor 5238 Tagen) @ Doris

Dann schreibt sie von der Mastensteuer in Belgien aus dem Jahre 1997/1998. Dazu finde ich nichts.

Doch auf der Homepage von Frau Dr. Funke

08.09.2005

Mit Urteil vom 8.9.2005 (C-544/03 und C-545/03) entschied der EuGH, dass die seit 1997/1998 in den belgischen Gemeinden Schaerbeek und Fléron erhobene Mobilfunkmastensteuer in Höhe von ca 2.500 EUR/Mobilfunkantenne pro Jahr nicht gegen die Grundfreiheiten, insbesondere nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit, verstoße und daher zulässig sei.

siehe Rechtsprechung


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