Erstes Gebot für Mobilfunkgegner: Du sollst nicht lügen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.03.2010, 20:36 (vor 5382 Tagen) @ Kuddel

"Die katholische Akademie Trier in Kooperation mit der Gewerkschaft der Polizei"

Nicht zu fassen, wer sich alles vor den Karren der KI spannen läßt..

Christlich ist es mMn nicht, wenn hier eine christliche Akademie eine Schar Alarmkritiker anheuert, um den Teilnehmern - ohne kompetenten Widerspruch - Angst und Bange vor Funkfeldern einzuflößen. Denn die Leute werden anschließend mit der unnötigen Angst in die Welt entlassen, echte Hilfe, sie wieder los zu werden, gibt es keine, nur Helfer, die gegen Gebühr "helfen", die werden sich die Hände reiben. Und mindestens einer der Referenten hat ja bekanntlich große Probleme mit dem achten Gebot, das da lautet:

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Ursprünglich bezog sich dieses Gebot auf die Aussage vor Gericht, er betraf also die Rechtssprechung. Der Zeuge musste die Wahrheit sagen, damit kein Falscher zu Schaden kam, sprich sein Leben, sein Besitz oder seinen guten Ruf verlor. Doch das Gebot kann aktuell sowohl auf die Rechtsprechung, als auch auf das alltägliche Leben bezogen werden, in dem die Rede über den Freund, Kollegen, Nachbarn, Verwandten diesen nicht beschädigen, verraten oder verleumdet soll. Das im Arbeitsleben stattfindende "mobben" steht für einen solchen Vorgang der Rufschädigung im Arbeitsleben (Quelle).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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